Betreff
Weiterführung der Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen
Vorlage
2014/054
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.            „JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden […] JaS wendet sich an junge Menschen [u. a.] aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist […].“ (aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

2.            Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurde an der St.-Hedwig-Grundschule eine Jugendsozialarbeiterin an Schulen mit einem Stellenumfang von 0,5 eingesetzt. Initiiert wurde diese Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Um deren Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend.

3.            Grundsätzlich obliegt die Gesamtverantwortung dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landkreis. Dieser sah das Anliegen der Schule auch als prinzipiell gerechtfertigt an. Allerdings wurde seitens der Landrätin bereits mit Schreiben vom 11.08.2010 sowie 18.10.2010 deutlich gemacht, dass man eine Beteiligung der Stadt hinsichtlich der Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft an einer Grundschule für unerlässlich halte, da die Integration von Kindern und deren Familien mit Migrationshintergrund Aufgabe aller Kommunen sei, weshalb die Stadt als zuständiger Sachaufwandsträger in einer ganz besonderen Verantwortung gesehen werde. Auch sei im Förderprogramm des Freistaats Bayern die Finanzierung durch die kreisangehörigen Gemeinden als mögliche Alternative ausdrücklich festgehalten.

4.            So wurde seinerzeit ein Kompromiss erarbeitet, nach welchem der Landkreis die Stelle schaffen würde, sich Stadt und Landkreis aus genannten Gründen aber die Personalkosten teilen sollten. Ein Büro sollte vom Sachaufwandsträger, also der Stadt, in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Dieser Lösung stimmte der Stadtrat in der Sitzung vom 02.12.2010 mehrheitlich zu.

5.            Vor dem Hintergrund, dass die Kostenzusage der Stadt mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 endet, jedoch nach Aussage der Schulleitung im Schreiben vom 12.06.2013 (s. Anlage 1) unter Hinweis auf die ausdrückliche Unterstützung seitens des Schulamts sowie des Amtes für Jugend und Familie weiterhin Bedarf bestünde, bittet die Landrätin mit Schreiben vom 04.12.2013 (s. Anlage 2) um Prüfung, ob die Stadt Kitzingen bereit sei, sich für weitere fünf Jahre mit 50 Prozent an den Kosten der Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grundschule zu beteiligen. Die Sichtweise der Schulleitung wurde jüngst durch die zuständige Stelle im Landratsamt abermals bestätigt.

6.            Die von der Stadt so zu tragenden Personalkosten beliefen in den zurückliegenden beiden Haushaltsjahren auf 9.525,93 Euro (2012) bzw. 9.903,18 Euro (2013), daneben wäre für die notwendigen, vom Sachaufwandsträger aufzubringenden Sachkosten pro Haushaltsjahr ein Budget von derzeit 650 Euro bereitzustellen (vgl. Anlage 3, S. 2), so dass sich die jährlichen städt. Aufwendungen für die Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grundschule gegenwärtig bei rund 10.500 Euro bewegen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Vorbehaltlich der Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen weiterhin mit 50 Prozent an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für die bereits installierte halbe Jugendsozialarbeitsstelle auf die Dauer von weiteren fünf Schuljahren (d. h. bis Ablauf Schuljahr 2018/2019).

3.    Die Stadt Kitzingen gewährt damit auch weiterhin einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 Euro pro Haushaltsjahr.