Betreff
Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm Lastenfahrräder);
hier: Begrenzung der Gültigkeit zum 15.04.2024
Vorlage
2024/073
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Durch Stadtratsbeschluss vom 20.10.2022 wurde die „Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm Lastenfahrräder)“ beschlossen.

Ziel des Förderprogramms der Stadt Kitzingen ist die Förderung der Anschaffung von Lastenrädern, was zu emissionsfreiem Transport von Lasten in Kitzingen führen soll.

Die Richtlinie ist zum 01.11.2022 in Kraft getreten und wurde auf unbestimmte Zeit erlassen; für das Förderprogramm eingeplant waren jährlich Mittel i. H. v. 15.000 €.

 

Sowohl im Jahr 2022 als auch 2023 wurde lediglich ein Antrag auf Förderung gestellt und bewilligt (jeweils 500 €). Für 2024 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Antrag vor. Dementsprechend ist zum derzeitigen Stand das Fazit zu ziehen, dass das Förderprogramm wenig (bspw. im Vergleich zum Förderprogramm PV-Anlagen) durch die Bürgerinnen und Bürger nachgefragt wird.

 

 

Aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 7 GO) ergeben sich sowohl Pflicht- als auch freiwillige Aufgaben für die Gemeinde, wobei die Pflichtaufgaben vorrangig zu erfüllen sind.

Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, ist eine Überschuldung zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 GO); die Gemeinde ist deshalb dazu angehalten, freiwillige Leistungen zu kürzen, sofern sie die finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet sieht.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 ist die Kürzung einiger freiwilliger Leistungen notwendig, um eine Überschuldung zu vermeiden; unter anderem auch die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Lastenfahrrädern.

Das Förderprogramm soll in der zeitlichen Gültigkeit bis 15.04.2024 begrenzt werden; die Verwaltung schließt jedoch nicht aus, dieses bei finanzieller Leistungsfähigkeit in den Folgejahren wiederaufzunehmen.

1.    Vom Sachvortrag 2024/073 wird Kenntnis genommen.

2.    Die Mittel für das Förderprogramm sind für das Haushaltsjahr 2024 und die fortfolgenden Haushaltsjahre auf Haushaltsstelle 1.1142.9880 auf 0 € zu reduzieren.

3.    Es besteht Einverständnis mit der zeitlichen Begrenzung der Gültigkeit der „Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm Lastenfahrräder)“ zum 15.04.2024.

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt das Förderprogramm entsprechend Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlags zu ändern und anzupassen.