Die Vereinbarung
ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Vertragsgemäß stand die Überprüfung der
Verwaltungskostenbeiträge an, die jährlich von Dettelbach, Iphofen, Marktbreit
und Wiesentheid an die Stadt Kitzingen für die gemeinsame vhs-Geschäftsstelle
bezahlt werden.
Diese Zuschüsse
beruhten seit 2017 auf der Unterrichtsleistung vor Ort. Auf Wunsch der Stadt
Kitzingen erfolgt nun eine Umstellung auf so genannte Sockelbeiträge. Dies
wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft
vorbesprochen. Es besteht grundsätzlich Zustimmung.
Ziel dieser
Änderung ist, dass die Verwaltungskostenbeiträge insbesondere für das
Geschäftsjahr 2022 (Abrechnung im Haushaltsjahr 2023) und folgende krisenfest
sind, da es durch die pandemiebedingten Unterrichtsverbote und -einschränkungen
zu einem Leistungseinbruch in der Erwachsenenbildung kam, der durch
Online-Unterricht nicht aufgefangen werden konnte.
Demnach erhält
die Stadt Kitzingen in Zukunft mindestens 12.000,- € Zuschüsse pro Jahr:
Haushaltsjahr |
Dettelbach |
Iphofen |
Marktbreit |
Wiesentheid |
insgesamt |
2020 |
3.280,- € |
4.040,- € |
3.880,- € |
1.960,- € |
13.160,- € |
2021 |
3.360,- € |
4.120,- € |
4.120,- € |
1.380,- € |
12.980,- € |
2022 |
3.360,- € |
4.120,- € |
4.120,- € |
1.380,- e |
12.980,- € |
2023 |
3.000,- € |
3.000,- € |
3.000,- € |
3.000,- € |
12.000,- € |
2024 |
3.000,- € |
4.825,- € |
3.000,- € |
3.000,- € |
13.825,- € |
In der Anlage
werden die alte Vereinbarung und die Änderungen im Vereinbarungsentwurf gegenübergestellt.
Zentral ist § 6 Absatz 1 Deckung des Finanzbedarfs.
Die Änderung soll – abhängig von der Beschlussfassung in allen
Mitgliedsgemeinden – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Dafür wird entsprechend der
Geschäftsordnung der Stadt Kitzingen die Zustimmung des Stadtrates erbeten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis mit der Aktualisierung der Vereinbarung
über die Kommunale
Arbeitsgemeinschaft
der Volkshochschulen im Landkreis Kitzingen, die als Anlage angefügt ist.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.