Betreff
Aktualisierung der Vereinbarung über eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb von Volkshochschulen im Landkreis Kitzingen
Vorlage
2022/232
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Vereinbarung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Vertragsgemäß stand die Überprüfung der Verwaltungskostenbeiträge an, die jährlich von Dettelbach, Iphofen, Marktbreit und Wiesentheid an die Stadt Kitzingen für die gemeinsame vhs-Geschäftsstelle bezahlt werden.

Diese Zuschüsse beruhten seit 2017 auf der Unterrichtsleistung vor Ort. Auf Wunsch der Stadt Kitzingen erfolgt nun eine Umstellung auf so genannte Sockelbeiträge. Dies wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft vorbesprochen. Es besteht grundsätzlich Zustimmung.

Ziel dieser Änderung ist, dass die Verwaltungskostenbeiträge insbesondere für das Geschäftsjahr 2022 (Abrechnung im Haushaltsjahr 2023) und folgende krisenfest sind, da es durch die pandemiebedingten Unterrichtsverbote und -einschränkungen zu einem Leistungseinbruch in der Erwachsenenbildung kam, der durch Online-Unterricht nicht aufgefangen werden konnte.

Demnach erhält die Stadt Kitzingen in Zukunft mindestens 12.000,- € Zuschüsse pro Jahr:

 

Haushaltsjahr

Dettelbach

Iphofen

Marktbreit

Wiesentheid

insgesamt

2020

3.280,- €

4.040,- €

3.880,- €

1.960,- €

13.160,- €

2021

3.360,- €

4.120,- €

4.120,- €

1.380,- €

12.980,- €

2022

3.360,- €

4.120,- €

4.120,- €

1.380,- e

12.980,- €

2023

3.000,- €

3.000,- €

3.000,- €

3.000,- €

12.000,- €

2024

3.000,- €

4.825,- €

3.000,- €

3.000,- €

13.825,- €

 

In der Anlage werden die alte Vereinbarung und die Änderungen im Vereinbarungsentwurf gegenübergestellt. Zentral ist § 6 Absatz 1 Deckung des Finanzbedarfs.

 

Die Änderung soll – abhängig von der Beschlussfassung in allen Mitgliedsgemeinden – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Dafür wird entsprechend der Geschäftsordnung der Stadt Kitzingen die Zustimmung des Stadtrates erbeten.

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Es besteht Einverständnis mit der Aktualisierung der Vereinbarung über die Kommunale

Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Kitzingen, die als Anlage angefügt ist.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.