Betreff
Gemeinde Mainstockheim, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden
Vorlage
2013/009
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 27.09.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mainstockheim den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2a BauGB durchzuführen.

Am 29.11.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mainstockheim in öffentlicher Sitzung außerdem den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt (Fassung vom 29.11.2012) und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Die Stadt Kitzingen wird somit als Nachbargemeinde im Verfahren beteiligt und gebeten, ihre Anregungen mitzuteilen.

 

2. Anlass und Ziel der Änderung

Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 2. Änderung vom 27.08.2004 im Bereich des Autobahnkreuzes Biebelried zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 durch die Firma LZR GmbH Kitzingen südöstlich des Autobahnkreuzes Biebelried zu schaffen. Hierfür soll ein Sondergebiet für eine DK 0-Deponie im Flächennutzungsplan auf bisherigen Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden (Ordnungsnummer 1). Begründet ist das Vorhaben aus dem Ziel, Entsorgungssicherheit für Inertabfälle in der Region sicherzustellen.

Der Antrag zur Genehmigung der geplanten Deponie erfolgt über ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und wurde bereits eingereicht.

Darüber hinaus sollen die Gemarkungsgrenzen im Nordwesten des Gemeindegebietes gemäß der neuen Grenzen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Biebelried 3 korrigiert werden (Ordnungsnummer 2).

Das neue Sondergebiet soll zusammen mit den geänderten Gemarkungsgrenzen und den bisherigen Fortschreibungen des Flächennutzungsplans als Gesamtplan zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt werden.

 

Näheres zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Stand der Bauleitplanung kann der Begründung (Anlage 1, S. 4 ff.) sowie dem Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) entnommen werden.

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung einer DK 0-Deponie im Landkreis mit dem Ziel der Schaffung von Entsorgungssicherheit für Inertabfälle. Der Auffassung der Gemeinde Mainstockheim, dass mit dem Vorhaben eine Stärkung der gewerblichen Wirtschaft im Bereich des Abfallwesens unter Beachtung umweltrelevanter Ziele erreicht wird, kann zugestimmt werden. Die Berücksichtigung der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes und des Regionalplans zur Beachtung der Belange des Naturschutzes, des Orts- und Landschaftsbildes und der Landwirtschaft wird begrüßt.

Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, sein Einverständnis mit der vorliegenden Planänderung (Vorentwurf) auszusprechen. Das Ergebnis ist der Gemeinde mitzuteilen.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat keine Bedenken gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim.
    Belange der Stadt Kitzingen werden durch diese Änderung nicht berührt.