Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen;
Geplante Wasserleitung für das Weinbergsbewässerungsprojekt Iphofen
Vorlage
2024/010
Aktenzeichen
OB
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.10.2021 (Anlage 1) wird verwiesen.

 

Die Stadt Iphofen plant die Verlegung einer Wasserleitung beginnend in der Gemarkung Hohenfeld bis nach Iphofen zur Bewässerung der Weinberge. In der Stadtratssitzung vom 20.01.2022 wurde die Angelegenheit erstmals behandelt, vgl. Sitzungsvorlage vom 11.01.2022, Vorlagen-Nr. 2022/004. Im Ergebnis wurde der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zurückgestellt bis konkrete und verbindliche Informationen und Angaben zum geplanten Vorhaben der Stadt Iphofen vorliegen. Es sollten Vertreter der Stadt Iphofen und ein Sachverständiger in eine Sitzung eingeladen werden.

 

Dies erfolgte zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.07.2022 (Sitzungsvorlage vom 28.06.2022, Vorlagen-Nr. 2022/112). Das geplante Weinbergsbewässerungsprojekt wurde von Herrn Bürgermeister Lenzer (Erster Bürgermeister der Stadt Iphofen) sowie von Herrn Dr. Mend (Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau) und Frau Möbus (Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) eingehend erläutert. Die zugehörige Präsentation ist beigefügt (Anlage 2). Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.10.2021 wurde am 29.09.2022 erneut zurückgestellt.

 

Der Antrag von Stadtentwicklungsreferent Rank vom 24.06.2022 (Beauftragung eines Gutachters/Sachverständigen - Sitzungsvorlage vom 07.07.2022, Vorlagen-Nr. 2022/125) wurde in der Stadtratssitzung vom 28.07.2022 zurückgestellt. In der Stadtratssitzung vom 29.09.2022 wurde er nochmals zurückgestellt.

 

Mit Email vom 30.08.2023 teilte der 1. Bürgermeister der Stadt Iphofen Dieter Lenzer der Stadt Kitzingen mit, dass die Stadt Iphofen im 1. Halbjahr 2023 ein VGV-Verfahren durchgeführt hat. Im nächsten Schritt soll nun mehr als Ergebnis des Verfahrens ein Planungsbüro mit der Bauleitplanung und der genauen Trassenführung beauftragt werden. Dabei ist nach wie vor die Trassenführung in öffentlichem Grund die einzig realistische Umsetzungsmöglichkeit.

 

Da die genaue Führung der Trasse noch nicht bekannt ist, ist es aus Sicht der Verwaltung zu früh, um der Nutzung städtischen Grund und Bodens eine generelle Absage zu erteilen. Darüber hinaus wurde bisher auch über die Bedingungen für eine Zurverfügungstellung städtischen Grundes noch nicht gesprochen.

 

Wenn der genaue Trassenverlauf vorliegt und auch die Bedingungen klar definiert sind, wird dem Stadtrat abschließend die Entscheidung über die Bereitstellung städtischer Grundstücke zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine letztendliche Umsetzung des Projekts kann auch aus Sicht der Verwaltung nur befürwortet werden, wenn keine negativen Auswirkungen für Infrastruktureinrichtungen sowie die Entwicklung der Stadt an sich und insbesondere für den Ortsteil Sickershausen zu erwarten sind.

 

Beschlussentwurf des Antragstellers:

 

Die Stadt Kitzingen stellt keine städtischen Flächen für die Verlegung der Wasserleitung zum Zwecke der Weinbergsbewässerung nach Iphofen zur Verfügung.