1. Ausgangslage
a) In der DIN 1076 ist die Überwachung und
Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wege geregelt. Der
Baulastträger muss die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die
Dauerhaftigkeit gewährleisten.
Zu den Ingenieurbauwerken zählen Brücken
mit einer lichten Weite von mehr als 2 m, Stützbauwerke mit einer sichtbaren Höhe über 1,50 m und
Lärmschutzwände mit einer sichtbaren Höhe von über 2 m.
Die DIN 1076
unterscheidet nach Bauwerksprüfung und Bauwerksüberwachung.
b)
Zur Bauwerksüberwachung zählt die laufende Beobachtung (2 x jährlich) und die
regelmäßige, 1 x jährlich stattfindende Besichtigung aller begehbaren Stellen
des Bauwerkes. Diese Arbeiten werden vom Bauamt der Stadt Kitzingen ausgeführt.
c) Darüber hinaus sind alle Bauwerke alle 6
Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen. Die Hauptprüfung umfasst alle Bauwerksteile,
auch solche an schwer zugänglichen Stellen. Die DIN 1076 schreibt hier eine
sogenannte handnahe Prüfung vor, bei der Lagerschutzhüllen, Abdeckungen von
Konstruktionselementen und ähnliches zu entfernen sind.
Die einfache Prüfung ist 3 Jahre nach der
Hauptuntersuchung durchzuführen. Auf Besichtigungsgeräte und Rüstungen darf,
soweit vertretbar, verzichtet werden.
2. Situation
Im Jahr 2013 sind
alle Bauwerke der Nordtangente inklusive der Nordbrücke über den Main sowie die
Südbrücke über den Main zur Hauptprüfung fällig. Bei diesen 2 großen
Mainbrücken müssen für die Prüfung sogenannte Brückenuntersichtgeräte verwendet
werden.
3. Vergabe der Ingenieurleistungen
Die Verwaltung
schlägt vor, die Ingenieurleistungen für die Bauwerkshauptprüfungen an das
Ing.-Büro Schneider & Partner, Am Mühlbach 1, 97475 Zeil am Main, zum
Angebotspreis von
30.574,67
€ brutto
zu vergeben.
4. Finanzierung
Im Haushalt 2013
stehen die erforderlichen Mittel im Verwaltungshaushalt im Gesamtbudget
„Straßen, Wege und Plätze“ zur Verfügung.
1. Vom Sachvortag wird Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Hauptprüfungen 2013 gemäß DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von
Straßen und Wegen wird gemäß Angebot vom 21.02.2013 an das Ing.-Büro Schneider
& Partner, Am Mühlbach 1, 97475 Zeil am Main, mit einer Honorarsumme von
30.574,67 € brutto vergeben.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein
entsprechendes Auftragsschreiben in Abhängigkeit der Genehmigung des
Haushaltsplanes 2013 zu unterzeichnen.