1.
Planungsanlass und -ziel
Die
Gemeinde Biebelried besitzt einen Flächennutzungsplan, zuletzt geändert mit
Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung vom 24.02.2009.
Der
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Biebelried wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2011 beschlossen, um die
gemeindliche Entwicklungsabsicht der Verlegung der Kreisstraße KT 54 und der
Kreisstraße KT 22 mit Anschluss an die neue Trasse der B 8, OT Biebelried
planerisch zu verankern. Der Flächennutzungsplan ist hierfür das geeignete
Planungsinstrument. In ihm sind gemäß § 5 BauGB „….für das ganze Gemeindegebiet
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den
Grundzügen darzustellen“.
Ziel
dieser Darstellung ist, die Ortslage von Biebelried vom Durchgangsverkehr zu entlasten,
da nach erfolgter Verlegung der B 8 die Anbindung des Durchgangsverkehrs nach
Theilheim über die KT 22 (Kellerbergstraße) bzw. über die Hauptstraße von
Biebelried (KT 22) erfolgt.
Somit
ist das bisherige Ziel, dass nach Verlegung der B 8 nur noch der ortseigene
Ziel- und Quellverkehr im Ort verläuft, nicht erreicht. Dieses würde aber mit
der sog. Westumgehung sichergestellt werden.
2.
Planungsinhalt
Für
die Verlegung der KT 54 und der Kreisstraße KT 22 mit Anschluss an die
neue Trasse in Biebelried wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren begonnen,
welches mittlerweile jedoch wieder eingestellt wurde. Um mittelfristig diese
Planung aber in der gemeindlichen Entwicklungsabsicht zu dokumentieren ist eine
Darstellung im Flächennutzungsplan vorgesehen. Diese entspricht den Inhalten
(Planungsumgriff) des eingestellten Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan.
Westlich
von Biebelried soll eine Nord-Süd Verbindung zwischen Bundesstraße B 8 neu und
der bestehenden KT 22 südlich der Ortslage von Biebelried geschaffen werden.
Die Anbindung der KT 54 an die „Westumgehung“ erfolgt in einem Knotenpunkt
westlich des Friedhofs.
Weitere
Punkte, die im Zuge der 9. Änderung im Plan aufgenommen werden:
In
einem Teilabschnitt der „Westumgehung“ ist ein Bodendenkmal verzeichnet,
welches im Zuge des nun eingestellten Bebauungsplanverfahrens unter der
fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD)
archäologisch sondiert wurde. Es konnten im Ergebnis keine eindeutigen
archäologischen Befunde festgestellt werden.
In
der Flächennutzungsplanänderung ist dieser Sachverhalt in der Legende
aufgenommen sowie ein entsprechender Hinweis zu Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 des
Bayerischen Denkmalschutzgesetzes eingebracht worden.
Der
Leitungsbestand der N-ERGIE Netz GmbH wurde entsprechend der im Rahmen der Trägerbeteiligung
geschickten Lageplänen aktualisiert.
Hinsichtlich
Lärmschutz kann ebenfalls auf die erstellte Untersuchung im bereits
eingestellten Bebauungsplanverfahren verwiesen werden, welche als Ergebnis feststellt,
dass die jeweiligen schalltechnischen Orientierungswerte für das bestehende
MD-Gebiet östlich der „Westumgehung“ und auch für den Bereich des Friedhofes
unterschritten werden.
Näheres zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Stand der Bauleitplanung kann der Begründung (Anlage 1, S. 3 ff.) sowie dem Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) entnommen werden.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Stadtrat, sein Einverständnis zum Entwurf auszusprechen. Das Ergebnis ist der Gemeinde Biebelried mitzuteilen.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat keine Bedenken gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried, da keine Belange der Stadt Kitzingen berührt werden.