Aufstellung Bebauungsplan "Am Schwanberg" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ausgangslage:
Die Gemeinde Rödelsee hat in der Gemeinderatssitzung vom 24.3.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ mit einhergehender 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Durch das Ingenieurbüro „rö Ingenieure GmbH Würzburg“ wurde die Stadt Kitzingen mit Schreiben vom 20.5.2021 zur Stellungnahme mit Fristsetzung bis zum 28.6.2021 aufgefordert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem anliegenden Lageplan (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen.
Ziele:
Wörtliche Zitate aus der
Bebauungsplan-Begründung:
„Die Gemeinde Rödelsee plant am
südlichen Ortsrand des Ortsteils Rödelsee ein allgemeines Wohngebiet
auszuweisen, um der hohen Nachfrage nach Bauplätzen entgegenzukommen. Dies
zeigt sich an ca. 300 Anfragen nach Baugrundstücken, die bei der Gemeinde
Rödelsee seit 2019 eingegangen sind. Derzeit stehen keine Grundstücke im
Eigentum der Gemeinde Rödelsee mehr zur Verfügung, die einer reinen
Wohnbebauung zugeführt werden können. Private Grundstückseigentümer haben auf
mehrfache Anfrage hin kein Interesse an einer Veräußerung bekundet.
In den vorliegenden Unterlagen wird
das geplante allgemeine Wohngebiet „Am Schwanberg“ mit ca. 12,5 ha Gesamtfläche
behandelt.
Durch die Lage der Gemeinde Rödelsee
zwischen dem Mittelzentrum Kitzingen und dem Grundzentrum Iphofen, sowie die
Nähe zur Autobahn A3 und A7 ist der Standort für Arbeitnehmer besonders
geeignet. Hinsichtlich der bestehenden Infrastruktur ist die Gemeinde attraktiv
für junge Familien.
Von den zuletzt im Jahr 2019 in
Rödelsee erschlossenen Bauplätzen im Baugebiet „Schlossgrund“ stehen angesichts
der großen Nachfrage keine Baugrundstücke mehr zur Verfügung. Auch in den zuvor
in Rödelsee erschlossenen Baugebieten „Am Mühlbach“ (2015) und „Buck III“ (2013)
sind alle Grundstücke bebaut.
Die Gemeinde Rödelsee treibt den
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden voran. Die Ergebnisse aus
dem Leerstands- und Innenentwicklungsmanagement der kommunalen Allianz „Südost
7/22“ aus dem Jahr 2018 zeigen dies deutlich.
Demnach befinden sich insgesamt 14
potentielle Baulücken bzw. leerstehende Gebäude in der Gemeinde Rödelsee,
welche nicht für die Verdichtung der Bebauung im Ortszentrum zur Verfügung
stehen.
Die genannten Grundstücke befinden
sich allerdings allesamt in Privateigentum und stehen für eine Veräußerung
nicht zur Verfügung. Hauptgründe für die fehlende Verkaufsbereitschaft sind die
Bevorratung für eine spätere Eigennutzung oder eine Bevorratung für
Nachkommen/Erben, weiter werden die Potenziale als Geldanlage gesehen und
sollen als Absicherung im Alter dienen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde
keinen Einfluss auf die Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke.
Die o. g. Angaben aus der aktuellen
Bestandsaufnahme des derzeitigen Leerstands vom Frühjahr 2020 lassen erkennen,
dass die Leerstände in der vorliegenden Weise nicht ausreichen, um dem Bedarf
nach Wohnraum in der Gemeinde Rödelsee umfänglich Rechnung zu tragen.
Die Gemeinde Rödelsee hat bereits
mehrere Bemühungen zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
unternommen. Allerdings ist der Zugriff auf die sich in Privateigentum
befindenden leerstehenden Gebäude bzw. Baulücken nicht möglich. Genau deshalb
besteht trotz potenziell verfügbarer Flächen für eine Nachverdichtung im
Ortskern Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen.
Die Nachfrage nach Bauplätzen in
Rödelsee und in der ganzen Region ist auf hohem Niveau. Die Einwohnerzahl der
Gemeinde Rödelsee ist seit 2002 von ca. 1.500 auf ca. 1.800 Einwohner im Jahr
2019 gestiegen.
Die aktuelle Demographieprognose für
Rödelsee aus dem Jahr 2019 prognostiziert eine Bevölkerungszunahme von 2,1 %
zwischen den Jahren 2017 und 2031. In der Erläuterung des Demographie-Spiegels
wird dargestellt, dass die Berechnungen als Modellrechnungen zu verstehen sind,
die auf Annahmen zurückgreifen.
Die bisherige Entwicklung zwischen
1988 und 2018 zeigt, dass die Einwohnerzahlen in dem Zeitraum von 1339 bis 1786
um 447 Einwohner gestiegen sind. Dies entspricht einem Bevölkerungszuwachs von
33,4 %.
Durch die steigenden
Bevölkerungszahlen lässt sich der hohe Bedarf an Bauplätzen in der Gemeinde
Rödelsee ablesen.
Rödelsee liegt gemäß
Raumstrukturkarte (GeoBasis-DE / BKG 2018, Stand 01.03.2018) des Regionalplanes
in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
Landesplanerische Ziele für die
Gemeinde Rödelsee:
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern
sowie im Regionalplan Würzburg liegt Rödelsee im allgemeinen ländlichen Raum
mit besonderem Handlungsbedarf, östlich des Mittelzentrums Kitzingen.
Mit der verfügbaren und realisierbaren
Lage von Wohnbauflächen, also dem Geltungsbereich, ist eine ausreichend gute
Zuordnung der Wohngrundstücke zu den Verkehrswegen, den Haltepunkten der
öffentlichen Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und
Erholungsflächen gewährleistet. Die Entfernung beträgt ca. 650 m Fußweg zu
öffentlichen Einrichtungen (z. B. Grundschule) und zum Marktplatz und wird als
ausreichend gering betrachtet. Die nächstgelegene Bushaltestelle „Rödelsee
Kirche“ liegt mit einem Fußweg von ca. 750 m, nördlich des Planungsgebiets. Als
unmittelbar an das Gebiet angrenzende Erholungsfläche kann die angrenzende
Landschaft angesehen werden.
Zur Einsparung von Fläche wurden bereits
bevorzugt kleinere bis mittelgroße Grundstücke ausgewiesen. Die Verkehrsflächen
sind bis auf ein Minimum reduziert und soweit möglich mit Begrünung vorgesehen.
Außerdem wurden zur Abführung des Oberflächenwassers der privaten Grundstücke
öffentliche Grünstreifen vorgesehen.“
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes
wird ausgeführt:
„Die Planung entwickelt sich nicht
vollständig folgerichtig aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, daher
wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.“
Fazit:
Belange der Stadt Kitzingen sind nicht berührt oder negativ beeinträchtigt. Daher bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Planungen nicht berührt
oder negativ beeinträchtigt.