Geplante Wasserleitung für das Weinbergsbewässerungsprojekt Iphofen
Die Stadt Iphofen plant die Verlegung einer
Wasserleitung beginnend in der Gemarkung Hohenfeld bis nach Iphofen zur
Bewässerung der Weinberge. In der Stadtratssitzung vom 20.01.2022 wurde die
Angelegenheit erstmals behandelt, vgl. Sitzungsvorlage vom 11.01.2022,
Vorlagen-Nr. 2022/004. Im Ergebnis wurde der Antrag der Stadtratsfraktion
Bündnis 90 / Die Grünen zurückgestellt bis konkrete und verbindliche
Informationen und Angaben zum geplanten Vorhaben der Stadt Iphofen vorliegen.
Es sollten Vertreter der Stadt Iphofen und ein Sachverständiger in eine Sitzung
eingeladen werden.
Dies erfolgte zur Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses am 07.07.2022 (Sitzungsvorlage vom 28.06.2022, Vorlagen-Nr.
2022/112). Das geplante Weinbergsbewässerungsprojekt wurde von Herrn
Bürgermeister Lenzer (Erster Bürgermeister der Stadt Iphofen) sowie von Herrn
Dr. Mend (Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau) und Frau Möbus
(Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) eingehend erläutert. Die zugehörige
Präsentation ist beigefügt (Anlage 2). Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis
90 / Die Grünen vom 26.10.2021 wurde am 29.09.2022 erneut zurückgestellt.
Der Antrag von Stadtentwicklungsreferent
Rank vom 24.06.2022 (Beauftragung eines Gutachters/Sachverständigen -
Sitzungsvorlage vom 07.07.2022, Vorlagen-Nr. 2022/125) wurde in der Stadtratssitzung vom 28.07.2022 zurückgestellt. In
der Stadtratssitzung vom 29.09.2022 wurde er nochmals zurückgestellt.
Mit Email vom 30.08.2023 teilte
der 1. Bürgermeister der Stadt Iphofen Dieter Lenzer der Stadt Kitzingen mit,
dass die Stadt Iphofen im 1. Halbjahr 2023 ein VGV-Verfahren durchgeführt hat.
Im nächsten Schritt soll nun mehr als Ergebnis des Verfahrens ein Planungsbüro
mit der Bauleitplanung und der genauen Trassenführung beauftragt werden. Dabei
ist nach wie vor die Trassenführung in öffentlichem Grund die einzig realistische
Umsetzungsmöglichkeit.
Da die genaue Führung der Trasse
noch nicht bekannt ist, ist es aus Sicht der Verwaltung zu früh, um der Nutzung
städtischen Grund und Bodens eine generelle Absage zu erteilen. Darüber hinaus
wurde bisher auch über die Bedingungen für eine Zurverfügungstellung
städtischen Grundes noch nicht gesprochen.
Wenn der genaue Trassenverlauf vorliegt und auch die Bedingungen klar definiert sind, wird dem Stadtrat abschließend die Entscheidung über die Bereitstellung städtischer Grundstücke zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine letztendliche Umsetzung des Projekts kann auch aus Sicht der Verwaltung nur befürwortet werden, wenn keine negativen Auswirkungen für Infrastruktureinrichtungen sowie die Entwicklung der Stadt an sich und insbesondere für den Ortsteil Sickershausen zu erwarten sind.
Beschlussentwurf des Antragstellers:
Die Stadt Kitzingen stellt keine städtischen Flächen für die Verlegung der Wasserleitung zum Zwecke der Weinbergsbewässerung nach Iphofen zur Verfügung.