Ausbauvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt
1.
Ausgangslage
Im Bebauungsplan Nr. 106 "conneKT
Technologiepark Kitzingen" werden die Anbindungen von zwei neuen
städtischen Ortsstraßen an die Staatsstraße St 2272 geregelt:
·
Staatsstraße
2272, Bau-km 0 + 665
Anbindung einer neuen städtischen Ortsstraße
an die St 2272 mit Herstellung eines Kreisverkehrs (Zufahrt Nord)
·
Staatsstraße
2272, Bau-km 2 + 430 bei Kitzingen
Anbindung einer neuen städtischen Ortsstraße
an die St 2272 mit Herstellung einer Linksabbiegespur (Zufahrt Ost)
Hierfür sind zwischen dem Staatlichen Bauamt
und der Stadt Kitzingen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
In den Vereinbarungen werden im Wesentlichen
folgende Regelungen getroffen:
·
Für die
Durchführung der Maßnahmen ist die Stadt Kitzingen zuständig.
·
Die
Stadt Kitzingen trägt als Veranlasser zunächst sämtliche Kosten der Maßnahmen.
·
Die Baulast
nach Fertigstellung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Staatliche Bauamt hat es der Stadt
Kitzingen freigestellt, Aufgaben oder Verpflichtungen an Dritte (blumquadrat)
weiterzugeben.
Die Einzelheiten hierzu werden im städtebaulichen
Vertrag zwischen der Stadt Kitzingen und blumquadrat geregelt.
Die vorgelegten Entwürfe wurden geprüft;
diese entsprechen den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
2.
Weiteres Vorgehen
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
vorliegenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt zu den beiden Anbindungen des „conneKT Technologieparks Kitzingen“ an die Staatsstraße St 2272 zu unterzeichnen.