Unter Vorlage von
Vorstellungsunterlagen - Auszug siehe Anlage - beantragten Herr Rouven
Faltermeier und Herr Stefan Grau die Nutzung eines Teilbereiches im nördlichen
Teilabschnitt des Bleichwasens - Zufahrtsbereich zu den Wohnmobilstellplätzen -
zum Betrieb einer Strandbar - Imbissgastronomie mit Bestuhlung und Liegefläche
-. Vorgesehen ist der Verkauf von Getränken und kleiner Speisen im Zeitraum
April bis September jeweils samstags und sonntags.
Die geplante
Gastronomie ist für die Besucher und Nutzer des Freizeitzentrums und für den
Radtourismus gedacht.
Sollte ein
Imbiss/Kiosk/Verkaufsstand im nördlichen Teilbereich des ehemaligen
Gartenschaugeländes gewollt sein, müsste dieser zumindest saisonweise feste
Öffnungszeiten haben. Außerdem muss die Zufahrt zu den benachbarten
Wohnmobilstellplätzen neben bzw. durch den Betriebsbereich der Gastronomie
ungehindert erhalten bleiben.
Derzeit befindet
sich im Bereich der Wohnmobilstellplätze ein Verkaufsstand für Backwaren und
Zeitungen. Dieser Verkaufsstand hat in der Saison täglich von 08.00 Uhr bis
10.00 Uhr geöffnet.
Zur Gestaltung
allgemein können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Generell
sollte jedoch auf eine zurückhaltende, aber ansprechende Gestaltung Wert gelegt
werden.
Bei Aufstellung
eines Wagens o. ä. wird über einen Zeitraum von länger als drei Monaten eine
Baugenehmigung erforderlich, ebenso ist die Erschließung (Ver- und Entsorgung)
nachzuweisen.
Dem Antrag der Herren Rouven Faltermeier und Stefan Grau vom 19.11.2012, im Zufahrtsbereich zu den Wohnmobilstellplätzen im Zeitraum von April bis September, jeweils samstags und sonntags, eine Imbisswirtschaft - Abstellen eines Imbisswagens mit Bestuhlung und Liegefläche - zu betreiben, wird stattgegeben / nicht stattgegeben