Die Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird gem. Art. 105 Abs. 1 GO überörtlich durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKVP) geprüft. Die überörtliche Prüfung der Stiftung 2016 - 2021 wurde mit dem Bericht v. 15.12.2022 abgeschlossen.
Gem. Beschluss v. 29.06.2017 berät der Rechnungsprüfungsausschuss die Ergebnisse der Prüfung vor. Dies erfolgte mit Sitzung vom 27.03.2023.
Die Textziffern (TZ) der Prüfung sind entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Wird der Empfehlung des Ausschusses zugestimmt, erfolgt die Vorlage bei der Rechtaufsicht. Die Rechtsaufsicht erklärt die überörtliche Prüfung für erledigt und schließt damit das Prüfungsverfahren ab.
Auf die Prüfungsbeanstandung des BKPV und die Stellungnahme der Stadtkämmerei hierzu wird verwiesen (Anlage 2 nö).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zum Bericht über die Prüfung des BKPV über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 bis 2021 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt die
Beratung über den Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016
bis 2021 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen ab. Die vom
Rechnungsprüfungsausschuss anerkannte Stellungnahme ist mit der Feststellung
des BKPV dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung bzw. Beratung vorzulegen.
2. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
„Die einzige Textziffer über die überörtliche Prüfung 2016 – 2021 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.“
Um seitens der Verwaltung das Prüfungsverfahren abschließen zu können bedarf es der Zustimmung des Stadtrates.
1.
Vom
Sachvortrag 2023/133 wird Kenntnis genommen.
2.
Es
wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der
Sitzung vom 27.03.2023 die Stellungnahme der Verwaltung ohne Änderungen
anerkannt hat.
3.
Der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Stellungnahme der Verwaltung
anzuerkennen und die einzige Textziffer als erledigt anzusehen, wird
zugestimmt.