Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau"; Komm. Förderprogramm
der Stadt Kitzingen; Zuschussantrag auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen an den Anwesen Marktstraße, Kitzingen
Vorlage
2020/100
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

.. beantragte am 06.07.2017 für Fensterarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Tür- und Torarbeiten an den Anwesen Marktstraße einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 02.10.2017 zugestimmt. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf, die nicht durch den Antragsteller zu vertreten waren, wurde der Bewilligungszeitraum um ein Jahr verlängert. Der Verwendungsnachweis wurde fristgerecht eingereicht und vom Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen an den Anwesen Marktstraße leisten einen wertvollen städtebaulichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.

 

In der Sitzung am 25.07.2019 hat der Stadtrat eine Änderung des Kommunalen Förderprogramms beschlossen. Neben einer Ausweitung des Geltungsbereiches sowie redaktionellen Änderungen wurde eine Erhöhung des Fördersatzes von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten auf 30 % sowie des Höchstbetrages der Förderung von 10.000 € auf 15.000 € beschlossen. Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 30.10.2019 wurde der Änderung des Kommunalen Förderprogramms zugestimmt.

 

Da der Verwendungsnachweis für die Fördermaßnahme an den Anwesen Marktstraße bereits vor der Änderung des Kommunalen Förderprogramms eingereicht wurde, wird eine Entscheidung des Stadtrates herbeigeführt, nach welcher Fassung der Förderrichtlinie eine Zuschussgewährung erfolgen soll.

 

Bei vergleichbaren Fördermaßnahmen wurde zugunsten der Bauherren der höhere Zuschuss gemäß der aktuellen Fassung des Kommunalen Förderprogramms gewährt.

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                                  49.852,58 €

davon zuwendungsfähig:                                                                    27.500,00 €

 

Kommunales Förderprogramm in der Fassung vom 16.11.2015

Zuschusshöhe (25 %, höchstens 10.000 €):                                        6.870,00 €

 

Kommunales Förderprogramm in der Fassung vom 30.10.2019

Zuschusshöhe (30 %, höchstens 15.000 €):                                        8.250,00 €

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.a     Für Instandsetzungsmaßnahmen an den Anwesen Marktstraße, wird auf Grundlage des Kommunalen Förderprogramms in der Fassung vom 16.11.2015 ein Zuschuss in Höhe von 6.870 € gewährt.

 

alternativ

 

2.b     Für Instandsetzungsmaßnahmen an den Anwesen Marktstraße wird auf Grundlage des Kommunalen Förderprogramms in der Fassung vom 30.10.2019 ein Zuschuss in Höhe von 8.250 € gewährt.