Betreff
Antrag Besetzung Altstadtmanager und Klimamanager vom 25.02.2021 von Stadtrat Markert
Vorlage
2021/225
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Unmittelbar nach den HH – Beratungen 2021 ging der Antrag (Anlage 1) von Stadtrat Markert ein, der bis heute nicht behandelt wurde.

Allerdings gab es zum Thema Klimaschutzmanagers eine Diskussion am 21.09.2021 im Personalausschuss über die aktuelle Situation zur laufenden Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine differenzierte Betrachtung der im Antrag genannten Stellen geboten erscheint:

 

1. Stelle eines Altstadtmanagers

 

Der Beschluss über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Kitzinger Altstadt“ wurde bereits am 15.11.2018 gefasst (siehe Anlage 2)

Der Maßnahmenbeschluss und die Ausschreibung eines Stadtumbaumanagers am 13.02.2020 (siehe Anlage 3).

 

Zum Stadtumbaumanagement gehören insbesondere folgende Aufgaben:

 

-       Der Stadtumbaumanager unterstützt die Stadt Kitzingen bei der zeitlichen und organisatorischen Steuerung von Planungs-, Ordnungs-, Bau- und sonstigen Maßnahmen zur Entwicklung des Sanierungsgebietes Kitzingen-Altstadt unter Federführung des Bauamtes.

-       Der Stadtumbaumanager erarbeitet Vorschläge zur Erstellung und Fortschreibung der allgemeinen Sanierungszwecke und von konkreten Sanierungszielen unter anderem in Form eines Erneuerungskonzepts.

-       Einbeziehung des Stadtumbaumanagers bei der Vorbereitung und Durchführung alle das Sanierungsgebiet betreffenden städtebaulichen Planungen. Beratung der Stadt Kitzingen bei genehmigungspflichtigen Anträgen nach § 144 BauGB und bei Anträgen nach § 7 h Einkommenssteuergesetz.

 

Die Ausschreibung ist vorbereitet, sie kann sehr zeitnah nach der Beschlussfassung online gestellt werden.

 

2. Klimaschutzmanager (KSM)

 

Auf die mit Mail vom 20.09.2021 übermittelten Informationen wird verwiesen (Anlage 4).

In seiner Sitzung am 21.09.2021 hat der Personalausschuss hierüber bereits diskutiert, ohne darüber abzustimmen – dies liegt in der Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Angesichts der anstehenden Novellierung des Bayerischen Klimagesetzes ist zu überlegen, ob insbesondere mit Blick auf Fördermittel nicht abgewartet werden sollte, bis das Gesetzesverfahren abgeschlossen ist und Klarheit besteht, welche Fördertöpfe es für den Klimaschutz generell geben wird und in wie weit gegebenenfalls auch Personalkosten für Klimaschutzmanager bei kreisangehörigen Gemeinden gefördert werden. Derzeit ist in Diskussion, dass der Freistaat den Landratsämtern und kreisfreien Städten Klimaschutzmanager an die Seite stellt. Ob die Landkreise dann Ressourcen für ihre kreisangehörigen Gemeinden haben, ist eine von vielen, noch offenen Fragen.

Die derzeitigen Förder-Richtlinien gehalten bis 31.12.2022 und greifen bei Einstellung eines Klimaschutzmanagers sowie der Umsetzung eines erarbeitenden Konzeptes.

 

 

 

 

 

3. Stellenbemessungen

 

Seitens der Verwaltung werden keine sinnvollen Umstrukturierungen gesehen, die dazu führen, dass keine weiteren HH – Mittel erforderlich werden.

 

des Antragstellers:

 

1. Ich beantrage, dass die Stellen des Klimamanagers und des Altstandmanagers aus internen Umstrukturierungen und den dadurch freiwerdenden Ressourcen geschaffen werden, um eine zusätzliche Belastung des Haushaltes zu vermeiden. Die aktuelle Situation erfordert einen bestmöglichen Einsatz der vorhandenen Personalkapazitäten.

 

2. Ebenso beantrage ich, dass für die genannten Stellen ein genaues Stellen- und Aufgabenprofil erarbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist die organisatorische Eingliederung und Führungsverantwortung für den Klimaschutz-/ und den Altstadtmanager festzulegen.

 

3. Ich beantrage die Vorberatung im Personalausschuss nichtöffentlich und die öffentliche Bekanntgabe im Anschluss.