Betreff
Neubau einer Zweifeldschulsporthalle mit offenem Ganztagsbereich und einer Parkgarage;
hier: Rohbauarbeiten - Nachtrag und Schlussrechnung Fa. Göbel
Vorlage
2021/210
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Ausgangslage

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.12.2015, wurde die Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Zweifeldschulsporthalle mit einer offenen Ganztagsschule im Deusterpark gefasst. Dieser Beschluss umfasst den Abbruch der Einfeldschulsporthalle, die Errichtung einer neuen Zweifeldschulsporthalle, die sowohl die Nutzung der Offenen Ganztagsschule als auch Betreibung des Handballsports ermöglicht.

 

Die Abbrucharbeiten der Einfeldschulsporthalle wurden im August 2016 begonnen und der Spatenstich der neuen Sporthalle fand am 15.09.2017 statt.

 

Der Neubau wurde im Dezember 2019 fertig gestellt und an die verschiedenen Nutzer übergeben.

 

Die eingereichten Schlussrechnungen bei den verschiedenen Gewerken wurden gestellt, geprüft und ausbezahlt.

 

Beim Gewerk Rohbauarbeiten wurde von der Fa. Göbel auf die geprüfte Schlussrechnung ein Vorbehalt geltend gemacht.

 

 

2.    Zustimmung Nachtrag Bauzeitverlängerung im Gewerk Rohbauarbeiten

 

Beim Gewerk Rohbauarbeiten wurde fristgerecht Einspruch von der Firma Georg Göbel GmbH auf die geprüfte Schlussrechnung gestellt.

 

Die Schlussrechnung der Firma Georg Göbel GmbH vom 19.08.2019 vom 19.08.2019 wurde am 17.12.2019 fachlich, technisch und rechnerisch durch das Architekturbüro geprüft. Am selben Tag ging die Rechnung bei der Stadt Kitzingen ein. Mit der Schlussrechnung wurde der Nachtrag 6/6a „Verlängerung der Bauausführung§ in Höhe von 241.000,00 € brutto gestellt. Mit dem Rücklauf der geprüften Schlussrechnung wurde der Nachtrag durch die Verwaltung abgelehnt.

 

Fristgerecht wurde am 15.01.2020, durch den Rechtsanwalt der Fa. Göbel, der Vorbehalt auf die Schlussrechnung geltend gemacht und Verzugszinsen in Höhe von 25.000,00 € benannt. Die Hochbauverwaltung hat den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband mit einer Prüfung der Schlussrechnung und des Nachtrages beauftragt. Im Mai/Juni 2020 fanden nach dem Wechsel der städtischen Projektleitung und der Coronapause zwei Besprechungen mit der Fa. Göbel statt. In der Besprechung am 19.06.2020 konnten – bis auf den Nachtrag 6a zur Bauzeitverlängerung – nahezu alle streitigen Punkte aus der Abrechnung einvernehmlich geklärt werden.

 

Eine pauschale Prüfung des Nachtrages durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband brachte folgendes Ergebnis:

 

„Der Auftragnehmer (Fa. Göbel) macht eine Bauzeitverlängerung von ca. vier Monaten geltend. Überschlägig betrachtet dürfte allein die Verschiebung in eine schlechtere Bauzeit einen Monat mehr an Bauzeit verursacht haben. Das Bausoll hat sich um ca. 8 % erhöht, die notwendigen Zusatzleistungen für Kellerverfüllung und hohe Giebelwände wurden / werden der Fa. Göbel zusätzlich vergütet. Eine weitergehende Berücksichtigung hinsichtlich verlängerter Bauzeit scheidet daher aus. Nach den Schilderungen des Auftragnehmers waren beide Leistungen äußerst aufwändig und zeitintensiv. Wir veranschlagen hierfür einen weiteren Monat Bauzeit. Von den verbleibenden zwei Monaten Bauzeit dürften die Ursachen sowohl bei der Stadt als auch beim Auftragnehmer selber zu suchen sein. Nach diesen theoretischen Betrachtungen wäre daher ein Monat Bauzeitverlängerung von der Stadt Kitzingen und ihren Erfüllungsgehilfen verursacht worden. Materiell würden auf der Basis des ungeprüften Nachtrages 6a ca. 50.000,00 € als möglicherweise berechtigte Nettoforderung verbleiben.“

 

Im Nachgang hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband seine Aussage dahingehend korrigiert, dass die berechtigte Forderung von 50.000,00 € als Bruttoforderung zu verstehen ist.

 

Auf die vergleichsweise Einigung auf diesen Betrag (50.000,00 € brutto) hat sich die Fa. Göbel nicht eingelassen. Nach diversen Schreiben und Besprechungen sowohl mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband als auch der Fa. Göbel hat die Fa. Göbel schließlich einen Vereinbarungsentwurf übersandt. Nach diesem Vergleichsvorschlag zahlt die Stadt Kitzingen unter Abgeltung aller gegenseitiger Forderungen auf den Nachtrag einen Betrag in Höhe von brutto 101.150,00 €.

 

Es handelt sich um eine pauschale Vergleichslösung, mit der insbesondere die Prozessrisiken für einen ansonsten anstehenden Rechtsstreit abgedeckt werden.

 

Die ursprüngliche geforderte Summe in der gestellten Schlussrechnung für den Nachtrag Bauzeitverlängerung lag bei 240.933,46 € brutto. Jetzt beinhaltet der Vergleich für diesen Nachtrag eine Summe i. H. v. 101.150,00 € brutto.

 

 

3.    Dringlichkeitsentscheidung gem. Art. 37 Abs. 3 GO

 

Nachträglich wird dem Stadtrat die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters vom 30.07.2020 i. H. v. insgesamt 130.000,00 € zur Kenntnis vorgelegt. Die Mittel wurden von 8.140.000,00 € auf 8.270.000,00 € erweitert.

Für offene Baurechnungen im Juli 2020 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister notwendig, um die Forderungen fristgerecht zu begleichen und einen Nachteil der Stadt Kitzingen abzuwenden.

 

Die Mittelbereitstellung setzte sich wie folgt zusammen:

- 1.2111.9420 Grundschule St. Hedwig; Gebäudeneubau:                          27.300,00 €

- 1.2140.9451 Sportanlage Deusterpark; Abbruch und Neubau:                 86.303,00 €

- 0.2140.6412 Sportanlage Deusterpark; Umsatzsteuer:                             16.397,00 €

 

Gesamt:                                                                                                       130.000,00 €

 

Zur Deckung im Vermögenshaushalt wurde die Haushaltsstelle 1.2431.9452 und im Verwaltungshaushalt die Haushaltsstelle 0.7000.5152 herangezogen.



4.    Erweiterung der Haushaltsstelle

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2021 bei den HHSt. 1.2111.9420 und 1.2140.9451 nicht zur Verfügung.

 

Zusammenstellung der Kosten

 

Fa. Göbel Nachtrag Bauzeitverlängerung                                                   101.150,00 €

Fa. Göbel Ausbezahlung Sicherheitseinbehalt

(Bürgschaft wurde vorgelegt)                                                                        40.883,69 €

Fa. Göbel Rest Schlusszahlung                                                                    29.505,40 €

 

Gesamt                                                                                                       171.539,09 €

 

Die Haushaltsstelle 1.2140.9451 Neubau Zweifelsporthalle Deusterpark wird von 8.270.000,00 € um 180.000,00 € auf 8.450.000,00 € erweitert.

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Das Gewerk Rohbauarbeiten wird schlussgerechnet. Der Verwendungsnachweis liegt der Regierung von Unterfranken bereits vor.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der geprüfte Nachtrag der Fa. Göbel für Rohbauarbeiten i. H. v. 101.150,00 € brutto wird genehmigt.

3.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltsüberschreitung bei Haushaltstelle 1.2140.9451, 1.2111.9420 und 0.2140.6412 i. H. v. insgesamt 130.000,00 € durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters am 30.07.2020 gem. Art. 37 Abs. 3 GO genehmigt wurde. Die Mittel wurden von 8.140.000,00 € auf 8.270.000,00 € erweitert.

 

4.    Die Haushaltsstellen 1.2111.9420 Offene Ganztagsschule St.-Hedwig-Schule und 1.2140.9451 Neubau Zweifeldsporthalle Deusterpark werden von 8.270.000,00 € um 180.000,00 € auf 8.450.000,00 € erweitert.