Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Stadtrat
Vorlage
2020/103
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Stadtrat hat sich gem. Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung (GeschO) zu geben. Diese regelt die Zuständigkeiten sowie den Geschäftsgang der Gremien.

Die Gültigkeit der GeschO vom 30.09.2014 endet mit dem 30.04.2020.

In der Vergangenheit war es üblich, die bisher gültige Geschäftsordnung mit Blick auf die Handlungsfähigkeit zunächst bis auf Weiteres zu beschließen.

Dies deckt sich mit der aktuellen Handlungsempfehlung seitens des Innenministeriums, wonach zur Entlastung der Konstituierenden Sitzung in Corona-Zeiten über Umfang und Inhalt der GeschO zu einem späteren Zeitpunkt beschlussgefasst werden sollte.

 

Die Verwaltung wird hierzu einen Entwurf vorbereiten, der spätestens in der ersten Sitzung nach der Sommerpause beraten wird.

 

Nachdem nach der Kommunalwahl vor allem im Zusammenhang zur Berechnungsmethode der Ausschüsse (Hare/Niemeyer nach § 7 Abs. 1 Satz 2 der GeschO) verschiedene Fragen aufgetaucht sind, hier nochmals verschiedene Hinweise, weshalb die Verwaltung diese Berechnungsmethode als die Richtige anerkennt.

 

·        Die Kommune hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den Berechnungsmethoden

-     Hare/Niemeyer

-     D´Hondt

-     Saint-Lague/Schepers.

·        Eine Vergleichsberechnung zwischen Hare/Niemeyer sowie Schepers ist im Ergebnis deckungsgleich.

·        Bei D´Hondt sind die Ergebnisse abweichend, jedoch zu Ungunsten der kleineren Parteien.

·        Beim Ferien- sowie Rechnungsprüfungsausschuss hat die CSU nach D´Hondt sogar die Chance auf 4 Plätze (durch Losentscheid) anstelle von 2 Sitzen nach Hare Niemeyer. Diese sog. Überaufrundung ist nicht erlaubt. D´Hondt scheidet somit aus.

·        Die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages geht klar in Richtung Hare/Niemeyer.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die alte Geschäftsordnung unverändert übergangsweise zu beschließen.

 

 

Informativ: sog. Hauptsatzung.

Mit der Geschäftsordnung nicht zu verwechseln ist die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) – Anlage 1.

 

Diese endet nicht zum 30.04.2020 und hat weiterhin Gültigkeit. Gleichwohl wird die Verwaltung auch hier eine überarbeitete Fassung (vor allem redaktionelle Änderungen) mit der Änderung der Geschäftsordnung vorlegen.

1. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen vom 30.09.2014 behält bis auf weiteres Gültigkeit.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich (spätestens bis zur 1. Sitzung nach der Sommerpause) einen an die Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags angelehnten Entwurf für die neue GeschO vorzulegen.