Betreff
Anträge der SPD Stadtratsfraktion Kitzingen zum Vermögenshaushalt 2021
Vorlage
2021/036
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Anträge 6 und 8, 2. Teil sind aus Sicht des Antragstellers zurückgenommen worden.

 

Zum 1. Antrag: Klimakonzept

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Erstellung eines Klimakonzepts ist zu begrüßen und notwendig. Im Zusammenhang mit der Einstellung des Klimamanagers sind diese Mittel erforderlich. Ob an dieser Stelle 100.000 € benötigt werden ist nicht bewertbar. Dies hängt von der sich ergebenden Aufgabenstellung ab.

 

 

Zum 2. Antrag: Parkleitsystem

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich ist die Neugestaltung einer Parkleitplanung zu begrüßen. Eine Umsetzung kann jedoch erst erfolgen, wenn Klarheit über die Gestaltung der öffentlichen Räume herrscht und somit auch klar wird, wo Stellplätze bestehen / errichtet werden. Die Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.

 

 

Zum 3. Antrag: Parkraumplanung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Planung von neuem Parkraum ist zu begrüßen. Dies steht ebenso im Zusammenhang mit der Gestaltung der öffentlichen Räume (siehe Antrag 2). Die Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.

 

 

Zum 4. Antrag: Entwicklung eines städtischen ÖPNV

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Siehe Sitzungsvorlage 2021/038 zur Stadtratssitzung am 11.02.2021 von Amt 6 zum Antrag der ÖDP.

 

 

Zum 5. Antrag: Ausbau Radwegenetz

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Ausbau des Radwegenetzes in der Innenstadt und im Bereich der Schulen wird begrüßt. Ein hierfür notwendiges Planungskonzept muss mit der Gestaltung der öffentlichen Räume abgestimmt werden (siehe Antrag 2). Die Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.

 

 

Zum 6. Antrag: Verbesserung der digitalen Ausstattung der städtischen Schulen

 

            Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mittel sind bereits im Haushalt berücksichtigt. Antrag ist somit erledigt. 

 

 

Zum 7. Antrag: Konzepterstellung „SMART-City“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit längerem mit dem Thema „Smart City“

Nach intensiver Literaturrecherche und Gesprächen mit unterschiedlichen Anbietern sind wir aufgrund der Komplexität des Themas der Meinung, sich dem Thema im ersten Schritt konzeptionell zu widmen. Das heißt es soll zuerst die Frage geklärt werden, was „Smart City“ überhaupt für die Stadt Kitzingen bedeutet. Im Anschluss sollen die Maßnahmen und die weiteren Schritte definiert werden. Aufgrund einer Marktanalyse und diverse Angebote, die die Stadtverwaltung bereits erhalten hat, gehen wir von einem Konzepthonorar von max. 25.000 € (inkl. Bürgerworkshops, etc.) aus.

 

 

Zum 8. Antrag: Wohnraumschaffung / Wohnraumförderung

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die Wohnraumschaffung sind bereits Mittel im Haushalt berücksichtigt.

 

Gem. dem Antrag der SPD-Fraktion soll die Stadt Kitzingen ein Förderprogramm auflegen, um das Schließen von Baulücken im Stadtbereich für die Grundstücksbesitzer attraktiv zu machen. Hierfür sollen 250.000 € in den Haushalt eingestellt werden.

 

Die Wohnraumförderung an sich liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. In Bayern gibt es beispielsweise mit dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) ein Förderprogramm, welches u. a. dem Grundstückseigentümer für die Schaffung von Mietwohnraum für einkommensschwache Mieter eine Förderung gewährt.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es durch den Freistaat Bayern bereits entsprechende Fördermöglichkeiten für Grundstückseigentümer. Die Auflage eines städtischen Förderprogramms zur Wohnraumförderung für private Grundstückseigentümer verbessert die Schließung von Baulücken im Innenstadtbereich kaum.

 

Im Hinblick auf die derzeitige angespannte finanzielle Lage der Stadt, ist davon abzuraten die Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

 

Zum 9. Antrag: Sanierungshilfen für Gebäude in der Innenstadt

 

Stellungnahme der Verwaltung:

           

Bereits 1998 wurde ein Kommunales Förderprogramm erarbeitet um Sanierungsvorhaben privater Bauherren zu unterstützen. Das Förderprogramm wurde seitdem stetig neuen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst, letztmalig zum 01.10.2020. Der räumliche Geltungsbereich des Förderprogramms umfasst unter anderem die Innenstadt, begrenzt durch den Hindenburgring Nord, die Nordtangente und den Main. Gerade im Bereich des Marktplatzes wurden in der letzten Zeit und auch aktuell einige Maßnahmen mit Hilfe von Fördermitteln der Stadt Kitzingen umgesetzt. Die Förderhöhe wurde zuletzt 2019 auf 30 % der förderfähigen Kosten und eine Fördersumme von max. 15.000 € erhöht. Im Haushalt sind momentan 100.000 € jährlich für die Auszahlung von Zuschüssen aus dem Kommunalen Förderprogramm eingestellt, das Rechnungsergebnis der Vorjahre lag dabei zwischen 14.000 € und 60.000 €.

 

Mit dem bestehenden Kommunalen Förderprogramm ist hinsichtlich der geförderten Maßnahmen sowie der Zuschusshöhe bereits ein Anreiz für Sanierungen durch private Bauherren geschaffen. Das Förderprogramm trägt zur Aufwertung der Innenstadt bei und treibt diese weiterhin voran. Die Einstellung von weiteren 250.000 € oder die Aufstockung der derzeit vorhandenen 100.000 € wird aus Sicht der Verwaltung nicht für notwendig erachtet.

 

 

Zum 11. Antrag:  Sanierung Kreuzschlepper

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Sandsteinsockel ist in einem schlechten Zustand und sanierungsbedürftig. Nach Rücksprache mit einem Restaurator werden Mittel im Haushalt i.H.v. 3.500,- € benötigt.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Erstellung eines Klimakonzepts sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

3.    Für die Überarbeitung und Neugestaltung der Parkleitplanung sind 200.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

4.    Für die Planung von neuem Parkraum sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

5.    Für die Planung und Entwicklung eines städtischen ÖPNV sind 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

6.    Für den Ausbau des Radwegenetzes in der Innenstadt und dem Bereich der Schulen (AKG, FOS, Realschule) sind 100.000 in den Haushalt einzustellen.

 

7.    Zur Erstellung eines Konzepts für die ersten „Smart-City“ Ansätze für Kitzingen sind 100.000 in den Haushalt einzustellen.

 

8.    Für Förderung von zusätzlichem Wohnraum im innerstädtischen Bereich, insbesondere für das Schließen von Baulücken sind 250.000 in den Haushalt einzustellen.

 

9.    Um den mittelalterlichen Charakter der Kitzinger Innenstadt zu erhalten und den zunehmenden Verfall von Fassaden entgegenzuwirken, sollen 250.000 als Fördermittel eingestellt werden.

 

10.  Für das Erstellen eines Konzepts zum Thema „Lokalstolz“ und dessen Umsetzung sind 150.000 in den Haushalt einzustellen.

 

11.  Für die Sanierung des Sandsteinsockels unter dem „Kreuzschlepper“ Ecke Klosterbrückenstraße/Kapuzinerklosterstraße sind 3.500 € in den Haushalt einzustellen.