Betreff
Benutzungssatzung für die städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen;
Satzungserlass gemäß Art 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO
Vorlage
2018/249
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Es ist beabsichtigt, die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Sportanlagen der Stadt Kitzingen und die Erhebung der Gebühren auf öffentlich-rechtliche Grundlage zu stellen und die Sportanlagen auch formal zu öffentlichen Einrichtungen im Sinne von Art. 23, 24 BayGO zu machen. Dies geschieht durch den Erlass entsprechender Satzungen. Bisher erfolgte die Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse und der zu zahlenden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenordnung vom 01.01.2007 und einer Sporthallenordnung vom 11.09.2007. Die Abrechnung und die Nutzung erfolgten über zivilrechtliche Verträge und Rechnungen.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoller ist, kommunale Einrichtungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu betreiben. Vor dem Hintergrund wurden vom SG 13 und SG 30 für die Sportanlagen der Stadt Kitzingen die Benutzungssatzung (Anlage 1) und die Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Siehe Sitzungsvorlage 2018/230) erarbeitet.

 

Mit dem Satzungserlass wird auch der TZ 4 aus dem Gutachten des RPA 2015-2016 entsprochen.

 

Die Benutzungssatzung soll die Benutzungsverhältnisse aller städtischen Sportanlagen für Nutzer, Zuschauer und Gäste regeln. Sie enthält die wesentlichen Regelungen, die bisher in der Sporthallenordnung vom 11.09.2007 genannt waren.

Eine Festlegung ist hierbei, dass die Sportanlagen grundsätzlich nur zur Ausübung des Sports überlassen werden. Dies ist den Baugenehmigungen der einzelnen Sporthallen geschuldet, in denen allen ausschließlich eine sportliche Nutzung erlaubt wird.

Der Kunstrasenplatz steht neben der entgeltlichen Vergabe an Vereine der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung. Bei der Vergabe des Kunstrasenplatzes wird darauf geachtet, dass eine Aufteilung von 90 % Allgemeinheit und 10 % sonstige Nutzer im Laufe eines Jahres größtenteils eingehalten wird (gem. Bewilligungsbescheid vom 11.08.2017).

 

Inhalt und Wortlaut wurde mit Oberbürgermeister Müller, Bürgermeister Güntner, dem Rechnungsprüfungsamt, der Steuerabteilung, der Finanzabteilung, dem Zentralen Gebäudemanagement, der Bauordnung, der VHS, Jungstil, den Hausmeistern, STR Herrn Marstaller als Sportreferenten und STR Herrn May abgestimmt.

 

Nach Versenden der Unterlagen an alle Stadträte haben sich noch kleine Änderungen ergeben. Diese sind in den Entwürfen gelb markiert.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Benutzungssatzung für die städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen“.