Betreff
Gestaltungsleitfaden Innenstadt, hier: Anhebung des Zuschusses
Vorlage
2013/106
Aktenzeichen
6130
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

 

1. Ausgangslage

Der Stadtrat Kitzingen hat am 19.05.2011 mit deutlicher Mehrheit (25:1 Stimmen) den gemeinsam von der Verwaltung und Stadtmarketingverein erarbeiteten Gestaltungsleitfaden beschlossen.

Diese Richtlinie soll als Leitfaden für eine qualitätvolle Gestaltung der Außenbewirtschaftung öffentlicher Flächen dienen. Sie gibt Empfehlungen und Hilfestellung insbesondere für eine ansprechende Gestaltung von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen, Tafeln und Pflanzelementen.

Hauptsächliche Nutznießer des Gestaltungsleitfadens sind die Gastronomen in der Innenstadt. Damit sich diese z.B. bei der Neuanschaffung von Außenbestuhlungen oder der Gestaltung einer Freisitzfläche auf öffentlichem Grund möglichst an diesen Leitfaden halten, wurde ein finanzieller Anreiz in Form einer Bezuschussung eingeräumt.

Gemäß o.g. Beschluss sind jährlich 10.000,-- Euro dafür in den Haushalt einzustellen (HHSt. 7911.9870). Der Zuschuss beträgt 25% der nachzuweisenden Anschaffungskosten, maximal jedoch 500,-- Euro.

In der lokalen Presse und auf der Internetseite der Stadt Kitzingen wurde danach über den Gestaltungsleitfaden und das Antragsverfahren sowie die Zuschussmöglichkeit berichtet.

 

2. Empfehlung der Verwaltung

Bislang wurden seit Einführung des Leitfaden erst drei Anträge gestellt und auch unbürokratisch bewilligt. Nach bisheriger Erfahrung des zuständigen Sachgebietes Stadtplanung lohnt sich für viele Interessierte eine Antragstellung nicht, da die maximale Förderhöhe von 500,-- Euro oftmals nur einen sehr geringen Anteil an den gesamten Anschaffungskosten (z.B. für mehrere Tisch-/Stuhlgarnituren und Sonnenschirme) von zumeist mehreren Tausend Euro ausmacht.

Daher schlägt die Verwaltung vor, zum jetzigen Zeitpunk – noch vor Beginn der neuen Saison – die Höhe des maximalen Zuschussbetrages auf max. 2.000,-- anzuheben. Damit sollen die Gastronomen und alle, auf die der Leitfaden ausgerichtet ist, weiterhin zur Attraktivierung der Innenstadt angeregt werden.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt, die zweckgebundene Förderhöhe im Rahmen des Gestaltungsleitfadens auf max. 2.000,-- EURO je Antrag zu erhöhen.