1.
Ausgangslage
a)
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am
b)
Zwischenzeitlich wurde die westlich angrenzende
Rahmenplanung I am
c)
O. g. Rahmenplanung soll als Leitlinie für die
weitere Entwicklung der Harvey Barracks, insbesondere als Grundlage für die
nachfolgende Bauleitplanung dienen und als Handlungsvorgabe für die Verwaltung
Verwendung finden.
d)
Mitte März 2010 wurden die Träger öffentlicher
Belange angeschrieben und um Stellungnahme zum Vorentwurf der Rahmenplanung
gebeten.
e)
Vom
f)
Die während der Auslegung vorgebrachten Anregungen
liegen nun zur Beratung und Entscheidung vor.
2.
Stellungnahmen im
Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 25 Träger und Nachbargemeinden angeschrieben. Davon gaben 18 Beteiligte eine Stellungnahme ab.
Die wichtigsten vorgebrachten Hinweise werden nachfolgend dargestellt und in Träger öffentlicher Belage und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgegliedert.
a)
Träger öffentlicher
Belage (TÖB)
·
Deutsche
Bahn
Die
Deutsche Bahn weist darauf hin, dass gegen die vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen
erforderlichenfalls von der Gemeinde oder von einzelnen Bauwerbern auf eigene
Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzusehen bzw. vorzunehmen
sind.
·
Markt
Großlangheim
Der Markt
Großlangheim erwartet im Zuge der Entwicklung der Harvey Barracks zu einem
Industrie- und Gewerbegebiet eine erhöhte Verkehrsbelastung durch das
Marktgebiet. Daher fordert der Markt Großlangheim die Stadt Kitzingen auf, sich
für die künftige Verwendung der sogenannten Panzerstraße durch den Klosterforst
als Durchfahrtsstraße einzusetzen.
Darüber hinaus
wird seitens des Marktes Großlangheim die angedachte Änderung der Bahnstrecke
Kitzingen-Schweinfurt abgelehnt, da die Kreuzung der Gleistrasse auf halber
Strecke der St 2272 zwischen Großlangheim und Etwashausen erfolgen würde. Dies
würde für den Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
·
Landratsamt
Kitzingen
In Bezug auf eine
mögliche spätere Bedienung des Gebietes mit Bussen des ÖPNV äußert das
Landratsamt, dass die Verkehrsanlagen auf 15 m lange Busse ausgelegt werden
sollten. Die Trassenfreihaltung für die Verlegung der Bahnstrecke wird als
sinnvoll erachtet.
Es wird darauf
hingewiesen, dass bei der weiteren Planung ggf. weitere schutzbedürftige
Nutzungen im Umkreis zu beachten sind, z.B. der Markt Großlangheim und die
Weidenmühle.
Der Naturschutz
merkt an, dass sich bereits verschiedene Tierarten im Gebiet befinden, andere
sich möglicherweise ansiedeln werden. So ist im Bereich der Panzerwaschanlage
eine Laubfroschpopulation vorhanden. Mit der Zunahme von Reptilien ist etwa im
Bereich der Mittelachse zu rechnen.
Ergänzt wird die
Stellungnahme durch die Anregung, dass bei größeren Umbauten und Abrissen
vorher das Vorhandensein von möglicherweise geschützten Tierarten zu prüfen
ist. Die dargestellten Grünstrukturen und die Einteilung der einzelnen
Nutzflächen werden begrüßt.
·
Staatliches
Bauamt
Das Staatliche
Bauamt geht von einer zukünftigen Verkehrszunahme im gesamten Umfeld der
großflächigen Gewerbe- und Industriegebiete aus und fordert, wie schon bei der
Rahmenplanung I, ein Verkehrsgutachten.
·
Bayerische
Regionaleisenbahn (BRE)
Die BRE sieht in
der vorgelegten Rahmenplanung die Chance, den Erhalt der Nebenstrecke
Etwashausen-Schweinfurt zu fördern. Bahnaffines Gewerbe kann damit ermöglicht
oder begünstigt werden.
Der Lückenschluss
nach Osten bzw. die Trassenfreihaltung wird begrüßt, da der technologische
Aufwand bei der Anschlussbedienung hierdurch reduziert werden könnte. Die
vorhandene Bahntrasse Richtung Etwashausen sollte jedoch gesichert werden, u.
a. wegen im Bahnhofsbereich vorhandener Gewerbekunden und eines etwaigen
Lückenschlusses zum Bahnhof Kitzingen.
Die im Rahmenplan
bereits angerissene mögliche Errichtung eines zentralen Umschlagbereiches
„Straße-Schiene“ wird durch die BRE unterstützt. Verladegleise und -straße
sollten eine Mindestlänge von 400 m aufweisen.
Zusätzlich schlägt
die BRE die mögliche Einordnung von Nebenanschlüssen zur Erschließung der
einzelnen Bauflächen vor.
·
Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
In der
Stellungnahme der BIMA wir darauf hingewiesen, dass nur für die 14 untersuchten
Blindgänger-Verdachtspunkte eine Kampfmittelfreiheit bescheinigt werden kann.
Davon lagen allein 6 Verdachtspunkte im Bereich der Rahmenplanung III. Ein
genereller Kampfmittelverdacht ist durch die Blindgängeruntersuchung und
–beräumung jedoch nicht nicht ausgeräumt.
Die
Trassenfreihaltung „Schiene“ bezeichnet die BIMA als Kann-Position. Der
konkrete Bedarf und der zukünftige Bertreiber wären noch abzuklären.
b)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keinerlei schriftliche
bzw. mündliche Anregungen und Stellungnahmen eingegangen.
c)
Zusammenfassung
der Stellungnahmen seitens der TÖB und Öffentlichkeit
Im Abwägungsprotokoll, siehe Anhang, wurden alle eingebrachten Stellungnahmen der Hinweise der TÖB einzeln geprüft, bewertet und teilweise in den Planentwurf eingearbeitet. Dies betraf fast ausschließlich die Begründung (= Erläuterungstext zur Planzeichnung).
Aufgrund der Ablehnung der Änderung der Bahnstrecke Etwashausen-Schweinfurt mit der Einbindung in die vorhandene Strecke am Osttor der Harvey Barracks sollte der Stadtrat jedoch beschließen, dass er diesem Hinweis nicht folgen und an der Option der Trassenfreihaltung festhalten möchte.
3.
Planbeschluss
Gegenüber dem vom Stadtrat beschlossenen Vorentwurf gibt es nach den Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung nur wenig Anpassungsbedarf. Dieser bezieht sich überwiegend auf die Begründung. Hinweise, die zu deutlichen Änderungen des Planentwurfes führen würden, wurden nur vom Markt Großlangheim vorgebracht.
Aus Sicht der Verwaltung kann daher der Planbeschluss gefasst werden. Damit wird die flexible und informelle Planung Grundlage für die folgenden Planungsschritte, die zur Herstellung von Baurecht führen sollen.
4. Weiteres Vorgehen
a) Nach Zustimmung des Stadtrates zu o. g. Abwägung wird die Verwaltung die BIMA und die bisher bekannten Investoren informieren.
b) Anschließend wird die Verwaltung die städtebaulichen Verträge für die Übernahme der Haupterschließungsanlagen erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
c) Die weiteren Schritte zur Schaffung von konkreten Baurechten erfolgen wiederum in enger Abstimmung zwischen der Stadt, der BIMA und möglichen Investoren.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschließt, der im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregung
des Marktes Großlangheim nicht zu folgen und an der grundsätzlichen
Trassenfreihaltung für eine Schienenverbindung durch die Harvey Barracks mit
Einbindung in die vorhandene Trasse im Bereich der St 2272 festzuhalten.
3.
Der Stadtrat beschließt die Abwägungsvorlage in der
Fassung vom
4. Der Stadtrat beschließt die Rahmenplanung Harvey Barracks II und III als planerische Grundlage für die weitere Planung im Bereich der Harvey Barracks.