Betreff
Roxy Kino;
Vereinbarung mit der Roxy Kitzingen e. G. über die Gewährung eines Zuschusses
Vorlage
2020/186
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Roxy Kitzingen e. G. fragte am 01.07.2020 an, ob die Möglichkeit bestehe, einen weiteren Zuschuss der Stadt Kitzingen in Höhe von rd. 13.300 € zu erhalten. Hintergrund ist das Förderprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ der Filmförderungsanstalt (FFA), durch welches investive Maßnahmen in Kinos gefördert werden können. Die Roxy Kitzingen e. G. beabsichtigt die Erneuerung der Vorführtechnik (Projektoren, Leinwände) in beiden Sälen. Das Förderprogramm der FFA sieht eine Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten vor. Die übrigen 20 % können durch komplementäre Förderung oder den Eigenanteil des Kinos gedeckt werden. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Vorführtechnik belaufen sich auf 66.467 €, das Roxy Kitzingen beabsichtigt, eine Förderung der FFA von 53.173,60 € zu beantragen. Aufgrund der längeren Schließung durch die Corona-Pandemie verfügt das Roxy Kino derzeit nur über begrenzte liquide Mittel. Um die 20 % Eigenkapital bzw. zusätzliche Förderung nachweisen zu können, bat die Roxy Kitzingen e. G. um Prüfung, ob ein weiterer Zuschuss gewährt werden kann.

 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 13.12.2018 die Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 95.000 € für das Roxy Kitzingen, um die für die Wiederinbetriebnahme des Kinos notwendigen baulichen Maßnahmen umzusetzen. Die Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses zwischen der Stadt Kitzingen und der Genossenschaft Roxy Kino (s. Anlage) wurde am 17.01.2019 unterzeichnet.

Bislang wurden 85.500 € an die Roxy Kitzingen e. G. ausgezahlt, es steht derzeit nur noch der Verwendungsnachweis-Einbehalt in Höhe von 9.500 € (10 %) aus. Da noch nicht alle baulichen Maßnahmen umgesetzt werden konnten, wurde der Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises kürzlich bis zum 30.09.2020 verlängert.

Voraussichtlich werden die im Finanzierungsplan als Bestandteil der Zuschussvereinbarung genannten baulichen Kosten von rd. 140.000 € nicht erreicht. Der ausstehende Verwendungsnachweis-Einbehalt kommt somit unter Umständen nicht mehr vollständig zur Auszahlung. Die Verwaltung schlägt daher vor, neben den Ausgaben für bauliche Maßnahmen auch die Kosten für die Vorführtechnik als zuwendungsfähige Kosten anzuerkennen.

 

Gemäß der Zuschussvereinbarung wird ein Anteil des Zuschusses in Höhe von 10 % bis zur abgeschlossenen Prüfung des Verwendungsnachweises einbehalten. Eine vorherige Auszahlung der 9.500 € bzw. die Vorfinanzierung der Ausgaben ist nicht möglich.

Um dem Roxy Kino entgegen zu kommen könnte der Verwendungsnachweis-Einbehalt auf  5 % (4.750 €) verringert werden. Demnach könnten 4.750 € nach Vorlage der Zahlungsnachweise bereits vor Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, dass der genehmigte Zuschuss an die Roxy Kitzingen e. G. in Höhe von 95.000 € auch für die Erneuerung der Vorführtechnik verwendet werden kann.

 

3.    Der Verwendungsnachweis-Einbehalt wird von 10 % auf 5 % (4.750 €) des Zuschusses reduziert.