Widmung der Zufahrsflächen Fl.Nrn- 7490 und 7534/2, Gemarkung Kitzingen (Zufahrten zu ConneKT)
Im städtebaulichen Vertrag mit der Firma blumquadrat GmbH ist vorgesehen, dass die Straßengrundstücke im und zum ehemaligen Kasernenareal ins Eigentum der Stadt übergehen. Die Übereignung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.
Grundsätzlich ist eine Widmung erst dann möglich, wenn die Straßenbaubehörde (in diesem Fall die Stadt Kitzingen) das Eigentum an den zu widmenden Flächen erhalten hat.
Im Fall der Zufahrten ist es so, dass gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Eigentümer der Widmung zugestimmt hat und somit die Widmung vorgezogen werden kann.
Eine Widmung hat für die Stadt Kitzingen verschiedene Vorteile, nicht zuletzt in zuschussrechtlicher Hinsicht, so dass die Verwaltung empfiehlt, diesen Verfahrensschritt bereits zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten.
1.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Nachfolgend aufgeführte Fl.Nrn. werden gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 bzw. Art. 53 Abs. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:
Straßenname
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Straßen-klasse
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Fl.Nr.
|
a)
Anfangspunkt b)
Endpunkt |
Länge
in km |
Bemer-kungen
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Großlang-heimer
Grund |
Ortsstraße
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7490 |
a)
Einmündung in die St 2272 b)
Fl.Nr. 6646, Bimbach |
0,171
|
westliche
Einfahrt zu „ConneKT“ |
Nähe
St 2272 |
Ortsstraße
|
7534/2 |
a)
Einmündung in die St 2272 b)
Fl.Nr. 6646; Bimbach |
0,019
|
östliche
Einfahrt zu „ConneKT“ |