1. Ausgangslage
a) Im Planfeststellungsbeschluss Nordtangente BA I vom 16.12.2003 sind die erforderlichen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen festgelegt. Die aktiven Maßnahmen (Lärmschutzwände) wurden in 2011 abgeschlossen. Die Abwicklung der erforderlichen passiven Maßnahmen (Fenster, Dämmung, Lüftungseinrichtungen, Entschädigungen etc.) sind am laufen.
b) Die Eigentümer, bei denen sich nach den schalltechnischen Unterlagen aus der Planfeststellung eine Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte an den Gebäudefassaden ergibt, wurden durch die Verwaltung der Stadt Kitzingen schriftlich auf den „grundsätzlichen Anspruch“ von passiven Lärmschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen/Wohngebäuden hingewiesen. Entsprechende Anträge für die Umsetzung der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen lagen den Anschreiben bei. Nicht fristgerechte Rücksendungen der Anträge wurden mit bis zu 2 Erinnerungsschreiben nochmalig angefordert. Insgesamt liegen der Verwaltung 58 Anträge sowie 3 Absagen vor.
c) Für die Durchführung des Passiven Lärmschutzes wurde gem. Stadtratsbeschluss vom 28.07.2011 das Büro KMS Beratende Ingenieure GmbH aus Estenfeld, mit Auftragsschreiben vom 29.07.2011, beauftragt. Die Abwicklung der erforderlichen Leistungen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt, Sachgebiet Tierbau durchgeführt.
d) Passive Lärmschutzmaßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist gesetzliche Grundlage des Lärmschutzes. Grundlage zur Abwicklung des Passiven Lärmschutzes sind die 24. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) sowie die VLärmSchR 97 (Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes), die gem. Planfeststellungsbeschluss vom 16.12.2003 zwingend anzuwenden sind.
2. Abwicklung Passiver Lärmschutz
Die Abwicklung des passiven Lärmschutzes an Gebäuden und Wohnungen von Eigentümern, die die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen bei der Stadt Kitzingen beantragt haben, werden wie folgt abgearbeitet.
a)
Gebäudeuntersuchungen
durch Fachbüro:
1.
Vorbereitung
der Wohnungsbegehungen
2.
Durchführung
Wohnungsbegehung mit den Eigentümern
3.
Aufbereitung
der gewonnenen Daten
4.
Zeichnen
von Grundriss-Skizzen
b) Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen
durch Fachbüro:
1.
Bestimmung
des vorhandenen Schalldämm-Maßes der Umfassungsbauteile
2.
Berechnung
der erforderlichen Schalldämm-Maße
3.
Zusammenstellung
der erforderlichen Maßnahmen
4.
Erstellung
von Leistungsverzeichnissen für die durchzuführenden Maßnahmen
5.
Übergabe
der Unterlagen (Schalltechnische Objektbeurteilung) an die Stadt Kitzingen
c) Benachrichtigung der Eigentümer durch die Stadt
Kitzingen:
1.
Schriftliche
Benachrichtigung über das Ergebnis der schalltechnischen Objektbeurteilung am
Gebäude/Wohnung
2.
Abdruck
der schalltechnischen Objektbeurteilung
3.
Übergabe
von Leistungsverzeichnissen (je 3-fach) zur Einholung von Angeboten; Der Stadt
Kitzingen sind mindestens 3 Vergleichangebote vorzulegen
4.
Falls
keine Maßnahmen erforderlich sind, entsprechende Benachrichtigung an die
Eigentümer
d) Vorlage von Angeboten durch den Eigentümer:
1.
Vorlage
von mindestens 3 Vergleichangeboten durch den Eigentümer
2.
Unterlagen
werden zur Prüfung an Fachbüro durch die Stadt Kitzingen weitergeleitet
e) Angebotsprüfung durch ein Fachbüro:
1.
Auswertung
und Prüfung der eingereichten Angebote
2.
Zusammenstellung
Antragssteller und Bieterfirmen (Preisspiegel)
3.
Rücksendung
der geprüften Unterlagen an die Stadt Kitzingen
f) Abschluss einer Vereinbarung mit den
Eigentümer durch die Stadt Kitzingen:
1.
Erstellung
einer Vereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und dem Eigentümer zur
Realisierung der erforderlichen Maßnahmen
2.
Zusendung
der Vereinbarung an den Eigentümer und Rückgabe der Originalangebote
g) Realisierung der Maßnahmen durch den
Eigentümer
h) Abnahme der Leistungen durch Fachbüro und Stadt Kitzingen
zusammen mit Eigentümer und ausführender Firma
i) Einreichung der Schlussrechnung durch den
Eigentümer
j) Prüfung der Schlussrechnung durch Fachbüro
k) Auszahlung des geprüften Rechnungsbetrages
an den Eigentümer durch die Stadt Kitzingen
Für Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone,
Wintergärten etc.) für die durch die Maßnahme Bau der Nordtangente BA I eine
verbleibende Beeinträchtigung vorliegt, besteht gem. Planfeststellungsbeschluss
ein Entschädigungsanspruch. Die Ermittlung hierfür erfolgt im Zuge der
Gebäudeuntersuchungen durch das Fachbüro. Die Höhe der Entschädigung richtet
sich nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97). Es ergeben sich
Entschädigungssummen bis max. 8.000 €. Die entsprechenden
Entschädigungsvereinbarungen (Verpflichtungen) zwischen der Stadt Kitzingen und
den Eigentümern liegen gem. Geschäftsordnung der Stadt Kitzingen im
Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters.
3. Erstattungsvereinbarung zur Durchführung
passiver Lärmschutzmaßnahmen
Die Stadt Kitzingen ist zur Durchführung der erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 16.12.2003 rechtlich verpflichtet. Die erforderlichen Arbeiten lässt der Eigentümer des Gebäudes/der Wohnung durch eine Fachfirma ausführen. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen sind vom Eigentümer zu belegen und müssen zu 100% von der Stadt Kitzingen, als Maßnahmeträger der Nordtangente, erstattet werden. Für die Regelung der Erstattung ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und dem Eigentümer abzuschließen. In dieser werden grundsätzlich die erforderlichen Maßnahmen und Kosten geregelt. Eine entsprechende Mustervereinbarung liegt zur Kenntnisnahme als Anlage bei.
Gemäß Geschäftsordnung der Stadt Kitzingen
ist der Oberbürgermeister befugt, Vereinbarungen bis zu 8.000 € abzuschließen.
Da die Grenze von 8.000 € bei schätzungsweise 50% der erforderlichen
Vereinbarungen überschritten werden, schlägt die Verwaltung eine generelle
Ermächtigung des Oberbürgermeisters für Abschlüsse der erforderlichen
Erstattungsvereinbarungen vor. Eine quartalsmäßige Information des Stadtrates
über den Stand der abgeschlossenen Vereinbarungen sollte erfolgen.
4. Finanzierung
In der Kostenberechnung des Entwurfes für den Bau der Nordtangente BA I sind für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen Kosten in Höhe von brutto 400.000 € enthalten. Nach derzeitiger Hochrechnung ist davon auszugehen, dass diese angesetzten Kosten voraussichtlich ausreichend sind.
Im Haushalt
2012 stehen für die Realisierung des passiven Lärmschutzes bei
HHSt. 1.6309.9501 ausreichend Mittel zur Verfügung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die im Zuge der Abwicklung des passiven Lärmschutzes erforderlichen Erstattungsvereinbarungen, auch wenn diese die Zuständigkeit von 8.000 € gem. Geschäftsordnung der Stadt Kitzingen übersteigen, mit den jeweiligen Eigentümern abzuschließen. Die Vereinbarungen sind auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Planfeststellungsbeschluss der Nordtangente BA I vom 16.12.2003 aufzustellen. Der Stadtrat wird über den Stand der abgeschlossenen Vereinbarungen quartalsmäßig informiert.