Die
Anträge 6 und 8, 2. Teil sind aus Sicht des Antragstellers zurückgenommen
worden.
Zum 1. Antrag: Klimakonzept
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erstellung eines Klimakonzepts ist zu begrüßen und notwendig. Im
Zusammenhang mit der Einstellung des Klimamanagers sind diese Mittel
erforderlich. Ob an dieser Stelle 100.000 € benötigt werden ist nicht
bewertbar. Dies hängt von der sich ergebenden Aufgabenstellung ab.
Zum 2. Antrag:
Parkleitsystem
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Neugestaltung einer Parkleitplanung zu begrüßen.
Eine Umsetzung kann jedoch erst erfolgen, wenn Klarheit über die Gestaltung der
öffentlichen Räume herrscht und somit auch klar wird, wo Stellplätze bestehen /
errichtet werden. Die Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.
Zum 3. Antrag:
Parkraumplanung
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung von neuem Parkraum ist zu begrüßen. Dies steht ebenso im
Zusammenhang mit der Gestaltung der öffentlichen Räume (siehe Antrag 2). Die
Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.
Zum 4. Antrag: Entwicklung
eines städtischen ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Sitzungsvorlage 2021/038 zur Stadtratssitzung am 11.02.2021 von
Amt 6 zum Antrag der ÖDP.
Zum 5. Antrag: Ausbau
Radwegenetz
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau des Radwegenetzes in der Innenstadt und im Bereich der
Schulen wird begrüßt. Ein hierfür notwendiges Planungskonzept muss mit der
Gestaltung der öffentlichen Räume abgestimmt werden (siehe Antrag 2). Die
Mittel werden daher in 2021 noch nicht benötigt.
Zum 6. Antrag: Verbesserung
der digitalen Ausstattung der städtischen Schulen
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mittel sind bereits im Haushalt berücksichtigt. Antrag ist somit
erledigt.
Zum 7. Antrag: Konzepterstellung
„SMART-City“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit längerem mit dem Thema
„Smart City“
Nach intensiver Literaturrecherche und Gesprächen mit unterschiedlichen
Anbietern sind wir aufgrund der Komplexität des Themas der Meinung, sich dem
Thema im ersten Schritt konzeptionell zu widmen. Das heißt es soll zuerst die
Frage geklärt werden, was „Smart City“ überhaupt für die Stadt Kitzingen
bedeutet. Im Anschluss sollen die Maßnahmen und die weiteren Schritte definiert
werden. Aufgrund einer Marktanalyse und diverse Angebote, die die
Stadtverwaltung bereits erhalten hat, gehen wir von einem Konzepthonorar von
max. 25.000 € (inkl. Bürgerworkshops, etc.) aus.
Zum 8. Antrag: Wohnraumschaffung
/ Wohnraumförderung
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Wohnraumschaffung sind bereits Mittel im Haushalt
berücksichtigt.
Gem. dem Antrag der SPD-Fraktion soll die
Stadt Kitzingen ein Förderprogramm auflegen, um das Schließen von Baulücken im
Stadtbereich für die Grundstücksbesitzer attraktiv zu machen. Hierfür sollen
250.000 € in den Haushalt eingestellt werden.
Die Wohnraumförderung an sich liegt im
Zuständigkeitsbereich der Länder. In Bayern gibt es beispielsweise mit dem
Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) ein Förderprogramm, welches u.
a. dem Grundstückseigentümer für die Schaffung von Mietwohnraum für einkommensschwache
Mieter eine Förderung gewährt.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es durch den
Freistaat Bayern bereits entsprechende Fördermöglichkeiten für
Grundstückseigentümer. Die Auflage eines städtischen Förderprogramms zur
Wohnraumförderung für private Grundstückseigentümer verbessert die Schließung
von Baulücken im Innenstadtbereich kaum.
Im Hinblick auf die derzeitige angespannte
finanzielle Lage der Stadt, ist davon abzuraten die Mittel in Höhe von 250.000
€ in den Haushalt 2021 einzustellen.
Zum 9. Antrag:
Sanierungshilfen für Gebäude in der Innenstadt
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits 1998 wurde ein Kommunales
Förderprogramm erarbeitet um Sanierungsvorhaben privater Bauherren zu
unterstützen. Das Förderprogramm wurde seitdem stetig neuen Gegebenheiten und
Anforderungen angepasst, letztmalig zum 01.10.2020. Der räumliche Geltungsbereich
des Förderprogramms umfasst unter anderem die Innenstadt, begrenzt durch den
Hindenburgring Nord, die Nordtangente und den Main. Gerade im Bereich des
Marktplatzes wurden in der letzten Zeit und auch aktuell einige Maßnahmen mit
Hilfe von Fördermitteln der Stadt Kitzingen umgesetzt. Die Förderhöhe wurde
zuletzt 2019 auf 30 % der förderfähigen Kosten und eine Fördersumme von max.
15.000 € erhöht. Im Haushalt sind momentan 100.000 € jährlich für die
Auszahlung von Zuschüssen aus dem Kommunalen Förderprogramm eingestellt, das
Rechnungsergebnis der Vorjahre lag dabei zwischen 14.000 € und 60.000 €.
Mit dem bestehenden Kommunalen
Förderprogramm ist hinsichtlich der geförderten Maßnahmen sowie der
Zuschusshöhe bereits ein Anreiz für Sanierungen durch private Bauherren
geschaffen. Das Förderprogramm trägt zur Aufwertung der Innenstadt bei und
treibt diese weiterhin voran. Die Einstellung von weiteren 250.000 € oder die
Aufstockung der derzeit vorhandenen 100.000 € wird aus Sicht der Verwaltung
nicht für notwendig erachtet.
Zum 11. Antrag: Sanierung Kreuzschlepper
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Sandsteinsockel ist in einem schlechten Zustand und
sanierungsbedürftig. Nach Rücksprache mit einem Restaurator werden Mittel im
Haushalt i.H.v. 3.500,- € benötigt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für die Erstellung eines Klimakonzepts sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.
3. Für die Überarbeitung und Neugestaltung der Parkleitplanung sind 200.000 € in den Haushalt einzustellen.
4. Für die Planung von neuem Parkraum sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.
5. Für die Planung und Entwicklung eines städtischen ÖPNV sind 50.000 € in den Haushalt einzustellen.
6. Für den Ausbau des Radwegenetzes in der Innenstadt und dem Bereich der Schulen (AKG, FOS, Realschule) sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.
7. Zur Erstellung eines Konzepts für die ersten „Smart-City“ Ansätze für Kitzingen sind 100.000 € in den Haushalt einzustellen.
8. Für Förderung von zusätzlichem Wohnraum im innerstädtischen Bereich, insbesondere für das Schließen von Baulücken sind 250.000 € in den Haushalt einzustellen.
9. Um den mittelalterlichen Charakter der Kitzinger Innenstadt zu erhalten und den zunehmenden Verfall von Fassaden entgegenzuwirken, sollen 250.000 € als Fördermittel eingestellt werden.
10. Für das Erstellen eines Konzepts zum Thema „Lokalstolz“ und dessen Umsetzung sind 150.000 € in den Haushalt einzustellen.
11. Für die Sanierung des Sandsteinsockels unter dem „Kreuzschlepper“ Ecke Klosterbrückenstraße/Kapuzinerklosterstraße sind 3.500 € in den Haushalt einzustellen.