Betreff
Einziehung von Teilflächen Am Wilhelmsbühl
Vorlage
2021/012
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für die Teilflächen aus Fl.Nr. 1735/1 –öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut-, Am Wilhelmsbühl und Teilflächen aus Fl.Nr. 1499 –Ortsstraße-, Am Wilhelmsbühl (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 17.09.2020 zugestimmt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Absicht der Einziehung für die o.g. Teilflächen wurde vom 25.09.2020 – 30.12.2020 öffentlich ausgelegt. Hintergrund der Einziehung dieser Flächen ist der Verkauf an einen privaten Investor und die Realisierung eines Bauprojekts für den Wohnungsbau.

 

  1. Da in der Auslegungsfrist keine Einwände hiergegen eingegangen sind, werden die Teilflächen gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1735/1, Nähe am Wilhelmsbühl sowie die zwei Teilflächen der Ortsstraße Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.