Vorbemerkung
Im Bereich der ehemaligen militärischen Liegenschaft der Harvey Barracks
Kitzingen soll durch die Konversion und den Verkauf ein Bebauungsplanverfahren
als Voraussetzung für die Entwicklung durchgeführt werden. Der
Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) wurde am 29.11.2012 vom Stadtrat beschlossen.
Das Gesamtgebiet der Harvey Barracks ist Verdachtsfläche für Altlasten
und Kampfmittel. Hierzu liegen Informationen vor.
Für die Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Damit muss das Thema „Bodenbelastungen“ unbedingt
berücksichtigt werden. Das Abwägungsgebot verlangt, dass in die Abwägung alle
Belange eingestellt und ihrer Bedeutung entsprechend gewichtet werden, die nach
der konkreten Sachlage in Betracht kommen. Gemäß § 1 Absatz 5 BauGB müssen
insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung gewahrt
bleiben und die Belange des Bodens berücksichtigt werden. Aus der Nutzung des
Bodens darf keine Gefahr für die Nutzer entstehen. Der Bauleitplan darf deshalb
keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten
Bodenbelastung auf Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.
Kampfmittelverdachtsflächen im
Bauleitplanverfahren
Um die Bebauungsplanverfahren durchzuführen, bedarf es wegen der
Kampfmittelverdachtsflächen einer Regelung, wie vorzugehen ist. Diese Regelung
umfasst die Analyse der Ist-Situation (Bestandsaufnahme), eine
Risikoabschätzung und die konkrete Festlegung der durchzuführenden Schritte bei
der Beräumung und Aufstellung des Bauleitplanverfahrens. Dabei ist auch zu
regeln, wann die einzelnen Schritte umgesetzt werden sollen und wie eine
Bestätigung der beschränkten Kampfmittelfreiheit erfolgt.
Gegenstand bzw. Gebietsumgriff des Konzeptes sind die in Rede stehenden
Flächen für eine bauliche Entwicklung der Harvey Barracks inkl. der Flächen,
die das Unternehmen LEONI erwerben möchte (siehe Lageplan, Anlage 3).
Die Vertreter der Stadt Kitzingen und der blumquadrat GmbH haben sich
auf die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes verständigt. Hier sind die
wesentlichen Maßnahmen zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen
beschrieben. Die Beauftragung und Finanzierung erfolgt stellvertretend für alle
Investoren in diesem Bereich durch die blumquadrat GmbH. Die erforderlichen
Inhalte des Konzeptes sind in der Vorgehensweise zum Umgang mit den
Kampfmittelverdachtsflächen (Anlage 1) beschrieben und sind hier Gegenstand des
Beschlusses.
Auftragnehmer ist die Firma Roos Geo Consult aus Würzburg.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis mit der beschriebenen Vorgehensweise (Anlage 1) zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen im Bauleitplanverfahren Harvey Barracks und Leoni/Höhn.