Betreff
Gemeinsamer Antrag von Pro Kitzingen e. V., UsW, Freie Wähler, Bayernpartei, Bürgermeisterin Glos, Nr. 2021/04, vom 20.08.2021: "Eheschließungen im Stadtgebiet"
Vorlage
2021/203
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Schreiben vom 20.08.2021 haben die Antragsteller den gemeinsamen Antrag 2021/04 „Eheschließungen im Stadtgebiet“ eingereicht (vgl. beigefügter Antrag, Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.      Zur Rechtslage:

 

a)      Gemäß § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort als Eheschließungsort zugelassen wird. Für diese Entscheidung ist der Stadtrat zuständig.

 

Nach der Rechtsprechung ist das Kriterium der „würdigen Form“ i. S. d. § 14 PStG dabei an dem Anstandsgefühl und Empfinden der Allgemeinheit zu orientieren. Damit liefert die Vorschrift zugleich die Handhabe, Wünschen der Eheschließenden zu begegnen und nicht jedem Ansinnen nachzukommen. Gleiches gilt für entsprechende Anliegen, die allein aus Gründen der Tourismuswerbung, Imagepflege oder Wirtschaftsförderung resultieren.

 

b)      Den Antragstellern kommt es ausweislich der Begründung zum Antrag insbesondere auf die Eheschließung unter freiem Himmel an. Dazu gibt es nach der Rechtsprechung folgende Grundsätze:

 

-        Bei Orten / Räumlichkeiten, die nicht der Stadt gehören, muss die Nutzung durch das Standesamt rechtssicher gestattet sein.

 

-        Während der Eheschließung muss der Standesbeamte das Hausrecht haben, die Orte bzw. Räumlichkeiten der Eheschließung müssen jedem zur Verfügung stehen.

 

-        Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störungen gefährdet sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Trauung weder optisch, noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann. Am Trauort muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 

-        Bei schlechtem Wetter muss ein geeignetes Trauzimmer in der nächsten Umgebung verfügbar sein.

 

-        Die Stadt bestimmt die Ausgestaltung des Trauortes.

 

2.      Haltung der Verwaltung / der Standesbeamten:

 

a)      Alle drei Standesbeamte der Stadt Kitzingen sprechen sich ausdrücklich gegen die Widmung neuer Trauorte, insbesondere aber gegen die Widmung von Trauorten unter freiem Himmel aus. Der Trausaal der Stadt Kitzingen befindet sich im Historischen Sitzungssaal, einem der schönsten Trauorte im Landkreis Kitzingen und darüber hinaus. Viele Brautpaare sind begeistert von dem Ambiente dieses alten und historischen Raumes.

 

Durch eine zusätzliche Vornahme von Trauungen außerhalb des Rathauses ist mit nachteiligen Auswirkungen auf den laufenden Standesamtsbetrieb zu rechnen. Selbst das Standesamt Würzburg bietet keine Trauungen im Freien oder an weiteren besonderen Orten an. In vielen Gemeinden im Landkreis Kitzingen werden die Trauungen im Freien oder an besonderen Orten grundsätzlich durch die jeweiligen Bürgermeister und nicht durch das Verwaltungspersonal vorgenommen.

 

b)      Sofern Trauorte unter freiem Himmel beschlossen werden sollen, ist Folgendes zu beachten:

 

Von den vorgeschlagenen Orten kommt nur der Stadtbalkon oder das Gartenschaugelände in Betracht. Die Alte Mainbrücke ist bereits darum ausgeschlossen, als dass vorbei flanierender Fußgängerverkehr nicht weiträumig ferngehalten werden kann. Der Rosengarten bietet aufgrund seiner Lage nach der B 8 keine würdige Umgebung, außerdem besteht hier das Problem der Saatkrähen.

 

Der Trauort müsste wie folgt ausgestattet sein:

 

-        Es müsste ein zeltähnliches Gebäude oder mindestens ein entsprechender Pavillon mit Seitenwänden aufgestellt sein, um die Sonneneinwirkung und weitere Umwelteinflüsse abzuhalten.

 

-        Der Ort müsste weiträumig abgesperrt werden, so dass keinerlei akustische und optische Wahrnehmung von Außenstehenden erfolgt.

 

-        Der Trauort müsste entsprechend ausgestattet sein mit einem Tisch, Stühlen für den Standesbeamten, das Brautpaar und für die Gäste. Diese Einrichtung müsste für jede Trauung entsprechend rechtzeitig zum Trauort gefahren und dort aufgebaut werden. Eine Beaufsichtigung und der Abbau sind durch entsprechendes Personal seitens des Bauhofes vorzunehmen. Teilweise wird auch Strom für einen musikalischen Rahmen für die Trauung benötigt.

 

-        Da es den Standesbeamten nicht möglich ist, zwischen ihren Diensträumen und dem Trauort im Freien „hin und her zu pendeln“ und die Urkunden entsprechend zu verwalten, wird vorgeschlagen, dass ausschließlich die Bürgermeister, die zur Eheschließung befugt sind, die Trauungen an den besonderen Trauorten wahrnehmen. Um entsprechende Termine vereinbaren zu können, wäre es wichtig, langfristig vorher die Trautermine an den besonderen Trauorten festzulegen und diese anzubieten.

 

-        Die Trauung an den besonderen Orten kommt nur in den Sommermonaten von April bis September / Oktober in Frage. Sofern am Tag vor der geplanten Trauung durch den Deutschen Wetterdienst Regen für den Trauzeitpunkt vorhergesagt wird, findet die Trauung im Trausaal statt. Dieser ist also parallel entsprechend freizuhalten. Ein kurzfristiger Umzug von der Örtlichkeit im Freien in das Standesamt ist nicht möglich.

 

Folgende Orte in Kitzingen sind für Eheschließungen zu widmen:

 

-        Stadtbalkon

-        Alte Mainbrücke

-        Rosengarten

-        Gartenschaugelände

-        Weitere Örtlichkeiten in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat …