Betreff
Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011;
hier: Neufassung 2015
Vorlage
2015/066
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Seit der Errichtung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen im Jahr 2011 hat der Tourismus in Kitzingen ein zusätzliches, sehr erfolgreiches Angebot für Gäste aus der ganzen Welt.

 

Dies belegen auch die Anlegezahlen:

 

2011:               84 Schiffe

2012:               88 Schiffe

2013:               97 Schiffe

2014:               73 Schiffe

2015:               145 Reservierungen (Stand: 26.02.2015)

 

Aufgrund einer im Jahr 2014 eingetretenen Situation –damals hat die Reederei APT überraschend viele Reservierungen wegen Umstrukturierungen im Unternehmen relativ kurzfristig storniert, schlägt die Verwaltung vor, die Satzung um eine Stornierungsregelung zu ergänzen (siehe §16 Nr. 2).

 

Zwar konnten einige der frei gewordenen Reservierungszeiten noch an andere Nutzer vergeben werden, die Situation an sich und darüber hinaus der Einnahmeausfall waren sehr ärgerlich. Mit der Reederei APT verständigte man sich darauf, dass dieses Verhalten in Zukunft keinesfalls mehr geduldet werden kann, eine Zusammenarbeit in den Folgejahren aber weiterhin gewünscht ist.

 

Damit sich derartiges nicht wiederholt, sollte mit Beginn der Hauptsaison eine klare Regelung gelten.

 

Ergänzend wurde in § 13 die Nr. 2 mit aufgenommen, auch um den von den Anliegern immer wieder zu hörenden Klagen entgegentreten zu können.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit dem vorgelegten Satzungsentwurf zur Änderung der Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 besteht Einverständnis.
Sie tritt am 01.04.2015 in Kraft.