Betreff
Gemeinde Biebelried, 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Nachbargemeinden
Vorlage
2013/012
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Planungsanlass und -ziel

Die Gemeinde Biebelried besitzt einen Flächennutzungsplan, zuletzt geändert mit Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung vom 24.02.2009.

Der Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2011 beschlossen, um die gemeindliche Entwicklungsabsicht der Verlegung der Kreisstraße KT 54 und der Kreisstraße KT 22 mit Anschluss an die neue Trasse der B 8, OT Biebelried planerisch zu verankern. Der Flächennutzungsplan ist hierfür das geeignete Planungsinstrument. In ihm sind gemäß § 5 BauGB „….für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“.

Ziel dieser Darstellung ist, die Ortslage von Biebelried vom Durchgangsverkehr zu entlasten, da nach erfolgter Verlegung der B 8 die Anbindung des Durchgangsverkehrs nach Theilheim über die KT 22 (Kellerbergstraße) bzw. über die Hauptstraße von Biebelried (KT 22) erfolgt.

Somit ist das bisherige Ziel, dass nach Verlegung der B 8 nur noch der ortseigene Ziel- und Quellverkehr im Ort verläuft, nicht erreicht. Dieses würde aber mit der sog. Westumgehung sichergestellt werden.

 

2. Planungsinhalt

Für die Verlegung der KT 54 und der Kreisstraße KT 22 mit Anschluss an die neue Trasse in Biebelried wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren begonnen, welches mittlerweile jedoch wieder eingestellt wurde. Um mittelfristig diese Planung aber in der gemeindlichen Entwicklungsabsicht zu dokumentieren ist eine Darstellung im Flächennutzungsplan vorgesehen. Diese entspricht den Inhalten (Planungsumgriff) des eingestellten Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan.

Westlich von Biebelried soll eine Nord-Süd Verbindung zwischen Bundesstraße B 8 neu und der bestehenden KT 22 südlich der Ortslage von Biebelried geschaffen werden. Die Anbindung der KT 54 an die „Westumgehung“ erfolgt in einem Knotenpunkt westlich des Friedhofs.

Weitere Punkte, die im Zuge der 9. Änderung im Plan aufgenommen werden:

In einem Teilabschnitt der „Westumgehung“ ist ein Bodendenkmal verzeichnet, welches im Zuge des nun eingestellten Bebauungsplanverfahrens unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) archäologisch sondiert wurde. Es konnten im Ergebnis keine eindeutigen archäologischen Befunde festgestellt werden.

In der Flächennutzungsplanänderung ist dieser Sachverhalt in der Legende aufgenommen sowie ein entsprechender Hinweis zu Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes eingebracht worden.

Der Leitungsbestand der N-ERGIE Netz GmbH wurde entsprechend der im Rahmen der Trägerbeteiligung geschickten Lageplänen aktualisiert.

Hinsichtlich Lärmschutz kann ebenfalls auf die erstellte Untersuchung im bereits eingestellten Bebauungsplanverfahren verwiesen werden, welche als Ergebnis feststellt, dass die jeweiligen schalltechnischen Orientierungswerte für das bestehende MD-Gebiet östlich der „Westumgehung“ und auch für den Bereich des Friedhofes unterschritten werden.

 

Näheres zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Stand der Bauleitplanung kann der Begründung (Anlage 1, S. 3 ff.) sowie dem Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) entnommen werden.

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes.

Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Stadtrat, sein Einverständnis zum Entwurf auszusprechen. Das Ergebnis ist der Gemeinde Biebelried mitzuteilen.

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat keine Bedenken gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried, da keine Belange der Stadt Kitzingen berührt werden.