Betreff
Klärwerk Kitzingen - Blockheizkraftwerk BHKW;
hier: Maschinentechnik - Auftragsvergabe gem. VOB
Vorlage
2019/042
Aktenzeichen
SG 63/We-Roi
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Ausgangslage

 

 

1.1 Handlungskonzept

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2012 dem Handlungskonzept für Unterhalt und Entwicklung des Klärwerkes Kitzingen vom 31.03.2012 zugestimmt. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes ist für das Jahr 2019 der Ersatz des Gasmotors aus dem Jahr 1990, der am Ende der Lebenserwartung ist, durch eine neue BHKW-Anlage vorgesehen.

 

 

1.2 Blockheizkraftwerk  (BHKW)

Im Jahr 2014 wurden bereits 2 der 3 Gasmotoren auf dem Klärwerk Kitzingen durch 2 neue BHKW-Anlagen ersetzt. Nachdem mit der Räumersanierung, die bis Mai 2019 fertiggestellt ist, die verfahrenstechnischen Maßnahmen im Rahmen des Handlungskonzeptes umgesetzt sind, soll 2019 der noch für den Notstrombetrieb erforderliche Gasmotor durch eine neue BHKW-Anlage ersetzt werden. Lt. der wasserrechtlichen Genehmigung des Klärwerkes Kitzingen sind die BHKW-Anlagen als Notstromanlage auszulegen. Das heißt, dass bei Ausfall einer BHKW-Anlage die Stromversorgung des Klärwerkes mit den beiden anderen BHKW-Anlagen gewährleistet werden muss. Bei Inbetriebnahme der BHKW-Anlage bis 2020 gibt es wie für die beiden vorhandenen BHKW-Anlagen Bonuszahlen nach dem KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplung) für die ersten 30.000 Vollbenutzungsstunden.

 

 

2. Vergabe der Maschinentechnik

Das Stadtbauamt schlägt vor, die Lieferung und Montage des Blockheizkraftwerkes  auf dem Klärwerk Kitzingen an die Fa. edel-GmbH, Simoniusstraße 26a, 88239 Wangen im Allgäu, mit einer Auftragssumme von

 

268.825,43 € brutto

 

gemäß Angebot vom 25.06.2018 zu vergeben.

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Auftrag für die Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerkes auf dem Klärwerk Kitzingen wird an die Fa. edel-GmbH, Simoniusstraße 26a, 88239 Wangen im Allgäu, mit einer Auftragssumme von 268.825,43 € brutto gemäß Angebot vom 25.06.2018 zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Bestätigung der Förderung nach dem KWK-Gesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.