41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Anhörung, Satzungsbeschluss des geänderten Bebauungsplanes sowie Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
1.
Anlass und Ziele der Planung
Die zukünftige
Entwicklung des Planungsgebietes gliedert sich grundsätzlich in drei Bereiche.
Insgesamt wird ein Bauflächenpotential von 2.400 Arbeitsplätzen geschaffen. Der
westliche Bereich soll auch als potentielle Erweiterungsfläche für das in
Nachbarschaft angrenzende Industrieunternehmen dienen. Dementsprechend werden
hier eingeschränkte Industriegebiete festgesetzt.
Der zentrale
Teil des gewerblichen Schwerpunktbereiches ist durch eine eher kleinteilige
Gebäudestruktur, einen hohen Durchgrünungsgrad und einen teilweise
erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Dieses Gebiet soll zukünftig als „Campus“
v.a. Büros und Dienstleistungsbetrieben als Standort dienen. Der markante
Gebäudekomplex im Kernbereich des Gebiets soll dazu weitgehend erhalten und
umgenutzt werden. Hier ist der Schwerpunkt der zukünftigen Nutzung im Bereich
Büro / Dienstleistung geplant. Der Bereich bietet sich als attraktiver Standort
für solche Nutzungen im Übergang zur Freifläche des FFH-Gebietes im Süden an.
Dementsprechend werden hier eingeschränkte Gewerbegebiete festgesetzt.
Der östliche
Teil des ehemaligen Kasernenareals, welcher im Bestand durch große Lager-hallen
und – flächen gekennzeichnet ist, soll ebenfalls als Standort für
Industriebetriebe entwickelt werden. Der Bebauungsplan weist entsprechend eingeschränkte
Industriegebiete nach § 9 BauNVO aus. Produktions- und Logistikbetriebe finden
hier ggf. geeignete Standortbedingungen.
2.
Flächennutzungsplandarstellung
Der nördliche,
großteils bereits versiegelte und bebaute Bereich des ehemaligen Kasernenareals
soll zu einem modernen Gewerbe- und Gründerzentrum umgenutzt werden. Es soll
ein Potential zur Ansiedlung von Büros und Unternehmen aus den Branchen neuer
Technologien sowie Logistik geschaffen werden. Dementsprechend wurden im
Flächennutzungsplan Gewerbeflächen dargestellt.
Die nördliche
Randeingrünung wird entsprechend als Ortsrandeingrünung dargestellt. Die
Grünflächen im westlichen Gewerbegebiet werden als „Allgemeine Grünfläche“ dargestellt.
Die vorhandene Bahntrasse wird entsprechend
als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
Außerdem ist
beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten
Leitung von ca. 4,1 MW auf dem
westlichen Teil des ehemaligen Flugfeldes zu errichten. Die Anlage dient dazu,
aus dem erneuerbaren Energieträger Sonnenlicht Strom zu gewinnen und in das
öffentliche Netz der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH
einzuspeisen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2014 wurde der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan hierzu per Satzung beschlossen. Der westliche
Teil des ehemaligen Flugfeldes wurde daher als Sondergebiet Photovoltaik
dargestellt. Die restlichen Flächen wurden als landwirtschaftliche Flächen
dargestellt. Der geplante Sonderlandeplatz wird in der Flächennutzungsplandarstellung
noch nicht berücksichtigt.
3.
Verfahrensstand
(1)
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Nr. 106 conneKT Technologiepark Kitzingen“ gem. § 2 Abs. 1 in
Verbindung mit § 8 Abs.1 gefasst. Die bestehenden Einleitungsbeschlüsse zur Änderung
des Flächennutzungsplanes vom 26.11.2009 wurden mit diesem Beschluss aufgehoben,
da diese Flächennutzungsplanänderung in vier Teilbereiche unterteilt war. Ziel
ist es mit diesem Verfahren den Flächennutzungsplan über die gesamte Fläche zu ändern.
(2)
Für die
Vorentwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, vom 05.08.2013
bis zum 06.09.2013 durchgeführt.
(3)
Die
frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange, gemäß § 4.1 BauGB, erfolgte mit Schreiben vom 30.07.2013. Es wurde um
Stellungnahme bis zum 13.09.2014 gebeten.
(4)
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.03.2014 wurden die Abwägungsvorschläge aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der
Beteiligung der Fachbehörden, gemäß § 4.1 BauGB, beschlossen. Die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Fachbehörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.
(5)
Für die
Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vom 31.07.2014 bis
zum 01.09.2014 durchgeführt.
(6)
Die
erneute Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange,
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgte mit Schreiben vom 24.07.2014. Es wurde um Stellungnahme
bis zum 01.09.2014 gebeten.
(7)
Der
Beschluss zu den Einwänden und Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage nach §
3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Billigung des geänderten
Bebauungsplans- bzw. Flächennutzungsplanentwurfs wurde am 11.12.2015 gefasst.
(8)
Für die
Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vom 29.12.2014 bis
zum 30.01.2015 durchgeführt.
(9)
Die
erneute Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange,
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgte mit Schreiben vom 19.12.2014 Es wurde um
Stellungnahme bis zum 30.01.2015 gebeten.
(10) Mit diesem Beschluss sollen die Einwände und
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen, der geänderte Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die
Wirksamkeit der 41. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.
4.
Wesentliche Stadtentwicklungsplanerische
Rahmenbedingungen
Flächennutzungsplan
Mit Aufgabe
der militärischen Nutzung wurde der Flächennutzungsplan 2008 geändert und die
ehemals militärisch genutzten Flächen als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Die
südlichen Flächen (ca. 127,5 ha) wurden als FFH-Flächen ausgewiesen. Das
gesamte Areal ist vor dem Hintergrund einer städtebaulichen Neuordnung als
Außenbereichsfläche anzusehen. Zur Schaffung von Planungsrecht ist daher ein
Bauleitplanverfahren erforderlich. Aufgrund des Planungsumgriffs wird ein
Bebauungsplanverfahren im sog. Regel-Verfahren durchgeführt. Um Synergien in
der Planung zu generieren wird der Flächennutzungsplan parallel geändert.
ISEK
Eine weitere Planungsgrundlage zur
Einschätzung der geplanten Entwicklung stellt das Inte-
grierte
Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006 (ISEK) dar, welches am 07.12.2006
vom Stadtrat beschlossen wurde. Hier wurde für die Flächen der ehemaligen
Harvey Barracks die Entwicklung eines Gewerbestandortes als Zielvorgabe
definiert. Durch das geplante Vorhaben wird diese Zielvorgabe konkretisiert.
Regionalplan
Relevante
Ziele und Grundsätze für die geplanten Bauflächen ergeben sich aus dem Landesentwicklungsprogramm
2006 sowie dem Regionalplan des Regionalen Planungsverbandes Würzburg. Vom
östlichen Siedlungsrand bis Etwashausen erstreckt sich ein Regionaler Grünzug. Dieser
ist von Bebauung freizuhalten und dient dem Biotopverbund sowie der Gliederung
der Stadtteile Siedlung und Etwashausen. Im
Bebauungsplan wurde hier das Baufenster etwas angepasst um dem
regionalen Grünzug Rechnung zu tragen.
5.
Geltungsbereiche
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens
erstreckt sich über die Flächen der ehemaligen `Harvey Barracks´, teilweise
auch über angrenzende FFH-Flächen. Für diese Eingriffe wurde eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen. Er beinhaltet eine Fläche von ca. 75
ha. Das Gebiet stellt insofern eine Weiterentwicklung des Industriegebietes an
der Flugplatzstraße dar. Durch die Planung eines Kreisverkehrs an der St 2272
in Richtung Großlangheim wird der Bebauungsplan „Nr. 84 Großlangheimer Straße
Nord“ in Teilen überplant. Daher ist in diesem Bereich parallel eine Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ erforderlich.
Der Umgriff
der Flächennutzungsplanänderung (s.
Anlage 3) erstreckt sich über die gesamte Liegenschaft der ehemaligen `Harvey
Barracks´ und schließt somit auch die FFH-Flächen mit ein (ca. 200 ha).
Bestandteil
der Flächennutzungsplanänderung ist auch die Planung der Photovoltaikanlage auf
den westlichen Teilen des ehemaligen Flugfeldes.
6. Verkehrliche Erschließung des
Planungsgebietes
Das Planungsgebiet ist über die Staatsstraße 2272 im Norden und über die Panzerstraße im Süden an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Über diese Straßen ist eine direkte Anbindung an die B8 sowie an die Autobahn A3 gegeben. Die internen Haupterschließungsachsen werden als öffentliche Straßen festgesetzt. Die Straßen sollen an die Stadt übergeben und entsprechend öffentlich gewidmet werden. Die verkehrlichen Auswirkungen auf das angrenzende Hauptstraßennetz wurden anhand eines Verkehrsgutachtens dargestellt. An den jeweiligen Zufahrten gestaltet sich die Situation folgendermaßen:
Zufahrt Nord
An der Ausfahrt „Nord“ (Richthofen Circle) ist,
laut Verkehrsgutachten, zur Verkehrsbewältigung ab einer Arbeitsplatzzahl von
1.500 Arbeitsplätzen entweder eine Lichtsignalanlage oder ein Kreisverkehr notwendig.
Bis zu dieser Gebietsauslastung ist eine reine Linksabbiegespur ausreichend.
Aufgrund der städtebaulichen Situation und der verkehrlichen Anforderungen
(Fußgängerquerungen zum Richthofen Circle, Geschwindigkeitsreduzierung am
Ortseingang, Verkehrsfluss) wurde seitens der Stadtverwaltung die
Kreisverkehrslösung präferiert. Diese Lösung wird auch seitens des staatlichen
Bauamtes mitgetragen. Grundlage des Bebauungsplanverfahrens ist daher eine
Kreisverkehrslösung. Die Zufahrt Nord dient der Haupterschließung des
Gewerbegebietes.
Zufahrt Ost
Die östlichen Industriegebiete werden ausschließlich über eine Stichstraße erschlossen. Die Anbindung an die St 2272 ist laut Verkehrsgutachten über eine Linksabbiegespur zur verkehrssicheren Bewältigung der Verkehre, aus Richtung Großlangheim kommend, zu gewährleisten. Die Umsetzung ist im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Zufahrt Süd
Die Zufahrt Süd ist bereits im Zuge des Ausbaus der Panzerstraße ausgebaut worden. Hier besteht laut Verkehrsgutachter keine Notwendigkeit weiterer umfangreicher Baumaßnahmen. Seitens der Stadtverwaltung wird an dieser Stelle das Ziel verfolgt, den vorhandenen Fuß- und Radweg, aus Etwashausen kommend, an das Quartier anzubinden.
Radwegenetz
Im Norden entlang der St 2272 in Richtung Großlangheim verläuft ein Fahrradweg welcher unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzt. Im Süden des Planungsgebietes verläuft entlang der Panzerstraße ebenfalls ein Fahrradweg. Zudem führt ein Radweg aus Etwashausen kommend direkt am Planungsgebiet vorbei. Es ist mittelfristig geplant diesen Radweg an das Planungsgebiet anzubinden (z.B. Querungshilfe auf der Panzerstraße). Die Planung und Umsetzung eines eigenständigen Fahrradnetzes im Planungsumgriff, wird auf Wunsch des Investors nicht weiterverfolgt.
ÖPNV
Die
Anbindung des Gebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr soll über Haltstellen
an der Nordausfahrt an der St 2272 im
Bereich des Richthofen Circle erfolgen. Eine Haltestelle im Quartier ist
seitens des Investors nicht gewünscht. Sollte sich in Zukunft ein Bedarf einer
direkten Busanbindung des Gewerbegebietes ergeben, ist die Umsetzbarkeit einer
Bushaltestelle im Planungsgebiet zu prüfen.
Bahntrasse
Die im Bebauungsplanumgriff vorhandene Bahntrasse soll nach Angaben des Investors erhalten werden. Langfristig besteht auch die Möglichkeit die Gleisandienung direkt im Bereich der Zufahrt Ost zu situieren. Damit könnten die Gleisanlagen von der Zufahrt Ost bis zum Bahnhof Etwashausen und somit die Bahnquerungen an der St 2271 bzw. St2272 entfallen. Die Bahnflächen von der Zufahrt Ost bis zum Bahnhof Etwashausen sind derzeit stillgelegt.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach
gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge
mit Stand 12.03.2015 beschlossen.
- Die im Rahmen
der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach§ 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 12.03.2015 beschlossen.
- Der
beigefügte Entwurf des Bebauungsplans "Nr. 106 conneKT Technologiepark
Kitzingen" sowie der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 84 "Großlangheimer Straße Nord" mit
zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 12.03.2015,
mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 12.03.2015
sowie sämtliche in der Begründung genannten Anlagen, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.
- Die
Wirksamkeit der 41. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.03.2015
wird festgestellt.