Betreff
Antrag der Bayernpartei vom 30.07.2021;
hier: Hochwasserpräventation als Schwammstadt in Kitzingen
Vorlage
2021/219
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Begründung:

 

Siehe Antrag der Bayernpartei vom 30.07.2021 (Anlage).

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1:

Bei öffentlichen Bauvorhaben (z. B. P+R Parkplatz Bahnhof Süd) wird Wert daraufgelegt, dass Pflasterflächen nach Möglichkeit versickerungsfähig aufgebaut sind.

Bei privaten Maßnahmen wären solche Vorgaben entweder direkt im Plangenehmigungsverfahren oder im Planungsverfahren (Bebauungsplan) zu regeln.

 

 

Zu 2:

Für die notwendige Ableitung des Oberflächenwassers wird bereits jetzt bei den anstehenden Baumaßnahmen geprüft, ob eine Versickerung bzw. die Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich ist.

So ist das Entwässerungskonzept des geplanten Parkplatzes am Bleichwasen wie folgt aufgebaut:

·         Versickerungsfähige Parkflächen (Rasengittersteine)

·         Umlaufendes Muldensystem (Rückhalt und Versickerung)

·         Regenrückhaltebecken mit Überlauf in den Bimbach

 

Es wird aber sicherlich Bauvorhaben geben, bei welchen eine Entwässerung nur über das Kanalnetz möglich ist.

 

 

Zu 3:

Die Prüfung ob Wasserläufe im Stadtgebiet renaturiert werden können ist arbeitsintensiv.

Eine zeitnahe Umsetzung kann derzeit nicht zugesagt werden.

 

 

 

 

 

Beschlussentwurf der Bayernpartei vom 30.07.2021

 

1.      In Bauanträgen soll künftig der folgende Passus aufgenommen werden:

Parkplätze, egal ob auf Betriebsstätten, auf öffentlichen Grund oder als Stellplätze im privaten Bereich müssen mit versickerungsfähigen Pflaster gestaltet werden, es eigenen sich hier wasserdurchlässige Pflastersteine mit Splittfugen zur Versickerung von Regenwasser.

 

2.      Dort wo es im Sinne des Straßenbaues möglich ist, sollen Entwässerungsmulden anstelle eines Straßenablaufes entstehen.

 

3.      Die Stadtverwaltung soll prüfen wo eine Renaturierung von Wasserläufen im Stadtgebiet möglich gemacht werden kann.