Betreff
Finanzielle Unterstützung des Stadtmarketingvereins Kitzingen
hier: jährlicher Zuschuss für 2019 ff
Vorlage
2019/064
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Historie:

 

·      Seit der Gründung des Stadtmarketingvereins im Jahr 2000 erhält der Verein eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Kitzingen. Diese wurde bis 2009 in der Höhe der Mitgliedsbeiträge an den Verein gewährt, jedoch max. 45.000,00 €.

Darüber hinaus standen jährlich 5.112,29 € für innere Verrechnungen der Bauhofsleistungen zur Verfügung.

 

·      Bei der Beschlussfassung im Jahr 2009 (für die Jahre 2010 bis 2013) wurde der Zuschuss pauschal auf 50.000,00 € gefasst, so dass der Aufwand für die inneren Verrechnungen für die Verwaltung weggefallen ist.

 

·      Die unveränderte Summe wurde im Dezember 2012 bis einschließlich 2015 beschlossen.

 

·      Bei der letzten Beschlussfassung am 12.11.2015 wurde durch die neue Vorstandschaft auf die geänderten Rahmenbedingungen bei Veranstaltungen und einer insgesamten Kostensteigerung verwiesen. In der als Anlage 1 beigefügten Sitzungsvorlage samt Auszug wurden verschiedene Alternativen dargestellt. Letztlich beschloss der Stadtrat seinerzeit einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €. Darüber hinaus wurden für das Stadtfest (analog Weinfest) Bauhofsleistungen in Höhe von 8.000,00 € beschlossen.

 

 

Nun steht der Zuschuss für die Jahre 2019 bis 2021 an.

Eine Beschlussfassung in 2018 war leider nicht mehr möglich. Nach dem Wechsel in der Vorstandschaft wollte die Verwaltung die Beschlussfassung mit dem Jahresbericht des neuen Vorsitzenden verbinden, was mit Blick auf die Organisation des Weihnachtsmarktes im alten Jahr nicht mehr möglich war.

Aus Gründen der Handlungsfähigkeit zum Jahresbeginn und davon ausgehend, dass der Verein auch ab 2019 einen Zuschuss erhält hat der Oberbürgermeister entschieden, zu Beginn des Jahres einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € auszubezahlen (max. Zuschuss in der Zuständigkeit des OB) – hierauf wurde bereits im Berichtswesen vom 31.01.2019 hingewiesen.

 

 

2. Städtische Zuschüsse an den STMV in der Übersicht:

 

Da es verschiedene Beschlussfassungen an den STMV gibt, hier nochmals in der Übersicht:

Dabei ist anzumerken, dass die Förderungen im Bereich des Stadtfestes bzw. des Weihnachtsmarktes jeweils separaten Beschlussfassungen mit entsprechenden Gegenleistungen zu Grunde liegen. Mit dieser Vorlage soll es um den jährlichen Zuschuss gehen.

 

Nr.

Art

Summe

Beschlussdatum

1

Allgemeiner Zuschuss

50.000,00 €

Stadtrat, 12.11.2015

2

Zuschuss Stadtfest

15.000,00 € (bei drei Tagen)

Stadtrat, 11.11.2008 und 12.11.2015

3

Bauhofsleistungen Stadtfest

8.000,00 €

Stadtrat, 12.11.2015

4

Organisation Weihnachtsmarkt

5.000,00 €

Stadtrat, 10.03.2016

 

Summe:

78.000,00 €

 

 

Darüber hinaus wurden für den „StadtSchoppen“ im Jahr 2017 bedingt durch die „Testphase“ Bauhofsleistungen (3.095,00 €) übernommen, sowie im Jahr 2018 die Leistungen des Bauhofs für das Kitzingen Kanns Festival (837,00 €; analog Wild Times-Festival).

 

Der in Ziffer 4 beschriebene Zuschuss für den Weihnachtsmarkt ist von dieser Sitzungsvorlage nicht umfasst. Zwar muss der Weihnachtsmarkt ab 2019 erneut vergeben werden, jedoch ist die Beschlussfassung mit Blick auf die noch ausstehende abschließende Kostenabrechnung (sowohl Stadt als auch STMV) noch nicht möglich.

Beim Weihnachtsmarkt muss zudem berücksichtigt werden, dass unabhängig vom Veranstalter die Stadt Kitzingen Mittel in die Hand nimmt, um die Stadt zu dekorieren.

Bislang besteht diesbezüglich nur ein „pauschaler“ Beschluss, welcher in Zukunft mit Kosten hinterlegt werden soll.

 

Die Entscheidung zum Weihnachtsmarkt soll in der Stadtratssitzung im März, spätestens im April erfolgen.

 

 

3. Abgrenzung zur Stabstelle:

 

Mit dem Wechsel von Frau Biebl zur Stadt Kitzingen hat sie den seinerzeitig extra an den Stadtmarketingverein beauftragten und bezuschussten Bereich des Brandmanagers als Teil ihres Anforderungsprofils wieder mit zur Stadt Kitzingen genommen.

 

Den seinerzeitig beschlossenen Rahmen (10.000,00 € für Umsetzung Marke,

12.923,04 € für Brandmanager) stehen dem Verein nicht mehr zur Verfügung. Eine Entscheidung, inwiefern hierfür Mittel über den städtischen Haushalt bereitstehen, steht noch aus.

 

Eine Abrechnung hinsichtlich der Kosten für die Marke erfolgte. Der Restbetrag wurde an die Stadt Kitzingen zurücküberwiesen.

 

In der Präsentation des Stadtmarketingvereins ist auf Seite 17 die Folie hinsichtlich der Abgrenzung von potentiell vergleichbaren Aufgaben von Stadtmarketingverein und der Stabsstelle dargestellt. Eine komplette Übernahme der Aufgaben vom Verein zur Stadt Kitzingen ist dabei nicht ersichtlich.

 

 

3. Beschlussfassung für 2019 bis 2021:

 

Auf den Jahresbericht des Vereins (TOP 6.1) wird verwiesen (Anlage 2).

 

Der neue Geschäftsführende Vorsitzende, Frank Gimperlein hat darin die Arbeit und Aktivitäten sowie die wesentlichen Ziele des Vereins dargestellt.

Für die nächsten Jahre bittet der Verein,

 

·      dass die Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € weiterhin bestehen bleibt

·      dass zusätzliche Leistungen des Bauhofes in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt werden.

 

Der Stadtmarketingverein genießt mit seinen Aktionen und Veranstaltungen nach wie vor sehr hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, Einzelhändlern und Gästen. Die Aktionen tragen alle zum positiven Image der Stadt bei, was durch das Einzugsgebiet der Gäste auch entsprechend belegbar ist.

Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung ist nach wie vor sehr gut und es herrscht ein regelmäßiger Austausch zwischen den Akteuren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss auch in den Jahren 2019 bis 2021 unverändert bei 50.000,00 € zu belassen.

 

 

 

Die Grundförderung in Höhe von 50.000,00 € ist somit seit Beginn des Stadtmarketingvereins unverändert, obwohl die Kosten für Technik, Ausstattung bzw. Veranstaltungen im gleichen Zeitraum gestiegen sind.

 

Aus diesem Grund könnte sich die Verwaltung vorstellen, den Zuschuss in Form von unentgeltlichen Bauhofsleistungen zu erhöhen.

 

Bei den Aktionen und Veranstaltungen können viele Aufgaben nur durch den Bauhof verrichtet werden. Auch bei den Abrechnungen des Bauhofes hat sich in der Vergangenheit der Verrechnungssatz geändert; Kosten, die der Verein dann bei Aktionen und zur Finanzierung anderer Dinge verwenden kann. Durch die Verrechnung von Bauhofsleistungen erhält der Verein (mehr) Spielraum bzw. die Verwaltung eine Legitimation, wenn vergleichbar Kitzingen Kanns Festival bzw. Stadtschoppen gehandelt wird.

 

Die jährlichen Kosten für den Bauhof betragen ca. 10.000,00 €, mit Blick auf die Veranstaltungen in 2019 rechnet der Verein mit Kosten in Höhe von 15.000,00 €.

 

Davon ausgehend, dass sämtliche Veranstaltungen und Aktionen im Sinne bzw. zum Wohle der Stadt Kitzingen ausgetragen werden, manche Tätigkeiten nur der Bauhof erledigen kann und es sich bei den zusätzlichen Mitteln um eine interne Verrechnung handelt, spricht sich die Verwaltung für die Übernahme von Bauhofsleistungen aus.

 

Letztlich bleibt es die Entscheidung des Gremiums, in welcher Höhe diese erfolgen. Im Beschlussvorschlag ist zunächst die weitestgehende Summe hinterlegt.

 

Die zusätzliche Summe für die Bauhofsleistungen soll nicht bedeuten, dass dadurch dieser vermehrt und ausschließlich in Anspruch genommen wird.

Die erhebliche Beanspruchung des Bauhofes lag vor allem in den Jahren 2017 und 2018 am Tag der Franken bzw. der BR-Radl-Tour. Diese Art von Veranstaltungen ist für die nächsten Jahre nicht geplant bzw. absehbar.

 

Der Stadtmarketingverein wird nicht mehr als sonst die Leistungen des Bauhofes beanspruchen.

 

 

Abschließend noch der Hinweis, dass für die Mittel, die die Stadt (Grundförderung und weitere Zuwendungen) an den Verein überweist, diese Arbeiten mit eigenem Personal zu diesen Kosten selbst nicht umsetzen könnte.

  1. Vom Sachvortrag Nr. 2019/064 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen leistet zur Unterstützung des Stadtmarketingvereins für die Jahre 2019 bis 2021 einen freiwilligen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €

 

  1. Die bereits für 2019 erbrachte Leistung in Höhe von 8.000,00 € ist in Abzug zu bringen.

 

  1. Der Stadtmarketingverein erhält zusätzlich und als Ausgleich für den gleichbleibenden Zuschuss, Bauhofsleistungen in Höhe von 10.000,00 € als innere Verrechnung.

 

Alternative

 

Bauhofsleistungen in Höhe von _______________ € als innere Verrechnung.

 

  1. Dem Stadtrat ist jährlich ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.