Betreff
Einziehung von Wegen im Baugebiet Südlicher Hammerstielweg
Vorlage
2020/224
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Das bestehende Baugebiet „Hammerstiel“ soll erweitert werden. Grundlage hierfür ist der Bebauungsplan Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“. Mit den Tiefbauarbeiten für dieses Gebiet wurde bereits begonnen.

 

 

In den Umgriff des Baugebietes fallen öffentlich gewidmete Flächen.

Für folgende Flächen muss das Einziehungsverfahren vorbereitet werden:

a)    Teilfläche aus Fl.Nr. 1653, öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut

b)    Fl.Nrn. 1655, 1655/1 – öffentlicher Feld- und Waldweg – teilweise ausgebaut

(siehe beiliegender Lageplan Anlage 1 – rot markierte Flächen)

 

 

  1. Da durch die Bebauung dieses Gebietes die o.g. Wege ihre Verkehrsbedeutung verlieren werden, ist das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuleiten.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel, sowie für den öffentlichen Feld- und Waldweg bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.