Betreff
Antrag auf Vergabe eines Straßennamens und Hausnummer, Fl.Nr. 5017, Gem. Klosterforst, Antragsteller: Jungpflanzen Gernert
Vorlage
2020/167
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Schreiben vom 10.03.2020 hat die Fa. Jungpflanzen Gernert einen Antrag auf Vergabe eines Straßennamens und Hausnummer auf dem Grundstück Fl.Nr. 5017, Schoren, an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen gestellt (siehe Anlage 1). Zuständigkeitshalber wurde dieses Schreiben an die Stadt Kitzingen weitergeleitet.

 

Bei der Fl.Nr. 5017 handelt es sich um die Gemarkung Klosterforst, die zum Gemarkungsbereich der Stadt Kitzingen gehört (siehe Lageplan Nr. 2).

 

Die Zufahrt zum Betrieb der Fa. Jungpflanzen Gernert erfolgt aber nur über die Neue Flurstraße, die zum Gemeindegebiet Albertshofen gehört. Sinnvollerweise würde hier auch die Anbindung an die vorhandene Straße mit der entsprechenden Hausnummer passen, da auf der Gemarkungsseite der Stadt Kitzingen in diesem Bereich keine weiteren Gebäude und somit auch kein Straßenname existiert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Straßenbezeichnung Neue Flurstraße 100 zu vergeben und dies dem Antragsteller und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen zur Kenntnis und weiteren Veranlassung weiterzugeben.

 

 

Anmerkung hierzu:

Die Entscheidung des Stadtrates erfolgt auf der Grundlage der Geschäftsordnung für den Stadtrat. Hier ist in § 2 (Aufgabenbereich des Stadtrates) Nr. 22 geregelt, dass die Namensgebung für Straßen in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag und vom Antrag der Fa. Jungpflanzen Gernert GbR vom 10.03.2020 wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Dem Antragsteller, Herrn Achim Gernert, wird für seinen Betrieb (Gewächshaus) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5017,Schoren, die Straßenbezeichnung Neue Flurstraße 100, 97320 Albertshofen, zugeteilt.