Betreff
Vorgehensweise zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen im Bauleitplanverfahren Harvey Barracks und Leoni/Höhn
Vorlage
2013/109
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Vorbemerkung

Im Bereich der ehemaligen militärischen Liegenschaft der Harvey Barracks Kitzingen soll durch die Konversion und den Verkauf ein Bebauungsplanverfahren als Voraussetzung für die Entwicklung durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) wurde am 29.11.2012 vom Stadtrat beschlossen.

 

Das Gesamtgebiet der Harvey Barracks ist Verdachtsfläche für Altlasten und Kampfmittel. Hierzu liegen Informationen vor.

 

Für die Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit muss das Thema „Bodenbelastungen“ unbedingt berücksichtigt werden. Das Abwägungsgebot verlangt, dass in die Abwägung alle Belange eingestellt und ihrer Bedeutung entsprechend gewichtet werden, die nach der konkreten Sachlage in Betracht kommen. Gemäß § 1 Absatz 5 BauGB müssen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung gewahrt bleiben und die Belange des Bodens berücksichtigt werden. Aus der Nutzung des Bodens darf keine Gefahr für die Nutzer entstehen. Der Bauleitplan darf deshalb keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.

 

 

Kampfmittelverdachtsflächen im Bauleitplanverfahren

 

Um die Bebauungsplanverfahren durchzuführen, bedarf es wegen der Kampfmittelverdachtsflächen einer Regelung, wie vorzugehen ist. Diese Regelung umfasst die Analyse der Ist-Situation (Bestandsaufnahme), eine Risikoabschätzung und die konkrete Festlegung der durchzuführenden Schritte bei der Beräumung und Aufstellung des Bauleitplanverfahrens. Dabei ist auch zu regeln, wann die einzelnen Schritte umgesetzt werden sollen und wie eine Bestätigung der beschränkten Kampfmittelfreiheit erfolgt.

 

Gegenstand bzw. Gebietsumgriff des Konzeptes sind die in Rede stehenden Flächen für eine bauliche Entwicklung der Harvey Barracks inkl. der Flächen, die das Unternehmen LEONI erwerben möchte (siehe Lageplan, Anlage 3).

 

Die Vertreter der Stadt Kitzingen und der blumquadrat GmbH haben sich auf die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes verständigt. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen beschrieben. Die Beauftragung und Finanzierung erfolgt stellvertretend für alle Investoren in diesem Bereich durch die blumquadrat GmbH. Die erforderlichen Inhalte des Konzeptes sind in der Vorgehensweise zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen (Anlage 1) beschrieben und sind hier Gegenstand des Beschlusses.

 

Auftragnehmer ist die Firma Roos Geo Consult aus Würzburg.

 

 

 

1.            Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.            Es besteht Einverständnis mit der beschriebenen Vorgehensweise (Anlage 1) zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen im Bauleitplanverfahren Harvey Barracks und Leoni/Höhn.