Betreff
Betrieb einer Strandbar - Imbissgastronomie mit Bestuhlung und Liegefläche - im nördlichen Bereich des Bleichwasens - Zufahrtsbereich zu den Wohnmobilstellplätzen -
Vorlage
2013/014
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Unter Vorlage von Vorstellungsunterlagen - Auszug siehe Anlage - beantragten Herr Rouven Faltermeier und Herr Stefan Grau die Nutzung eines Teilbereiches im nördlichen Teilabschnitt des Bleichwasens - Zufahrtsbereich zu den Wohnmobilstellplätzen - zum Betrieb einer Strandbar - Imbissgastronomie mit Bestuhlung und Liegefläche -. Vorgesehen ist der Verkauf von Getränken und kleiner Speisen im Zeitraum April bis September jeweils samstags und sonntags.

 

Die geplante Gastronomie ist für die Besucher und Nutzer des Freizeitzentrums und für den Radtourismus gedacht.

 

Sollte ein Imbiss/Kiosk/Verkaufsstand im nördlichen Teilbereich des ehemaligen Gartenschaugeländes gewollt sein, müsste dieser zumindest saisonweise feste Öffnungszeiten haben. Außerdem muss die Zufahrt zu den benachbarten Wohnmobilstellplätzen neben bzw. durch den Betriebsbereich der Gastronomie ungehindert erhalten bleiben.

Derzeit befindet sich im Bereich der Wohnmobilstellplätze ein Verkaufsstand für Backwaren und Zeitungen. Dieser Verkaufsstand hat in der Saison täglich von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr geöffnet.

Zur Gestaltung allgemein können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Generell sollte jedoch auf eine zurückhaltende, aber ansprechende Gestaltung Wert gelegt werden.

Bei Aufstellung eines Wagens o. ä. wird über einen Zeitraum von länger als drei Monaten eine Baugenehmigung erforderlich, ebenso ist die Erschließung (Ver- und Entsorgung) nachzuweisen.

 

 

Dem Antrag der Herren Rouven Faltermeier und Stefan Grau vom 19.11.2012, im Zufahrtsbereich zu den Wohnmobilstellplätzen im Zeitraum von April bis September, jeweils samstags und sonntags, eine Imbisswirtschaft - Abstellen eines Imbisswagens mit Bestuhlung und Liegefläche - zu betreiben, wird stattgegeben / nicht stattgegeben