Betreff
Konversion - Rahmenplanung Harvey Barracks II und III, hier: Abwägungs- und Planbeschluss
Vorlage
067/2010
Aktenzeichen
61-Neu
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 12.11.2009 beschlossen, eine städtebauliche Rahmenplanung für die Teilflächen II und III (bzw. B und C des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich Harvey Barracks) zu erstellen.


 

b)        Zwischenzeitlich wurde die westlich angrenzende Rahmenplanung I am 18.02.2010 durch den Stadtrat beschlossen.

 

c)         O. g. Rahmenplanung soll als Leitlinie für die weitere Entwicklung der Harvey Barracks, insbesondere als Grundlage für die nachfolgende Bauleitplanung dienen und als Handlungsvorgabe für die Verwaltung Verwendung finden.

 

d)        Mitte März 2010 wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme zum Vorentwurf der Rahmenplanung gebeten.

 

e)        Vom 26.04.2010 bis 21.05.2010 lag der Vorentwurf der Rahmenplanung II und III im Stadtbauamt öffentlich aus. Parallel wurde die Planung zur öffentlichen Einsichtnahme ins Internet eingestellt.

 

f)          Die während der Auslegung vorgebrachten Anregungen liegen nun zur Beratung und Entscheidung vor.

 

 

2.        Stellungnahmen im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

       Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 25 Träger und Nachbargemeinden angeschrieben. Davon gaben 18 Beteiligte eine Stellungnahme ab.

 

       Die wichtigsten vorgebrachten Hinweise werden nachfolgend dargestellt und in Träger öffentlicher Belage und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgegliedert.

 

a)        Träger öffentlicher Belage (TÖB)

 

·      Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass gegen die vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen erforderlichenfalls von der Gemeinde oder von einzelnen Bauwerbern auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzusehen bzw. vorzunehmen sind.

 

·      Markt Großlangheim

Der Markt Großlangheim erwartet im Zuge der Entwicklung der Harvey Barracks zu einem Industrie- und Gewerbegebiet eine erhöhte Verkehrsbelastung durch das Marktgebiet. Daher fordert der Markt Großlangheim die Stadt Kitzingen auf, sich für die künftige Verwendung der sogenannten Panzerstraße durch den Klosterforst als Durchfahrtsstraße einzusetzen.

Darüber hinaus wird seitens des Marktes Großlangheim die angedachte Änderung der Bahnstrecke Kitzingen-Schweinfurt abgelehnt, da die Kreuzung der Gleistrasse auf halber Strecke der St 2272 zwischen Großlangheim und Etwashausen erfolgen würde. Dies würde für den Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

 

·      Landratsamt Kitzingen

In Bezug auf eine mögliche spätere Bedienung des Gebietes mit Bussen des ÖPNV äußert das Landratsamt, dass die Verkehrsanlagen auf 15 m lange Busse ausgelegt werden sollten. Die Trassenfreihaltung für die Verlegung der Bahnstrecke wird als sinnvoll erachtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der weiteren Planung ggf. weitere schutzbedürftige Nutzungen im Umkreis zu beachten sind, z.B. der Markt Großlangheim und die Weidenmühle.

Der Naturschutz merkt an, dass sich bereits verschiedene Tierarten im Gebiet befinden, andere sich möglicherweise ansiedeln werden. So ist im Bereich der Panzerwaschanlage eine Laubfroschpopulation vorhanden. Mit der Zunahme von Reptilien ist etwa im Bereich der Mittelachse zu rechnen.


Ergänzt wird die Stellungnahme durch die Anregung, dass bei größeren Umbauten und Abrissen vorher das Vorhandensein von möglicherweise geschützten Tierarten zu prüfen ist. Die dargestellten Grünstrukturen und die Einteilung der einzelnen Nutzflächen werden begrüßt.

 

·      Staatliches Bauamt

Das Staatliche Bauamt geht von einer zukünftigen Verkehrszunahme im gesamten Umfeld der großflächigen Gewerbe- und Industriegebiete aus und fordert, wie schon bei der Rahmenplanung I, ein Verkehrsgutachten.

 

·      Bayerische Regionaleisenbahn (BRE)

Die BRE sieht in der vorgelegten Rahmenplanung die Chance, den Erhalt der Nebenstrecke Etwashausen-Schweinfurt zu fördern. Bahnaffines Gewerbe kann damit ermöglicht oder begünstigt werden.

Der Lückenschluss nach Osten bzw. die Trassenfreihaltung wird begrüßt, da der technologische Aufwand bei der Anschlussbedienung hierdurch reduziert werden könnte. Die vorhandene Bahntrasse Richtung Etwashausen sollte jedoch gesichert werden, u. a. wegen im Bahnhofsbereich vorhandener Gewerbekunden und eines etwaigen Lückenschlusses zum Bahnhof Kitzingen.

Die im Rahmenplan bereits angerissene mögliche Errichtung eines zentralen Umschlagbereiches „Straße-Schiene“ wird durch die BRE unterstützt. Verladegleise und -straße sollten eine Mindestlänge von 400 m aufweisen.

Zusätzlich schlägt die BRE die mögliche Einordnung von Nebenanschlüssen zur Erschließung der einzelnen Bauflächen vor.

 

·      Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

In der Stellungnahme der BIMA wir darauf hingewiesen, dass nur für die 14 untersuchten Blindgänger-Verdachtspunkte eine Kampfmittelfreiheit bescheinigt werden kann. Davon lagen allein 6 Verdachtspunkte im Bereich der Rahmenplanung III. Ein genereller Kampfmittelverdacht ist durch die Blindgängeruntersuchung und –beräumung jedoch nicht nicht ausgeräumt.

Die Trassenfreihaltung „Schiene“ bezeichnet die BIMA als Kann-Position. Der konkrete Bedarf und der zukünftige Bertreiber wären noch abzuklären.

 

b)        Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keinerlei schriftliche bzw. mündliche Anregungen und Stellungnahmen eingegangen.

 

c)         Zusammenfassung der Stellungnahmen seitens der TÖB und Öffentlichkeit

       Im Abwägungsprotokoll, siehe Anhang, wurden alle eingebrachten Stellungnahmen der Hinweise der TÖB einzeln geprüft, bewertet und teilweise in den Planentwurf eingearbeitet. Dies betraf fast ausschließlich die Begründung (= Erläuterungstext zur Planzeichnung).

       Aufgrund der Ablehnung der Änderung der Bahnstrecke Etwashausen-Schweinfurt mit der Einbindung in die vorhandene Strecke am Osttor der Harvey Barracks sollte der Stadtrat jedoch beschließen, dass er diesem Hinweis nicht folgen und an der Option der Trassenfreihaltung festhalten möchte.

 

 

3.        Planbeschluss

 

       Gegenüber dem vom Stadtrat beschlossenen Vorentwurf gibt es nach den Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung nur wenig Anpassungsbedarf. Dieser bezieht sich überwiegend auf die Begründung. Hinweise, die zu deutlichen Änderungen des Planentwurfes führen würden, wurden nur vom Markt Großlangheim vorgebracht.

 

       Aus Sicht der Verwaltung kann daher der Planbeschluss gefasst werden. Damit wird die flexible und informelle Planung Grundlage für die folgenden Planungsschritte, die zur Herstellung von Baurecht führen sollen.


 

4.        Weiteres Vorgehen

 

 

a)        Nach Zustimmung des Stadtrates zu o. g. Abwägung wird die Verwaltung die BIMA und die bisher bekannten Investoren informieren.

 

b)        Anschließend wird die Verwaltung die städtebaulichen Verträge für die Übernahme der Haupterschließungsanlagen erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

 

c)         Die weiteren Schritte zur Schaffung von konkreten Baurechten erfolgen wiederum in enger Abstimmung zwischen der Stadt, der BIMA und möglichen Investoren.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschließt, der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregung des Marktes Großlangheim nicht zu folgen und an der grundsätzlichen Trassenfreihaltung für eine Schienenverbindung durch die Harvey Barracks mit Einbindung in die vorhandene Trasse im Bereich der St 2272 festzuhalten.

 

3.        Der Stadtrat beschließt die Abwägungsvorlage in der Fassung vom 08. Juni 2010.

 

4.        Der Stadtrat beschließt die Rahmenplanung Harvey Barracks II und III als planerische Grundlage für die weitere Planung im Bereich der Harvey Barracks.