Betreff
Gebührenkalkulation für den Schülerhort ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020
Vorlage
2019/050
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Aktuelle Situation:

 

Der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V hat die Trägerschaft des Horts zum 01.09.2018 übernommen. Der Hort ist zum 05.11.2018 in die neuen Räumlichkeiten in der Danziger Str. 1 gezogen. In den neuen Räumlichkeiten hat der Hort insgesamt 75 genehmigte Plätze.

In einem Gespräch mit der Hortleitung Frau Schilling und der AWO Referentin für Projektmanagement Frau von Bassen am 11.02.2019 wurde die aktuelle Betreuungssituation hinterfragt.

Momentan sind ca. 50 der 75 Plätze belegt. Von den ca. 50 Kindern werden 15 Kinder den Hort zum nächsten Schuljahr verlassen, da sie die 4. Klasse beenden werden. Bisher gibt es aber nur 10 Voranmeldungen für das kommende Schuljahr. Im kommende Schuljahr wären es somit nicht einmal 50 Kinder. Letztes Jahr um diese Zeit hatte Frau Schilling so viele Voranmeldungen, dass sie die 75 Plätze im Hort vollbekommen hätte.

 

Der Rückgang der Anmeldungen könnte verschiedene Ursachen haben:

-      Die Kindergärten bieten im Gegensatz zum letzten Jahr eine Schulkindbetreuung mit an

-      Es gibt zu viele alternative und vor allem kostengünstigere Betreuungsangebote: gebundener Ganztag an der Grundschule Siedlung, Mittagsbetreuung an der Grundschule Siedlung, Mittagsbetreuung an der St. Hedwig bzw. ab kommendem Schuljahr der kostenlose Offene Ganztag

-      Alternative Ferienbetreuung möglich (über Förderverein der St. Hedwig und AWO)

-      Beitragssteigerung der Hortbeiträge und zusätzlich separate Bezahlung der Buskosten und separate Bezahlung der Essenskosten

 

Lösungsvorschläge:

 

1.         Marketingstrategie:

Um das Image des Horts zu verbessern und die Vorzüge des Horts hervorzuheben sollen Flyer verteilt und eine Anzeige in der Zeitung und im Falter geschaltet werden.

Darin sollen folgende Vorzüge besonders hervorgehoben werden:

·         Der Hort bietet eine Ferienbetreuung an und diese ist in den Beiträgen mitinbegriffen

·         Der Hort ist zeitlich sehr flexibel und kann auf Wünsche der Kinder/Eltern eingehen

·         Pädagogisches Personal

·         Hausaufgabenbetreuung und zusätzliche Lerngruppen

·         Viel Bewegung, Spiel und Spaß

 

2.         Konzepterweiterung:

Das Konzept soll dahingehend erweitert werden, dass auch Kinder der 5. und 6. Klasse das Angebot des Horts in Anspruch nehmen können. Frau von Bassen hat dies bereits mit Frau Worschech vom LRA besprochen, eine Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren ist kein Problem, wenn das Konzept dahingehend angepasst wird.

Bezüglich der Hausaufgabenbetreuung sollen zusätzliche „Lerngruppen“ mit angeboten werden, was ein wichtiges „Zugpferd“ für die Eltern darstellt.

 

3.         Gebührenentlastung der Eltern:

Folgende Beitragsstaffelungen gelten je Monat (Geschwisterermäßigung: 10 €):

 

                                                            2018/19           2019/20           2020/21

3-4 Std. tägliche Betreuungszeit         95 €                 121 €               147 €

4-5 Std. tägliche Betreuungszeit         105 €               131 €               156 €

5-6 Std. tägliche Betreuungszeit         115 €               141 €               165,50 €

6-7 Std. tägliche Betreuungszeit         123 €               149 €               175 €

 

Die Buskosten kommen zusätzlich hinzu: Je „Fahrkind“ wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 €/Monat erhoben. Für Kinder, die keine Beförderung benötigen, wird kein Anteil an den Buskosten erhoben.

 

Die Essenskosten für eine warme Mahlzeit kommen für die Eltern ebenfalls noch gesondert hinzu.

 

Durch eine Gebührenentlastung der Eltern soll den sinkenden Anmeldezahlen entgegengewirkt werden und verhindert werden, dass im neuen Hortgebäude Plätze frei bleiben und dadurch weitere Einnahmen fehlen und die Stadt, die AWO sowie der Hort insgesamt einen Imageschaden erleiden.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

·        1. Möglichkeit:

Die Gebühren sollen nicht innerhalb von 2 Jahren, wie in der STR-Sitzung vom 17.04.2018 beschlossen, auf das Niveau des Kinderhauses Heidingsfeld angehoben werden, sondern innerhalb von 3 Jahren. Das würde bedeuten, dass zum kommenden Schuljahr nur eine Erhöhung von 13 € anstatt der geplanten 26 € erfolgen würde.

Folgende Beitragsstaffelungen würden je Monat gelten (Geschwisterermäßigung:

10 €):

                                                      2019/20           2020/21           2021/22

3-4 Std. tägliche Betreuungszeit         121 €               134 €               147 €

            4-5 Std. tägliche Betreuungszeit         131 €               144 €               156 €

5-6 Std. tägliche Betreuungszeit         141 €               154 €               165,50 €

6-7 Std. tägliche Betreuungszeit         149 €               162 €               175 €

 

Dies würde Einbußen von ca. 650 € (50*13 €) pro Monat, also 7.800 € im Jahr für die Stadt bedeuten.

 

·        2. Möglichkeit:

Die Buskosten sollen für die Eltern erlassen werden, sodass alle Eltern die gleiche Gebührenhöhe bezahlen, in der die Buskosten mitinbegriffen wären. Dies würde Einbußen von 210 € (14 Buskinder*15 €) pro Monat, also 2.520 € pro Jahr für die Stadt bedeuten.

 

Frau von Bassen und Frau Schilling werden die Umsetzung der Lösungsvorschläge 1 und 2 angehen. Der 3. Lösungsvorschlag muss vom Stadtrat entschieden werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Hortleitung Frau Schilling, AWO Referentin für Projektmanagement Frau von Bassen und die Verwaltung bevorzugen bei der Gebührenentlastung der Eltern die 2. Möglichkeit (Erlass der Buskosten), da diese kostengünstiger für die Stadt wäre und trotzdem einen enormen Effekt auf die Eltern haben würde. Die Verwaltung empfiehlt, nur die Buskosten zu erlassen und die Elternbeiträge für dieses Hortjahr wie geplant zu lassen. Im kommenden Hortjahr soll aufgrund der dann gemachten Erfahrungen überlegt und entschieden werden, welche Gebühren ab dem Hortjahr 2020/21 erhoben werden.

 

1.          Vom Sachvortrag 2019/050 wird Kenntnis genommen.

 

2.1.        Die Punkte 2. und 4. der STR-Sitzung vom 17.04.2018 werden aufgehoben. Die Hortgebühren werden im 2. Hortjahr nicht wie geplant um 26 €, sondern nur um 13 € erhöht. Eine weitere Erhöhung um 13 € soll dann im 3. Hortjahr erfolgen, sodass die Gebühren im 3. Hortjahr das Niveau des Kinderhorts in Heidingsfeld erreichen. Für die Zeit ab dem 4. Hortjahr soll aufgrund der dann gemachten Erfahrungen (Belegungszahlen, Defizit, Akzeptanz,…) überlegt und entschieden werden, welche gebühren ab dem Hortjahr 2021/22 erhoben werden.

 

Alternativ:

 

2.2.        Die Gebühren bleiben bei den in der STR-Sitzung vom 17.04.2018 festgelegten Beträgen.

 

 

3.1.        Punkt 3. der STR-Sitzung vom 17.04.2018 wird aufgehoben. Es besteht Einverständnis, die Buskosten je „Fahrkind“ in Höhe von 15,-- €/Monat zu erlassen.

 

Alternativ:

 

3.2.        Die Buskosten werden, wie in der STR-Sitzung vom 17.04.2018 beschlossen, mit 15,-- €/Monat je „Fahrkind“ erhoben.