Betreff
Beschlussfassung über das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kitzingen
Vorlage
2024/003
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage

Am 18. November 2021 hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschlossen, die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu schaffen und ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen.

 

Klimaschutzmanager Martin Schneider stellt das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kitzingen nun vor. Hierbei wird insbesondere auf den entwickelten Maßnahmenkatalog eingegangen, da dieser das Herzstück des Klimaschutzkonzeptes darstellt und den Rahmen der zukünftigen Tätigkeit des Klimaschutzmanagements bildet.

 

Klimaschutzkonzept

Im Maßnahmenkatalog sind in mehreren Themenfeldern diverse Maßnahmen angefertigt worden, um die auf der Basis der Treibhausgasbilanz und der zugehörigen Szenarien entwickelten Klimaschutzziele, erreichen zu können und Kitzingen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung auf die künftigen Entwicklungen vorzubereiten. Die Maßnahmen umfassen die Kernkompetenzen und Wirkungsbereiche einer Kommune. Einige Maßnahmen werden im Rahmen dazugehöriger Workshops oder anderer Beteiligungsformen von einzelnen Teams ausgearbeitet, finalisiert und umgesetzt. Der Maßnahmenkatalog ist unter Berücksichtigung vieler verschiedener Faktoren entstanden. Bisherige Stadtratsbeschlüsse im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung wurden ebenso berücksichtigt, wie auch geplante Maßnahmen der Verwaltung. Der Maßnahmenkatalog dient ebenfalls als Konzentration der Aktivitäten der Stadt Kitzingen in diesem Bereich, um Sie übersichtlich darstellen zu können.

 

Zusätzlich wird auch auf Rahmenbedingungen der Bilanzierung, Energie- und Treibhausgasbilanz, Potenzialanalyse mitsamt Szenarienentwicklung, Akteursbeteiligung, Verstetigungsstrategie, Controllingkonzept und die Kommunikationsstrategie eingegangen.

 

Das Klimaschutzkonzept ist anhand des Anforderungsprofils des Fördergebers ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) aufgebaut. Die geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen seitens ZUG wurden eingehalten. Zur Förderungsauszahlung ist ein positiver Beschluss des Klimaschutzkonzeptes bis Ende Januar 2024 erforderlich. Das Klimaschutzkonzept wird im Anschluss vom Fördergeber auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Nach der Rückmeldung seitens ZUG erfolgt das Lektorat und die grafische Überarbeitung. Danach wird das Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Bisher fehlen noch die vollständigen Daten der Kaminkehrer. Falls diese in den kommenden Monaten eintreffen, können Sie noch eingefügt werden. Der Stadtrat wird über mögliche geänderte Ergebnisse informiert.

 

Anschlussförderung

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen ist es wichtig, Klimaschutz dauerhaft in der Verwaltung und der Gemeinde zu verankern, um die Umsetzung zu lenken und Mitwirkung zu ermöglichen. Deshalb soll ein Fördermittelantrag für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement gestellt werden. Die Förderquote beträgt 40 %. Bezuschusst werden u.a. das Fachpersonal, die Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen und externe Dienstleister zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen. Die Haushaltsmittel sind hierfür unter der Haushaltsstelle 3601 9582 angemeldet worden.

 

Finanzierung und weiteres Vorgehen

Der Beschluss zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts führt zu keinen direkten haushaltsrechtlichen Ausgaben. Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Viele Maßnahmen werden im Laufe der Ausarbeitung dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Mit Beschluss des Stadtrates beginnt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kitzingen. Das Klimaschutzkonzept, insbesondere der Maßnahmenkatalog, dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zukünftigen Tätigkeiten der Stadt Kitzingen im Klimaschutz. Der Stadtrat beauftragt das Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.

 

3.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Fördermittelantrag zum Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement zu stellen.