Betreff
Bürgerantrag "Kitzipedia - Livestream und Onlinemediathek aus dem Kitzinger Stadtrat" vom 29.10.2020
Vorlage
2021/103
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  • Auf beiliegenden Bürgerantrag wird verwiesen – Anlage 1.

 

  • In der Sitzung des Stadtrates am 19.11.2020 wurde die Zulässigkeit durch das Gremium gem. Art. 18 b Abs. 4 GO einstimmig erklärt.

 

  • In der Stadtratssitzung am 23.02.2021 fand eine Testphase statt, in der ein möglicher Stream simuliert wurde.

 

  • Bereits in der Stadtratssitzung am 30.01.2020 wurde ein nahezu gleichlautender Antrag der ÖDP im Gremium behandelt.

 

  • Die Sitzungsvorlage vom 30.01.2020 mit der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, verschiedenen Sequenzen aus Pfaffenhofen sowie dem Auszug liegen als Anlage 2 bei. Damals wurde der Antrag mit 10 : 18 Stimmen abgelehnt.

 

Testphase:

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Testsitzung sehr geräuschlos und unauffällig verlaufen ist. Das gilt insbesondere auch für die Präsenz der Kameras während der Sitzung.

 

Von den insgesamt 32 Mitgliedern (inkl. Ortssprecher) haben sieben Stadträte vom ihrem Recht gebraucht gemacht, nicht gefilmt zu werden. Alle anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung gaben ihre Zustimmung.

 

In dieser Sitzung haben wir nicht differenziert, ob ein Mitglied nur nicht gefilmt werden möchte oder ob auch der Ton nicht übertragen werden darf. Diese Wahlmöglichkeit hätte grundsätzlich jedes Mitglied in Zukunft.

 

Im Intranet der Stadt Kitzingen wurden dem Gremium verschiedene Sequenzen aus der Testphase bereitgestellt:

 

  1. Redner gab keine Zustimmung zum Filmen; Ton wird übertragen, es wird ein neutraler Bildschirm gezeigt.

 

  1. Redner gab keine Zustimmung zum Filmen, Ton wird nicht übertragen, es wird ein neutraler Bildschirm gezeigt.

 

  1. ca. 40 min. normale Sitzungswiedergabe mit der zentralen Ansicht.

 

  1. ca. 40 min. normale Sitzungswiedergabe, wo der jeweilige Redner eingeblendet wird

 

Beim Buchstaben a) haben wir mit Blick auf die Wortmeldungen in der Testsitzung fiktiv Stadtrat Moser herausgegriffen, der eigentlich seine Zustimmung zum Filmen geben hatte.

Bei einer Umsetzung wäre dann noch die passende Darstellungsform zu finden, wenn jemand seine Zustimmung zum Filmen nicht gegeben hat.

 

Kosten:

 

a)     Einmalige Kosten:

 

-     Die Kosten sind davon abhängig, in welchem Umfang die Stadt Kitzingen selbst Hardware beschaffen muss/möchte.

 

Nach Rücksprache mit der Firma „zudem“, die die Testphase übernommen hat, wird folgendes System aus deren Sicht als das Sinnvollste angesehen:

 

Anschaffung von drei/max. vier Kameras, die im Saal fest installiert und von einem externen Mitarbeiter an einem Mischpult gesteuert werden:

 

Die Kosten für die Kameras/Mischpult/Kabel belaufen sich auf bis zu                                                                                                 10.000,00 €

 

Je nach Leistungsbeschreibung und Art und Weise der Ausschreibung ist auch vorstellbar, dass eine Firma ein Komplettangebot abgibt und somit die technische Hardware mitgebracht wird. In diesem Fall würden keine Anschaffungskosten hierfür anfallen.

 

-     Für eine professionelle Aufnahmequalität wird eine entsprechende Mikrofon-Anlage benötigt.

Solange die Sitzungen in der Alten Synagoge stattfinden, kann die dortige Anlage benutzt werden. Bei einer Rückkehr in den Neuen Sitzungssaal müsste diese dann angeschafft werden.

 

Wenn jeder Redner mit einem funkbasierten Tischmikrofon ausgestattet wird, belaufen sich die Kosten auf bis zu                                                18.000,00 €

 

Wenn im Sitzungssaal die Mikrofone von mehreren Mitgliedern geteilt werden könnten, würden sich die Kosten entsprechend reduzieren.

 

In der Sitzung des Haupt, - Finanz- und Kulturausschusses am 9. März wurde zusätzlich ein alternatives Aufnahmegerät getestet. Auch wenn die Qualität überraschend gut war, so waren doch sehr viele Nebengeräusche zu hören und reicht somit nicht an die Qualität einer Mikrofonanlage heran. Aus professioneller Sicht wird deshalb davon abgeraten.

 

b)     Laufende Kosten

 

Die laufenden Kosten sind auch davon abhängig, in welcher Form Hardware selbst beschafft wird. Die Stadt Pfaffenhofen, mit der sich die Verwaltung im Vorfeld intensiv beschäftigt hat, bezahlt pro Sitzung 1.200,00 €.

Dies entspricht auch nahezu den Rahmen aus der Testsitzung.

 

Bei einer späteren Umsetzung ist es auch davon abhängig, mit wie vielen Mitarbeitern die beauftragte Firma am Sitzungsdienst teilnehmen muss.

Kosten pro Sitzung zwischen 1.000,00 € (bei Beschaffung Hardware) bis 2.000,00 € bei Komplettangebot sind daher vorstellbar. Im Jahr 2021 sind es insgesamt 17 Stadtratssitzungen.

 

Bei einer Anschaffung der Hardware – insbesondere bei den Kameras - ist zusätzlich ein Unterhaltsaufwand zu bedenken, weshalb sich die Verwaltung – sollte eine positive Beschlussfassung erfolgen – für die Komplettvergabe aussprechen würde.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung mit Fazit:

 

Grundsätzlich ist ein Live-Streaming einer Stadtratssitzung ein sehr spannendes Format, mit dem vielen interessierten Bürger*innen die Inhalte von Sitzungen transportiert werden könnten. Und dies ohne den Versammlungsort besuchen zu müssen bzw. mit der Möglichkeit, sich anschließend die Sitzung in der Mediathek nochmals anzusehen.

 

Wie bereits in der Vorlage aus dem Jahr 2020 beschrieben, macht ein Live-Streaming nur dann Sinn, wenn dieser professionell und nutzerfreundliche aufbereitet wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann eine nutzerfreundliche Übertragung nicht erfolgen, wenn ein Teil der Stadtratsmitglieder (in der Testphase: 21,875 %) von ihrem Recht Gebrauch machen, nicht gefilmt zu werden.

 

Wenn eine derartige Summe in die Hand genommen wird, sollte der spätere Nutzen entsprechend sein.

 

Sollten die Stadträte, die nicht gefilmt werden möchten, auch den Ton nicht wiedergeben wollen, herrscht bei der Übertragung für eine gewisse Zeit Stille, was zum Abschalten des Streams führen könnte. In den Testvideos bzw. im Diskussionsverlauf der Sitzung vom 23.02.2021 ist dies immer wieder bemerkbar.

 

Der Bürgerantrag geht davon aus, dass jeder Redner einzeln gefilmt wird. In den Testvideos ist erkennbar, dass dies aufgrund unseres „Hinterbänklersystems“ nur schwierig umgesetzt werden kann und teilweise auch die Umrisse von Stadträten, die nicht gefilmt werden wollten, zu sehen waren.

Es gibt auch Kommunen, die ein Rednerpult aufgestellt haben, an welchem die Wortbeiträge abgehalten werden und somit die Entscheidung gefilmt zu werden, jederzeit möglich ist. Mit Blick auf die Vielzahl von „Rede/Gegenrede“-Diskussion im Gremium würde dies nur für Unruhe sorgen und ist deshalb nicht anzustreben. Zumal es nicht dem Bürgerantrag entspricht.

 

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Handhabe der Besucher. Der Bürgerantrag spielt auf das System „Pfaffenhofen“ ab, d. h. vor dem Sitzungssaal ist ein Hinweis auf das Filmen angebracht und im Saal Bereiche festgelegt, die nicht ersichtlich sind. Mit Blick auf die Anordnung im Neuen Sitzungssaal ist dies nahezu unmöglich und bräuchte eine differenzierte Betrachtungsweise.

 

Die Verwaltung stellt sich grundsätzlich nicht gegen diese transparente und öffentliche Art und Weise der Kommunikation – zumal sie unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte auch erlaubt ist.

 

Es macht aus Sicht der Verwaltung nur dann Sinn, wenn nahezu alle Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung bereit sind, sich filmen bzw. zumindest den Ton übertragen zu lassen.

 

Da aber davon auszugehen ist, dass zumindest diejenigen, die bei der Testphase das Filmen abgelehnt haben, dies auch bei einer späteren Umsetzung wieder tun werden, kann die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Bürgerantrag nicht in Summe befürworten.

 

 

Alternativer Vorschlag:

 

Bei allen Gesprächen in der Vorbereitung der Test-Sitzung und mit Blick auf die vorhandenen Problemstellungen, ist immer wieder die Idee nach einem Podcast aufgekommen.

Dieser soll zwar nicht Live gestreamt werden, jedoch unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aufbereitet und anschließend in einer Mediathek zum Abruf bereitstehen.

 

Fraglich ist dabei noch, welche Begleitung während der Sitzung notwendig ist und wie die technischen Voraussetzungen an die Mikrofonanlage sind.

Die Verwaltung ist davon ausgegangen, dass das Aufnahmegeräte aus der Testsitzung ausreichend sein sollte, was aus Sicht der Firma zudem aufgrund der Nebengeräusche nur bedingt einsatzfähig erscheint.

Hier wäre es sinnvoll, zunächst den Markt und die Möglichkeiten zu erkunden, um letztlich die beste Lösung für die Stadt Kitzingen zu erlangen.

 

Unabhängig welche Lösung beschlossen wird, abschließend noch der Hinweis, dass die Stadt Kitzingen als eine der wenigen Kommunen im Landkreis, auf der Internetseite sämtliche Sitzungsvorlagen samt Anlagen und Präsentationen der Verwaltung für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Auch die Niederschriften werden vollumfänglich und nicht nur auf den Beschluss reduziert (was rechtlich erlaubt wäre) eingestellt.

Somit hat der Bürger auch jetzt schon eine gute Informationsmöglichkeit und die Verwaltung bietet einen transparenten Service.

 

Hier Nutzungsdaten der Internetseite www.kitzingen.info/stadtrat&sitzungen während einer Sitzungswoche (3. bis 11. März) bzw. im gesamten Jahr 2021 (bis einschließlich 16.03).

 

                                                            3. – 11.3.                                             komplett 2021

 

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Weiteres Vorgehen:

 

Sollte der Bürgerantrag beschlossen werden, so wird die Verwaltung bis zur Sommerpause die weitere Umsetzung planen (Leistungsbeschreibung/Ausschreibung) so dass nach den Sommerferien die Entscheidung über das „wie“ getroffen werden kann. Mit einem Beginn ist auch mit Blick auf die Haushaltsaufstellung erst ab 2022 zu denken.

 

Bei der alternativen Beschlussfassung zur Prüfung eines Podcast würde die Verwaltung bis zur Sommerpause eine umfassende Prüfung vornehmen und dem Gremium zur abschließenden Entscheidung vorlegen.

der Antragssteller:

 

  1. Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates, die in den Räumlichkeiten des Rathauses stattfinden, werden per Livestream im Internet übertragen.

 

  1. Bild- und Tonaufnahmen erfolgen vorerst nur vom jeweiligen Ratsmitglied. Jedes Ratsmitglied hat das Recht, insgesamt oder vor einzelnen Redebeiträgen ausgeblendet zu werden.

 

  1. Die Übertragungen werden aufgezeichnet und in einer Online-Mediathek auf der Homepage der Stadt Kitzingen für 3 Monate zur späteren Einsicht für die Öffentlichkeit archiviert.

 

  1. Hinweise auf die Übertragung werden auf der Homepage der Stadt Kitzingen und im Stadtmagazin „Falter“ regelmäßig veröffentlicht.

 

  1. Der Zuhörerbereich wird in Bereiche aufgeteilt, die vom Livestream grundsätzlich ausgeschlossen sind oder ggf. erfasst werden könnten.

 

 

Alternativvorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine alternative Lösung für eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Stadtratssitzungen (z. B. Podcast) zu finden. Hierüber ist dem Gremium bis zur Sommerpause eine Beschlussvorlage vorzulegen.