Betreff
Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz; hier: Beauftragung der Planungsleistungen
Vorlage
2023/190
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangssituation:

Am 11.05.2021 hat der Stadtrat den Beschluss des Planungsauftrags für einen Wettbewerb im Bereich Kaiserstraße und Königsplatz gefasst. Die Vorberatung zu dem wettbewerblichen Verfahren hat im Stadtentwicklungsbeirat im November 2021 und Februar 2022 stattgefunden. Zudem wurde die Auslobung am 11.05.2022 im Stadtentwicklungsbeirat diskutiert.

Daraufhin hat die Preisrichtervorbesprechung am 31.05.2022 getagt.

 

Der Wettbewerb „Neugestaltung Kaiserstraße und Königsplatz“ wurde als anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Am 23.06.2022 wurde die Auslobung im Stadtrat beschlossen (vgl. Anlage 1). Anschließend erfolgte die Bekanntmachung der Auslobung am 24.06.2022.

 

Die Preisgerichtssitzung fand am 31. Januar und 01. Februar 2023 in der Rathaushalle in Kitzingen statt. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurden 20 Entwurfsbeiträge eingereicht.

Es wurde dabei ausführlich auf die städtebauliche, freiraumplanerische und soziale Qualität und Funktionalität der Entwürfe eingegangen und anschließend die Preisträger*innen und die Anerkennung festgelegt. Den 1. Preis erhielt das Büro Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg, mit el:ch landschaftsarchitekten aus München.

 

Das Preisgericht hat einstimmig empfohlen den Entwurf des 1. Preisträgers unter Berücksichtigung der Anregungen aus den schriftlichen Beurteilungen mit der weiteren Planung gemäß der Auslobung zu beauftragen. Am 16.02.2023 wurden die Wettbewerbsergebnisse dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung durch das Büro arc.grün vorgestellt (vgl. Auszug aus der Niederschrift Anlage 2). Es wurde hierzu anschließend ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.

Dieses Verfahren wurde unter Einbindung des Büros gk-Projektmanagement aus 97318 Kitzingen ausgearbeitet und im März 2023 öffentlich EU-weit bekanntgegeben.

 

 

Verhandlungsverfahren:

Im Ergebnis des vorangegangenen Wettbewerbs wurde entschieden gem. Empfehlung des Preisgerichtes, zunächst mit dem Erstplatzierten Büro zu verhandeln.

Die weiteren Platzierungen 2. + 3. Preis wurden darüber informiert, bzw. waren die Teilnehmer über das Protokoll des Preisgerichtes in Kenntnis des Ergebnisses. Der 1. Preisträger wurde mit Einladung in Stufe 2 zur persönlichen Präsentation sowie zur Abgabe eines Honorarangebotes mit Aussagen zu den Zuschlagskriterien aufgefordert.

 

Bis zum Schlusstermin am Dienstag den 25.07.2023 ist über die Vergabeplattform fristgerecht das Erstangebot des Erstplatzierten eingegangen. Das eingereichte Angebot wurde vor dem Verhandlungstermin zunächst formal und inhaltlich geprüft sowie fachlich vorbewertet.

Im Zuge der Prüfung ist aufgefallen, dass der Bieter das Erstangebot als ARGE eingereicht hat. Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb war nicht ersichtlich, dass es sich um eine Arbeitsgemeinschaft der beiden Büros handelt.

Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters lag auch dem Erstangebot nicht bei. Ebenso wurden die Angaben zu den Eignungskriterien lediglich für den ARGE-Partner Holl Wieden eingereicht. Dieser Punkt war aufzuklären.

Durch den Auftraggeber wurde der Bieter am 01.08.2023 aufgefordert die fehlenden Nachweise zur Bietergemeinschaft sowie die Angaben für den ARGE-Partner el:ch landschaftsarchitekten nachzureichen. Sämtliche Nachweise gingen am 02.08.2023 per Mail beim Auftraggeber ein.

Nach Vorprüfung der geforderten Nachweise wird die Eignung bestätigt. Der Bieter war zur persönlichen Verhandlung am 03.08.2023 zugelassen.

 

In einer umfangreichen Prüfung durch das Büro gk Projektmanagement wird die ARGE Holl Wieden Partnerschaft mit el:ch landschaftsarchitekten in der Gesamtheit aller Kriterien als sehr gut geeignet erachtet, eine sachgerechte und qualitätvolle Leistung zu erbringen und lässt für den Bauherrn das bestmögliche Ergebnis in der Planung und Umsetzung der gestellten Bauaufgabe erwarten. Auf eine Verhandlung mit den weiteren Preisträgern wird verzichtet.

Das Honorarangebot bildet dabei eine wesentliche Grundlage für den Architektenvertrag (vgl. Anlage 3).

 

 

Weiteres Vorgehen:

Nach einem positiven Beschluss durch den Stadtrat soll die Planung fortgesetzt werden. Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen werden im Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.6406.9560 bereitgestellt.

Ziel ist es mit den Bauleistungen Ende 2025 zu beginnen.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Büro Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg und el:ch landschaftsarchitekten aus München einen stufenweisen Architektenvertrag gem. dem VgV-Verfahren abzuschließen.

 

3.      Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen werden im Haushalt 2024 unter der Haushaltsstelle 1.6406.9560 bereitgestellt.