Betreff
Bestellung von Oberbürgermeister Stefan Güntner zum Standesbeamten
Vorlage
2020/123
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Entsprechend § 2 Abs. 3 der Verordnung zu Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) kann die Gemeinde ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 AVPStG

 

  1. als Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung oder als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt haben

 

  1. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat

 

  1. und mindestens drei Monate bei einem Standesamt als Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig war,

 

nicht erfüllen.

 

Herr Oberbürgermeister Güntner wurde bereits bei seiner vorherigen Bestellung zum Standesbeamten am 01.08.2016 vom Leiter des Standesamtes in die Grundzüge des Standesamtswesens eingewiesen und insbesondere mit den Voraussetzungen für eine Eheschließung, der Prüfung der Ehefähigkeit und der Durchführung einer Trauung vertraut gemacht.

Eine 24 Seiten umfassende Informationsschrift des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten für neu gewählte Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte wurde ihm seinerzeit ausgehändigt.

 

Durch seine Erfahrung von bereits durchgeführten Eheschließungen ist eine erneute Schulung nicht notwendig.

 

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)

 

wird

 

Oberbürgermeister   S t e f a n   G ü n t n e r

 

 

mit Wirkung vom 01.06.2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden und erlischt spätestens mit Ablauf der

Amtszeit als Oberbürgermeister.