Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt 2020/023 ein.

Stadträtin Schwab möchte wissen, wie das Fahrtrecht für die Gärtner geregelt werde.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass die Gärtner ein Geh- und Fahrtrecht besitzen, welches im Bebauungsplan festlegt sei. Die Grundlage sei eine zivilrechtliche Vereinbarung. Eine Eintragung ins Grundbuch erfolge nicht.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2020/023 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ mit Gebietsumgriff und der Begründung mit Umweltbericht vom 30.01.2020 wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Planentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.