Im Gutachten der
örtlichen Prüfung 2015/2016 war auch die Stadtbücherei Kitzingen
Prüfungsgegenstand. Im Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 22.02.2022 beinhaltete die TZ 4 die Prüfung der Umwandlung von Bereichen
des Privatrechts in Öffentliches Recht, u.a. auch bei der Stadtbücherei.
Eine Überprüfung im
Nachgang zu der Sitzung des RPA ergab, dass es rechtlich und tatsächlich
möglich und sinnvoll ist, Stadtbüchereien als Öffentliche Einrichtungen i.S.d.
§ 21 GO auf der Grundlage einer Benutzungssatzung zu organisieren und auf der
Grundlage einer Gebührensatzung Nutzungsgebühren zu erheben.
In Zusammenwirken
der Stadtbücherei und der Stabsstelle Recht wurde darum die als Anlage 1
beigefügte „Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Kitzingen
(Stadtbüchereisatzung)“ erarbeitet.
Diese ist
inhaltlich selbsterklärend. Sie soll gem. § 16 am 01.02.2023 in Kraft treten.
Gleichzeitig wird die derzeitige Benutzungs- und Gebührenordnung vom 28.01.2016
außer Kraft gesetzt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Mit dem Erlass der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten „Satzung über die Benutzung der
Stadtbücherei Kitzingen (Stadtbüchereisatzung)“ besteht Einverständnis.