Betreff
Bauhofsleistungen Stadtfest 2015; nachträgliche Genehmigung
Vorlage
2016/240
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Bei der letzten Beschlussfassung zur finanziellen Unterstützung des Stadtmarketingvereins in der Sitzung des Stadtrates am 12.11.2015 wurde hinsichtlich der Bauhofsleistungen beim Stadtfest eine Übernahme in Höhe von 8.000,00 € beschlossen. (Sitzungsvorlage und Auszug als Anlage 1).

 

Bereits im Vorfeld des Stadtfestes 2015 wurde auf die finanzielle Situation sowie der Umfang für die Leistungen des Bauhofs bei einem Gespräch beim Oberbürgermeister hingewiesen, woraufhin eine Übernahme der Bauhofsleistungen in Höhe von 6.000,00 € genehmigt wurde (Vermerk als Anlage 2).

 

Die Hauptverwaltung sah den Zuschuss als eigene Förderung an, für die der Oberbürgermeister nach der Geschäftsordnung (bis 8.000,00 €) zuständig gewesen wäre.

 

Der jüngste Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Rechnungsprüfungsausschuss am 25.10.2016 stellten fest, dass der Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern bei der Förderung für das Stadtfest von 10.000,00 € bzw. 15.000,00 € hinzugerechnet werden muss.

 

Nachdem hierfür der Finanzausschuss zuständig gewesen wäre muss die Genehmigung nachträglich erteilt werden.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Für die Übernahme der Bauhofsleistungen zum Stadtfest 2015 in Höhe von 6.000,00 € wird nachträglich die Genehmigung erteilt.