Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West", Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen, Zuschussantrag von Herrn Hermann Reifenscheid auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schrannenstraße 53
Vorlage
2013/123
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Herr Hermann Reifenscheid, Mainstockheimer Str. 23, 97318 Kitzingen, beantragte am 14.05.2012 für Putz- und Malerarbeiten, Steinmetz- und Gerüstbauarbeiten und Dachdecker- arbeiten einschl. Dachentwässerung am Anwesen Schrannenstraße 53 einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 06.06.2012 zugestimmt. Der Verwendungs- nachweis wurde am 11.12.2012 dem Stadtbauamt vorgelegt und fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogrammes ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbes- serung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freitstaates Bayern erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Schrannenstraße 53 leisten einen wertvollen städtebaulichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität in der Altstadt.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 beträgt die Förderung 25 % der zuwendungs- fähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                              24.811,68 €

davon zuwendungsfähig:                                                                22.079,00 €

Zuschusshöhe (25 %):                                                                      5.510,00 €

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms erst dann aus-gezahlt, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass der Zuschuss überwiesen werden kann, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 rechtsaufsichtlich genehmigt und amtlich bekannt gemacht ist (Art. 65 und Art. 69 GO).

 

 

Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schrannenstraße 53, Bauherr: Hermann Reifenscheid, wird ein Zuschuss in Höhe von 5.510 € aus dem Kommunalen Förderpro-gramm der Stadt Kitzingen gewährt.

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms ausgezahlt, wenn der Haushalt 2013 rechtskräftig ist.