Betreff
Konzept zur Neustrukturierung des "Notwohngebietes"
"Soziale Stadt" Kitzingen Siedlung
Vorlage
2020/062
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Beschluss vom 01.02.2018 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für die Neustrukturierung des Notwohngebietes Kitzingen Siedlung festgelegt. Nach intensiven Diskussionen, Abstimmungen und Ergänzungen (zuletzt am 19.11.2019) wurde das Konzept am 29.11.2019 vom Büro Planwerk Nürnberg, vertreten durch Herrn Schramm, abschließend bearbeitet und der Stadt übergeben. Die Vertreter der AG Sozialen Stadt haben den Prozess der Konzeptvorbereitung (Aufgaben/Schwerpunktsetzung) und Konzepterstellung intensiv begleitet.

 

Am 29.11.2019 wurde seitens Büro Planwerk die abschließende Neukonzeption vorgelegt, die auch einen Maßnahmenplan für den bestehenden Standort enthält.

 

 

In der abschließenden Bewertung kommt das Planungsbüro Planwerk zum Schluss, dass mit der Variante 3 die Entmischung der bisherigen Nutzergruppen und der strukturelle und bauliche Neuanfang an einem neuen Standort am besten gelöst werden könnte. Zudem gibt es die Refinanzierungsmöglichkeit durch den möglichen Grundstückverkauf bei der Auflösung des bisherigen Standortes in der Egerländer Straße.

 

Die Mehrheit der AG Sozialen Stadt hat sich dieser Bewertung angeschlossen.

 

 

Empfehlung der AG Soziale Stadt

 

Die Mitglieder der AG Soziale Stadt sahen in ihrer Sitzung am 14.01.2020 die Aufgabenstellung für die Neukonzeption als erledigt an und sprachen sich dafür aus, der Empfehlung für Variante 3 zu folgen. Die AG Soziale Stadt empfiehlt dem Stadtrat dem Konzept vom Büro Planwerk zu folgen und dabei die Variante 3 umzusetzen.  

 

Stellungnahme der Veraltung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 2a mit Verbleib der Obdachlosenunterbringung ohne Kinder am bestehenden Standort und der Verlagerung der Haushalte mit Kindern und der langjährigen Mieter. Der bestehende Standort ist städtebaulich für den sozialen Wohnungsbau zu entwickeln.

 

Die Variante 2a enthält im Vergleich zu Variante 3 den Vorteil, dass kein neuer Standort für eine reine Obdachlosenunterkunft zu suchen und baulich zu realisieren ist. Der Verbleib an diesem Standort hat auch den Vorteil, dass die bewährten Kräfte (Hausmeister, Herr Dürner, die zwei Sozialpädagogen, der Quartiersmanager, Herr Restetzki, Verein Wegweiser) wesentlicher Teil der konzentrierten Erneuerung sein können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit diesen Standort durch Umzug und Neuordnung für den sozialen Wohnungsbau neu zu entwickeln. An diesem Standort besteht bereits Planungsrecht.

 

Der Standort an der Egerländer Straße ist ausreichend groß, um die verschiedenen Nutzergruppen zu trennen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu initiieren. Mit einer sofort beginnenden und lenkenden Unterbringung kann ein erstes Gebäude leergezogen werden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat nimmt das Konzept des Büros Planwerk mit Stand vom 29.11.2019 (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und bestätigt es als Grundlage für das weitere Vorgehen.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen entsprechend Variante 2a des Konzeptes zur Neustrukturierung des „Notwohngebietes“ vorzubereiten und umzusetzen.

 

alternativ

 

4.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Empfehlung der AG Sozialen Stadt (Anlage 2) zu folgen und die Maßnahmen entsprechend Variante 3 des Konzeptes zur Neustrukturierung des „Notwohngebietes“ vorzubereiten und umzusetzen.