Betreff
Widmung von öffentlichen Straßen nach Art. 6 BayStrWG;
Widmung der Zufahrsflächen Fl.Nrn- 7490 und 7534/2, Gemarkung Kitzingen (Zufahrten zu ConneKT)
Vorlage
2023/033
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Im städtebaulichen Vertrag mit der Firma blumquadrat GmbH ist vorgesehen, dass die Straßengrundstücke im und zum ehemaligen Kasernenareal ins Eigentum der Stadt übergehen. Die Übereignung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

Grundsätzlich ist eine Widmung erst dann möglich, wenn die Straßenbaubehörde (in diesem Fall die Stadt Kitzingen) das Eigentum an den zu widmenden Flächen erhalten hat.

Im Fall der Zufahrten ist es so, dass gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Eigentümer der Widmung zugestimmt hat und somit die Widmung vorgezogen werden kann.

Eine Widmung hat für die Stadt Kitzingen verschiedene Vorteile, nicht zuletzt in zuschussrechtlicher Hinsicht, so dass die Verwaltung empfiehlt, diesen Verfahrensschritt bereits zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Nachfolgend aufgeführte Fl.Nrn. werden gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 bzw. Art. 53 Abs. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

 

 

Straßenname

Straßen-klasse

Fl.Nr.

a) Anfangspunkt

b) Endpunkt

 

Länge in km

Bemer-kungen

Großlang-heimer Grund

Ortsstraße

7490

a) Einmündung in die St 2272

b) Fl.Nr. 6646, Bimbach

 

0,171

westliche Einfahrt zu „ConneKT“

Nähe St 2272

Ortsstraße

7534/2

a) Einmündung in die St 2272

b) Fl.Nr. 6646; Bimbach

 

0,019

östliche Einfahrt zu „ConneKT“