hier: Beschluss der Maßnahme und Durchführung der Ausschreibung
Die Gemeinden haben die Aufgabe, die
öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch
Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Im Zusammenhang
mit der für den Winter 2022/2023 befürchteten Energiekrise musste festgestellt
werden, dass die Stadt Kitzingen nicht auf einen flächendeckenden Stromausfall
vorbereitet ist. Es wurde ein Notfallplan erarbeitet und Maßnahmen zur
Einrichtung von Wärmepunkten und Leuchtpunkten ergriffen. Hinsichtlich einer
Notfallstromversorgung stehen bisher nur die Stromaggregate der Freiwilligen
Feuerwehren zur Verfügung. Diese werden jedoch grundsätzlich für Tätigkeiten
bei Einsätzen vorgehalten und gebraucht. Die Stromaggregate sind auch nicht
dazu geeignet, eine Notstromversorgung, z. B. für ein ganzes Gebäude, aufrecht
zu erhalten. Insofern ist festzuhalten, dass die Stadt Kitzingen bisher
keinerlei Mittel für eine Notstromversorgung, z. B. zur Aufrechterhaltung eines
Notbetriebs der Stadtverwaltung oder anderer Gebäude, vorhält.
Nach zahlreichen Gesprächen mit den Verantwortlichen
der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, der Leitung der Kläranlage
Kitzingen sowie der Feuerwehr konnte festgestellt werden, dass ein
flächendeckender, über Kitzingen hinausgehender Stromausfall sehr
unwahrscheinlich ist. Auch die Möglichkeit eines Gasausfalls für private
Haushalte aufgrund einer Gasmangellage sei nicht sehr groß. Um jedoch sowohl
für überregionale als auch für lokale Notfälle vorbereitet zu sein, sollte von
der Stadt Kitzingen mindestens ein mobiles Stromaggregat mit einer
Mindestleistung von 100 kVA vorgehalten werden. Mit einem solchen Aggregat wäre
es z. B. möglich, bei einem großen Stromausfall in Kitzingen, der
Stadtverwaltung einen Notbetrieb zu ermöglichen. Gleichzeitig wäre es möglich,
dass Menschen, welche auf medizinische Geräte angewiesen sind, diese in der
Rathaushalle an Steckdosen anzuschließen und zu betreiben. Bei einer
entsprechenden Notlage bestünde z. B. auch die Möglichkeit, eine Sporthalle mit
Strom zu versorgen und dadurch eine Anlaufstelle oder Notunterkunft zu
betreiben. Für solche Einsatzmöglichkeiten müssten dann auch in den Gebäuden
die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Es ist beabsichtigt, ein mobiles
Stromaggregat zu beschaffen. D. h. das Aggregat ist fest auf einen Anhänger
montiert und kann ohne zusätzliche Kräne an den Einsatzort gebracht werden. Auf
diesem Anhänger sollte zusätzlich eine Beleuchtung angebracht sein, so dass das
Umfeld ausgeleuchtet und dort ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Des
Weiteren sollte es Stauraum für das benötigte Zusatzmaterial, wie z. B.
Verlängerungskabel, Verteilerdosen, Kabeltrommel, Kabelbrücken etc. geben.
Dieses Zusatzmaterial sollte zeitgleich mit dem Anhänger beschafft werden.
1. Vom Sachvortrag
wird Kenntnis genommen.
2. Mit der
Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit einer Mindestleistung von 100 kVA,
sowie dem dazugehörigen Zubehör, besteht Einverständnis.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit einer
Mindestleistung von 100 kVA, sowie dem dazugehörigen Zubehör, auszuschreiben.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge im Ergebnis der
Ausschreibungen zu unterzeichnen.
4. Für die
Beschaffung eines mobilen Stromaggregats, wie unter Nr. 1 beschrieben, werden
Haushaltsmittel i. H. v. 130.000,00 EUR im Vermögenshaushalt für das Jahr 2024
bereitgestellt.