Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 "conneKT Technologiepark Kitzingen"
Ausbauvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt
Vorlage
2015/077
Aktenzeichen
SG 63/He-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Im Bebauungsplan Nr. 106 "conneKT Technologiepark Kitzingen" werden die Anbindungen von zwei neuen städtischen Ortsstraßen an die Staatsstraße St 2272 geregelt:

 

·        Staatsstraße 2272, Bau-km 0 + 665

Anbindung einer neuen städtischen Ortsstraße an die St 2272 mit Herstellung eines Kreisverkehrs (Zufahrt Nord)

·        Staatsstraße 2272, Bau-km  2 + 430 bei Kitzingen

Anbindung einer neuen städtischen Ortsstraße an die St 2272 mit Herstellung einer Linksabbiegespur (Zufahrt Ost)

 

Hierfür sind zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Stadt Kitzingen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

In den Vereinbarungen werden im Wesentlichen folgende Regelungen getroffen:

 

·        Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Stadt Kitzingen zuständig.

·        Die Stadt Kitzingen trägt als Veranlasser zunächst sämtliche Kosten der Maßnahmen.

·        Die Baulast nach Fertigstellung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Das Staatliche Bauamt hat es der Stadt Kitzingen freigestellt, Aufgaben oder Verpflichtungen an Dritte (blumquadrat) weiterzugeben.

 

Die Einzelheiten hierzu werden im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Kitzingen und blumquadrat geregelt.

 

Die vorgelegten Entwürfe wurden geprüft; diese entsprechen den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

 

 

2.    Weiteres Vorgehen

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die vorliegenden Vereinbarungen zu  unterzeichnen.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt zu den beiden Anbindungen des „conneKT Technologieparks Kitzingen“ an die Staatsstraße St 2272 zu unterzeichnen.