Betreff
Eisenbahnüberführungen - Innere Sulzfelder Straße und Kaltensondheimer Straße, hier: Erneuerung der Brückenbauwerke durch die Bahn AG
Vorlage
079/2010
Aktenzeichen
Vo/Ml
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Beide Eisenbahnbrücken wurden im ersten Ausbau als eingleisige Strecke der Bahnlinie Würzburg-Fürth um das Jahr 1864 errichtet. Ab dem Jahr 1892 begann die Erweiterung der beiden Eisenbahnbrücken zum zweigleisigen Ausbau der Bahnlinie. Beide Brückenerweiterungen sind in den jeweiligen Widerlagerbauwerken gut zu erkennen.

 

b)        Ende April 2010 erreichte die Stadtverwaltung eine E-Mail der Bahn AG, dass die Bahn die beiden Eisenbahnbrücken in den Jahren 2012 und 2013 durch Neubauten ersetzen will und bittet die Stadt um Mitteilung, ob seitens der Stadt Kitzingen Änderungen oder Anforderungen im Hinblick auf die Durchfahrtsprofile bestehen.

 

c)         Durch das Sachgebiet Tiefbau wurden aufgrund der E-Mail der Bahn AG eruiert, welche zukünftigen Anforderungen an die beiden Eisenbahnbrücken aus verkehrstechnischer Sicht zu stellen sind.

 

d)        Am 19.05.2010 wurde mit Vertretern der Sachgebiete 31/Örtliche Verkehrsbehörde, 61/Stadtplanung und 63/Tiefbau ein Ortstermin abgehalten und die künftigen Anforderungen des SG 63 diskutiert um einen Vorschlag der Verwaltung zu erarbeiten, der dem Gremium hier zur Grundsatzentscheidung vorgelegt wird.

 

 

2.        Bestand

 

a)        Eisenbahnüberführung Innere Sulzfelder Straße

       Der derzeitige Bestand der Eisenbahnbrücke stellt sich wie folgt dar:

           

       Südlicher Gehweg (Baulast Stadt Kitzingen)                                               Breite = 1,50 m

       Fahrbahn ST 2270 mit wechselseitiger

       Durchfahrtsregelung und Ampel (Baulast Freistaat Bayern)                         Breite = 3,30 m

       Nördliches Schrammbord (Baulast Freistaat Bayern)                                  Breite = 0,30 m

 

       Gesamtbreite                                                                                                      5,10 m

 

       Die Durchfahrtshöhenbeschränkung konnte mit der Auflassung der Mainländebahn und Abbruch der Brückenplatte aufgehoben werden. Die jetzige Durchfahrtshöhe ist somit höher als 4,50 m und nicht beschränkt.

       Der Kreuzungswinkel der Fahrbahnachse zur Hauptachse der Bahnstrecke beträgt ca. 90 ˚.

 

 

b)        Eisenbahnüberführung Kaltensondheimer Straße

       Der derzeitige Bestand der Eisenbahnbrücke stellt sich wie folgt dar:

 

       Südlicher Gehweg (Baulast Stadt Kitzingen)                                               Breite = 1,50 m

       Fahrbahn (ST 2272) mit wechselseitiger

       Durchfahrtsregelung und Ampel (Baulast Freistaat Bayern)                         Breite = 3,90 m

       Nördliches Schrammbord (Baulast Freistaat Bayern)                                  Breite = 0,60 m

 

       Gesamtbreite                                                                                                       6,00 m

 

       Eine Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 2,80 m ist vorhanden. Der Kreuzungs-winkel der Fahrbahnachse zur Hauptachse der Bahnstrecke beträgt ca. 90 ˚.

 

 

3.        Planungsvorschlag

 

a)        Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße

Die geometrischen Bauvorgaben o. g. Eisenbahnbrücke zeigen sich schon heute insbesondere durch die beengten Durchfahrtsverhältnisse mehr als fragwürdig. Die nicht ausbaufähigen Regelquerschnitte widersprechen somit den aktuellen verkehrstechnischen Planungen und Baumaßnahmen der Stadt. Das bestehende Brückenbauwerk schränkt letztendlich die Leichtigkeit des Verkehrs ebenso ein wie die Verkehrssicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer. Eine sinnvolle Trennung des fließenden und des fußläufigen Verkehrs im Nahbereich des zentralen Bus- und Eisenbahnhofes sowie des Schulstandortes ist unter den gegebenen Umständen somit nicht möglich.

 

       Die Verwaltung schlägt deswegen vor:

 

·       Den südlichen Gehweg auf eine Breite von mindestens 2,50 m aufzuweiten und diesen als Rad- und Gehweg auszuweisen. Damit könnte eine große Lücke im Rad- und Gehwegkonzept der Stadt Kitzingen geschlossen werden.

·      Den Straßenbaulastträger der Fahrbahn (Staatsstraße 2270) aufzufordern, die Fahrbahn zugunsten eines zweibahnigen Begegnungsverkehrs auf eine Gesamtbreite von mindestens 6,50 m auszubauen.

·      Einen neuen Gehweg mit einer Breite von mindestens 1,50 m auf der nördlichen Seite anzulegen.

·      Den Kreuzungswinkel auf ca. 75˚ zu drehen und das neue Brückenbauwerk etwas in nördliche Richtung zu verschieben um die nachfolgende Straßenkreuzung an der Westangente/Johann-Adam-Kleinschroth-Straße/Innere Sulzfelder Straße besser in die Verkehrslinienführung einbinden zu können.

 

Der Vorschlag der Verwaltung hätte zur Folge, dass Anpassungen an der Ampelanlage und der angrenzenden Straßenkreuzungen im Fortgang des Eisenbahnbrückenneubaus durchgeführt werden müssten.

 

b)        Eisenbahnbrücke in der Kaltensondheimer Straße

Die geometrischen Bauvorgaben o. g. Eisenbahnbrücke zeigen sich gegenüber der bestehenden Verkehrsführung insbesondere im Hinblick auf das zu geringe Lichtraumprofil fragwürdig. Der nicht ausbaufähige Regelquerschnitt widersprecht allerdings nicht den aktuellen verkehrstechnischen Planungen und Baumaßnahmen der Stadt. Das bestehende Brückenbauwerk schränkt mittelfristig betrachtet nicht die Leichtigkeit des Verkehrs bzw. die Verkehrssicherheit ein, da die künftigen Verkehrsteilnehmer auf den Fuß- und Radwegeverkehr schränkt werden soll.

 

Die Verwaltung schlägt deswegen vor, kein Aufweitungsverlangen für den Neubau der Eisenbahnbrücke an der Kaltensondheimer Straße aus folgenden Gründen geltend zu machen:

 

·       Eine Erhöhung der Durchfahrtshöhe von 2,80 m auf 4,50 m ist nur mit sehr großen Angleichungsarbeiten möglich und unwirtschaftlich, da sich in ca. 160 m Luftlinie nördlich der Eisenbahnbrücke Kaltensondheimer Straße die weitere Eisenbahnbrücke „Würzburger Tor“ befindet, die für den Schwerverkehr uneingeschränkt nutzbar ist.


 

·      Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Eisenbahnbrücke „Würzburger Tor“ die Überlegung nach Fertigstellung der Nordtangente ansteht, die Eisenbahnbrücke in der Kaltensondheimer Straße für den Fahrzeugverkehr zu sperren und als Geh- und Radwegunterführung zu nutzen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung hätte zur Folge, dass baulich an den anschließenden Straßenkreuzungen vorerst keine Umbauarbeiten stattfinden müssten. Lediglich die Ampelanlage müsste einer bereits durch die Stadt in den nächsten Jahren  vorgesehenen Modernisierung unterzogen werden.

 

 

4.        Rechtliche Situation

 

       Die Bau- und Unterhaltslast für beide Eisenbahnbrücken liegt gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz bei der Bahn AG.

       Die Bau- und Unterhaltslast für die durchführenden Fahrbahnen der beiden Eisenbahnbrücken liegt beim Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg (beide durchführenden Straßen sind Staatstraßen).

       Die Bau- und Unterhaltslast für die durchführenden Gehwege liegt bei der Stadt Kitzingen.

 

       Das Aufweitungsverlangen für die Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße obliegt hauptsächlich dem Baulastträger der Fahrbahn, also dem Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg.

       Über eine Aufweitung der Fahrbahn wird dann die Regierung von Unterfranken entscheiden.

 

 

5.        Kostensituation und Zuwendungen

 

       Als Baulastträger der Gehwege wird die Stadt Kitzingen an den Kosten für die neuen Einsenbahnbrücken beteiligt werden.

       Die Kosten sind in diesem frühen Stadium der Planung noch nicht zu beziffern, da der Umfang des jeweiligen städtischen Verlangens noch geplant und berechnet werden muss.

       Für die Baumaßnahme im Bereich der Inneren Sulzfelder Straße ist sicherlich mit einem größeren Kostenanteil der Stadt zu rechnen, im Gegensatz zur Baumaßnahme im Bereich der Kaltensondheimer Straße. Die Kostenanteile der Stadt Kitzingen wären jedenfalls zuwendungsfähig.

 

 

6.        Resümee

 

       Ein aktueller Generalverkehrsplan mit Ist-Zustand und Zielsetzung im Gesamtstadtgebiet Kitzingen liegt derzeit nicht vor.

       Der letzte Generalverkehrsplan ist auf das Jahr 1984 datiert. Er kann somit keine verlässliche Grundlage mehr für die anliegenden Planungen darstellen.

       Nichtsdestotrotz stellt die Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße eine unbefriedigende Lösung für den Fahrzeugverkehr und eine Engestelle für den Radfahr- und Fußgängerverkehr dar.

 

       Beide bestehenden Eisenbahnbrücken sind bereits vor 146 Jahren errichtet worden. Für die geplanten Neubauten ist von einer Lebensdauer von mindestens 100 Jahren auszugehen.

       Für die Grundsatzentscheidung ist durch das Gremium zu beachten, dass kurzfristige Änderungen im näheren Umfeld der Eisenbahnbrücken aufgrund der fortschreitenden Planungen seitens der DB AG mit extrem hohen Kosten- und Zeitaufwendungen verbunden wären.


 

7.        Weiteres Vorgehen

 

a)          Die Verwaltung wird die weiteren Beteiligten, wie die Bahn AG und das Staatliche Bauamt Würzburg über den oder die Grundsatzbeschlüsse des Stadtrates unterrichten.

 

b)      Bei Zustimmung des Stadtrates zur Beschlusslage wird die Verwaltung zeitnah die entsprechenden Entwürfe einschl. Kostenschätzung der Bahn AG zur Entscheidung vorlegen.

 

c)      Anschließend wären die jeweiligen Kreuzungsvereinbarungen und die anteiligen Kostenregelungen der Beteiligten zu vereinbaren und dem Stadtrat mit dem Vorschlag einer Finanzierung zur Entscheidung vorzulegen.

 

d)      Nach Genehmigung der Ausführungsplanung durch das Eisenbahnbundesamt könnten dann die Baumaßnahmen starten.

 

e)      Nach Auskunft der Bahn AG ist ein Baustart nicht vor 2012 realistisch.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag  wird Kenntnis genommen.

 

2.        Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße.

 

       Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger und die Bahn AG zu bitten, die Fahrbahn innerhalb des Brückenbauwerkes auf eine Fahrbahnbreite von bisher 3,30 m auf 6,50 m zu verbreitern. Der südliche Gehweg von bisher 1,50 m Breite wird auf 2,50 m erweitert, um einen kombinierten Rad- und Gehweg durch das neue Bauwerk führen zu können. Das nördliche bestehende Schrammbord von 0,30 m Breite wird durch einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m ersetzt.

       Das neue Brückenbauwerk ist somit mit einer lichte Weite von 10,50 m statt bisher 5,10 m und mit einer regulären Durchfahrtshöhe von mindestens 4,0 m bzw. einer tatsächliche Höhe von mindestens 4,50 m zu planen.

       Der Kreuzungswinkel des neuen Bauwerkes ist auf die bestehende Straßenkreuzung der Süd- und Westtangente unter Berücksichtigung der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße anzupassen.

 

3.        Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Kaltensondheimer Straße.

 

       Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger sowie der Bahn AG mitzuteilen, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Änderungswünsche zum derzeitigen Bestand in Breite, Höhe und Form im Hinblick auf das neue Brückenbauwerk beantragt werden.


 

       Die Stadt zieht in Erwägung, im Zuge von späteren straßenrechtlichen Umstufungen (Fertigstellung der Nordtangente) die Verkehrstrasse unter der Eisenbahnüberführung für den Fahrzeugverkehr zu sperren und nur noch als Rad- und Gehwegunterführung zu nutzen.

 

4.        Die Verwaltung wird den Stadtrat über den Planungsverlauf sowie über die weiteren Stellungnahmen der Beteiligten zeitnah informieren.