Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderung_Spielplätze Marshall Heights_Maßnahmenbeschluss
Vorlage
2023/184
Aktenzeichen
SG 63 - JP
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Sachverhalt

 

Die Marshall-Heights entwickeln sich immer mehr zu einem eigenen Stadtteil mit einem kontinuierlichen Bevölkerungszuzug. Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt auf einer Wohnnutzung in attraktiver Lage. Die Geschosswohnungsbauten wurden überwiegend zwischen 1951 und 1955 gebaut. Eine Spielplatzpflicht wurde erst im Oktober 1974 erlassen. Nach dem Abzug der US-Army wurden die vorhandenen Spielplätze zurückgebaut, nicht mehr gewartet oder entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsanforderungen.

 

Zur Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse hat die Stadt bisher 32 öffentliche Spielplätze/ Spielecken sowie 6 Bolzplätze gebaut und unterhält diese. (Hinweis: GrundaAnsatz für die Anzahl von Spielplätzen ist 1 Spielplatz pro 1000 Einwohner). In den Marshall Heights befinden sich keine öffentlichen Spielplätze. Gem. den beigefügten Planungen des SG 63 soll dies wie folgt geändert werden:

 

  1. Ein größerer öffentlicher inklusiver Spielplatz auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 3235/58 (direkt neben dem Kindergarten) für Kinder der Altersklassen 6 bis 13 Jahre mit geschätzten Baukosten in Höhe von 216.000,- €
  2. Ein öffentlicher Spielplatz auf dem privaten Grundstück (Fl.-Nr. 3235/127) für Kinder Altersklassen 1 bis 6 Jahre mit geschätzten Baukosten von 103.400,- €   
  3. Ein öffentlicher Bolzplatz auf dem privaten Grundstück (Fl.-Nr. 3235/0; Hs.Nr. 23b) in einem bereits umzäunten Bereich mit geschätzten Baukosten in Höhe von 65.900,- €

 

 

  1. Förderung

 

Die Marshall-Heights befinden sich seit 2006 im Fördergebiet der Bund- Länder-Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Stadtumbau West“). Dementsprechend wurden in der Bedarfsmitteilung 2024 im Rahmen der jährlichen Vorabstimmung bereits unter 3.4 Spielplätze Marshall Heights – vorbehaltlich der notwendigen Stadtratsbeschlüsse – angemeldet.

 

       Die Neuordnung der Spielmöglichkeiten ist grundsätzlich mit bis zu 60 % der anrechenbaren Kosten aus Mitteln der Städtebauförderung durch die Regierung von Unterfranken förderfähig. Die grundsätzlichen Planungen wurden mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt.

       Ziel ist es, den Förderantrag nach erfolgter Billigung der Entwürfe einschl. Kostenschätzungen durch den Stadtrat in diesem Jahr aufgeteilt auf 2 Bauabschnitte einzureichen.

 

 

  1. Finanzierung

 

       Im Haushalt 2023 stehen für die Maßnahmen „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ insgesamt 270.000 € zur Verfügung. Die Erstellung der Planungen, auch durch ein externes Büro, wären somit gesichert.

       Für die bauliche Umsetzung (ohne Baunebenkosten) der Neuordnungsmaßnahmen sind in der Finanzplanung für den HH 2024- 2025 (2026) weitere Mittel in Höhe von 385.000,- € für die vorzusehen.

 

 

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

a)    Nach Zustimmung des Stadtrates zur den vorliegenden Planungen (Anlage 1-3) und Kostenschätzungen vervollständigt die Verwaltung den Förderantrag und reicht diesen bei der Regierung von Unterfranken ein.

 

b)    Parallel behält sich die Verwaltung die Möglichkeit vor, ein geeignetes Planungsbüro mit den Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und der Bauüberwachung der Neuordnungsmaßnahmen zu beauftragen.

 

c)    Mit dem Grundstückseigentümer für die Spielplätze 2 und 3 muss ein Überlassungsvertrag mit entsprechender Zweckbindungsfrist ausgearbeitet und vereinbart werden.

 

d)    Die Verwaltung bereitet die Umsetzung der Planung für den Spielplatz 1 in 2024 sowie die Spielplätze 2 und 3 in 2025/ 2026 vor.

 

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat billigt die Vorentwürfe des SG 63 zur Gestaltung von drei Spielplätzen (siehe Anlagen 2) und beauftragt die Verwaltung, die Planungen weiter zu verfolgen.

 

3.      Oberbürgermeister Stefan Güntner wird ermächtigt für die Flächen der Spielplätze 2 und 3 einen Überlassungsvertrag mit Zweckbindungsfrist gem. Forderung der Städtebauförderung abzuschließen.

 

4.      Oberbürgermeister Stefan Güntner wird ermächtigt für einzelne Maßnahmenabschritte/ -teile externes Planungsbüro bei Bedarf einzuschalten.

 

5.      Die Maßnahmen sind bei der Bund- Länder- Städtebauförderung für die Jahre 2024 bis 2025/ 2026 für eine höchstmögliche Förderung anzumelden.