Sachstand/Weiteres Vorgehen
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 01.10.2013 hat der Bauausschuss grundsätzlich dem beantragten
Vorhaben einer „Wohnanlage für betreutes Wohnen mit 25 Wohnungen, Gaststätte,
Büro, „Zum Goldenen Löwen“, zugestimmt. Damit verbunden waren einige Auflagen
die dem Vorhabenträger mitgegeben wurden, da zum einen das Landesamt für
Denkmalpflege (LfD) noch kein Einvernehmen signalisiert hat und zum anderen
wies der Entwurf einige planerische Mängel auf.
Das Bauamt hat auf Grundlage des
Planungskonzeptes zwischenzeitlich verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem
Bauherrn und dessen beauftragtem Planer geführt. Aufgrund der Tatsache, dass
sich der Planer nicht in der Lage sah die formulierten Auflagen umzusetzen wird
das Projekt hier dem Stadtrat nochmals vorgestellt.
2. Arbeitsstand
Bearbeitung der Auflagen
Im Folgenden wird der Arbeitsstand zu den formulierten Auflagen, welche im
Wesentlichen bereits Bestandteil des Beschlusses vom 01.10.2013 waren,
dargestellt (s. Anlage 5).
Basis ist der seitens des Planers ergänzte Bauantrag mit letztem
Änderungsstand vom 24.01.2014 vor. Seitens des Planers wurden im Wesentlichen
die Punkte im Hinblick auf ausreichende natürliche Belichtung sowie eine
stimmige Grundrissgestaltung überarbeitet.
·
Anpassung der Integration der `Alten
Stadtmauer´ in den Entwurf
Der Entwurf berücksichtigt die historische Stadtmauer nur bedingt.
Grundsätzlich ist hier nach wie vor Optimierungspotential (s. Anlage).
·
modellartige Darstellung der Kubatur (3D-Simulation)
Zum Nachweis der städtebaulichen Integration wurde seitens des Landesamtes
für Denkmalpflege eine 3-D-Darstellung gefordert um nachvollziehen zu können
inwieweit sich der Baukörper in den teilweise auch historischen Bestand einfügt.
Der Planer sah sich hierzu nicht in der Lage. Auf Anregung der Stadtverwaltung
wurden einige `Fotomontagen´ eingereicht (s. Anlage 3) welche aber nicht aussagekräftig
waren. Um das Projekt nicht zu gefährden hat sich die Stadtverwaltung dazu
entschieden diese Simulation selbst zu erstellen um das Projekt hinsichtlich
der Planung letztendlich beurteilen zu können. (s. Anlage 1). Letztendlich hat
der Planer in Teilbereichen ein Geschoss mehr eingeplant als heute im Bestand
vorhanden (s. Beschluss vom 01.10.2013).
·
weitgehender Erhalt von Außenwänden des
Goldenen Löwen
Der Forderung des LfD nach dem weitgehenden Erhalt der Außenwände des
denkmalgeschützten ehemaligen `Goldenen Löwen´ ist der Planer nicht nachgekommen.
Er besteht auf einem kompletten Rückbau. Lediglich der Erhalt der dort
vorhanden historischen Stadtmauer würde erhalten werden.
·
Nachweis der natürlichen Belichtung und
Grundrißgestaltung
Die nach BayBo vorgegebene Fläche für die natürliche Belichtung konnte
in Teilbereichen nicht nachgewiesen werden. Der Planer hat hier nachgebessert.
·
Berücksichtigung der Gestaltungssatzung hinsichtlich
Dach- bzw. Fassadengestaltung
Zu den Dachgauben und den Fenstern wurden Befreiungsanträge gestellt. Der
Planer will hier Kunststofffenster einbauen und verschiedene Gaubenformen. Der
Vorschlag des Bauamtes war, zumindest auf der stadtzugewandten Seite
Holzfenster zu verbauen um der historischen Altstadt Rechnung zu tragen.
·
Nachweis Schallschutz gegen Außenlärm.
Da der Entwurf nicht auf die Umgebung mit der stark befahrenen B8 und der Bahntrasse
reagiert (z. B. durch Grundrissorientierung) wurde zur Einschätzung der
gesunden Wohnverhältnisse die hier gegeben sein müssen eine Einschätzung zum
Umgebungslärm gefordert. Der Planer sah sich nicht in der Lage diese
vorzulegen. Hier liegt lediglich eine pauschale Aussage vor, dass alle max.
möglichen Maßnahmen getroffen werden. Unter anderem ist entlang der B8 eine
2,85 m hohe Lärmschutzwand geplant.
3. Weiteres
Vorgehen
Auch aufgrund der Einwände seitens des Landesamtes für Denkmalpflege
wird eine Baugenehmigung unter folgenden zusätzlichen Auflagen erteilt:
-
Dokumentation
der Gebäudebestandes inklusive dendrochronologischer Untersuchung
-
Die
historische Stadtmauer ist im Bereich des ehemaligen „Goldenen Löwen“ zu erhalten.
-
Statischer
Nachweis, dass das Gebäude des ehemalige „Goldene Löwen“ nicht erhalten werden
kann
-
Erhalt
und Wiedereinbau der historischen Gaststubeneinrichtung
-
Die
Lärmschutzwand entlang der B8 ist im Hinblick auf Höhe und Gestaltung mit dem
Stadtbauamt abzustimmen.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.