Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011;
hier: Neufassung 2015
Vorlage
2015/067
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Änderung der Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle ist auch eine Änderung der Gebührensatzung in § 3 erforderlich.

 

Eine Anhebung der derzeit gültigen Gebühren (§4) sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen, da die Stadt Kitzingen in diesem Bereich – auch im Vergleich zu anderen Anlegestellen – angemessene Gebühren erhebt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit dem vorgelegten Satzungsentwurf zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 besteht Einverständnis. Sie tritt am 01.04.2015 in Kraft.