Betreff
Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.05.2020;
hier: Blühwiesen
Vorlage
2020/170
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.05.2020:

 

Im Rahmen der Umsetzung des Volksbegehrens zum Artenschutz kommt insbesondere den Kommunen eine Vorbildfunktion zu. Dies wird auch aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Maßnahmenkatalog (Drucksache 18/3128 vom 17.07.2019) deutlich, der u. a. „die ökologische Gestaltung und artenschonendere Bewirtschaftung kommunaler Grünflächen“ empfiehlt.

 

Die Anlage der Blühwiesen sollte so erfolgen, dass zu vorhandenen Wegen ein „Pufferstreifen“ von zwei bis drei Metern Breite in der bisherigen Form als Rasen weiter gepflegt wird, wodurch sich auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht.

 

Die Einsaat erfolgt mit entsprechenden Mischungen wie z. B. mit der Streuobstwiesen- oder Weinbergsbegrünung von Zeller-Saaten, die sich durch Trockenheitstoleranz auszeichnen und somit auch als Musteranlage für Hausgärten empfohlen werden können.

 

Durch die Anlage als Blühwiese sinkt der Pflegeaufwand für die Stadtgärtnerei in erheblichem Umfang:

 

-      Die Flächen sind nur noch einmal jährlich zu mähen

-      Eine Bewässerung ist nicht erforderlich

-      Teilweise ist keine Mahd erforderlich (Weinbergs-/Rebzeilenmischung)

 

Die Kosten für das Saatgut liegen bei ca. 0,06 €/m² und sind, ebenso wie der Aufwand für die Anlage der Fläche, im Vergleich zu den Kosteneinsparungen durch entfallende Pflegegänge zu vernachlässigen.

 

Durch die Umsetzung wird der Slogan „Kitzingen – grüne Stadt im Fluß“ mit Leben erfüllt. Für viele tierische Stadtbewohner erschließen sich auf diesen Flächen neue Lebensräume und Ernährungsgrundlagen.

 

Über sogenannte Blühschilder mit Erläuterungen zur Maßnahme wird um Verständnis bei dem Teil der Bevölkerung geworben, der der Auffassung ist, es müsste immer alles „sauber gepflegt“ sein.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass im Stadtrat am 16.05.2019 folgender einstimmiger Beschluss gefasst wurde:

 

1.    Die Stadt Kitzingen setzt sich konkrete Vorgaben für insektenfreundliche Gestaltung bei der Neu- und Umgestaltung von Grün- und Parkflächen, beispielsweise durch Insektenweiden, lang blühende Bäume und Gehölze, Feldhecken und Steinhaufen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen passt ihr Pflegegegebenheit für öffentliche Flächen im Hinblick auf Insektenfreundlichkeit an, zum Beispiel durch den Mähturnus, speziellen Saatgut aber auch durch zeitlich versetztes Mähen bei größeren Grünflächen, z. B. in Form von Mähmosaiken.

 

Diese Vorgaben werden von der Stadtgärtnerei und dem Bauhof konsequent umgesetzt.

Dies betrifft nicht nur die Bewirtschaftung der Grünflächen, sondern auch die Information der Bevölkerung mittels Hinweistafeln.

 

Zur Konkretisierung des Antrags vom 16.05.2020 wurde mit dem Antragsteller ein Abstimmungsgespräch geführt. Dabei wurde zunächst aufgezeigt, dass im Stadtgebiet bereits ca. 80.000 m² nach diesen Vorgaben bewirtschaftet werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Flächen

 

-       Panzerstraße

-       entlang Staatsstraße nach Großlangheim

-       am Bimbach

-       Gartenschaugelände

-       Obere Anlagen

-       Glauberstraße in Richtung Südbrücke

-       hinter Hundeübungsplatz nach Albertshofen

-       zwischen B 8 und Hallenbad

-       Wohnmobilstellplatz

-       Fläche oberhalb Holunderweg

-       Hohenfeld Mainstraße

-       Repperndorf (Obere Einfahrt B 8, Sportplatz)

-       Winterleitenweg

 

 

Die Forderung „Umwandlung von 50% der stadteigenen Grünflächen in Blühwiesen“ ist besonders im Innenstadtbereich nur schwer umzusetzen.

 

Mit dem Antragsteller wurde vereinbart, das Anlegen von Blühwiesen in Teilbereichen des Rosengartens und der Fläche zwischen Altem Krankenhaus und Stadtgraben zu prüfen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Rosengarten eine Teilfläche (Spitze zwischen B 8 und Schmiedelstraße) sowie ein Streifen vor der Stadtmauer (zwischen Altem Krankenhaus und Stadtgraben) als Blühwiese angelegt werden kann. Die Stadtgärtnerei wird die Umsetzung für 2021 vorsehen.

Ziel der Verwaltung ist es, auch zukünftig an geeigneten Stellen Blühwiesen anzulegen.

 

Dem Antrag mit der Formulierung (50 % Umwandlung der stadteigenen Flächen) kann aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt, dass die stadteigenen Grünflächen zu mindestens 50 % ihrer Fläche in Blühwiesen umgewandelt werden, die zur Förderung der Artenvielfalt nur noch einmal jährlich zu mähen sind. Parallel hierzu sind Infotafeln aufzustellen, durch welche die Bevölkerung über den Sinn dieser Maßnahme informiert wird.