Betreff
Gemeinschaftsantrag der Bayernpartei und Pro Kitzingen vom 02.02.2018;
Geburtenpflanzaktion "Ein Kind - ein Obstbaum"
Vorlage
2018/154
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Sachvortrag des Antragstellers

 

Siehe Anlage 1.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antrag ist nachvollziehbar; dem Antrag sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.

 

Für eine Streuobstwiese wird abhängig von der Obstsorte ein Reihenabstand zwischen

8 m und 15 m empfohlen; bei einem angenommenen durchschnittlichen Abstand von 11,50 m können somit auf 1 ha ca. 80 Obstbäume gepflanzt werden.

 

 

Geburtenstatistik:

 

2015    183 Kinder                    2,3 ha

2016    205 Kinder                   2,5 ha

2017    205 Kinder                   2,5 ha

 

Auch wenn nur ein Teil der „Berechtigten“ das Angebot annehmen würden, so wären in Frage kommende Flächen innerhalb kurzer Zeit belegt.

Hinzu kommt, dass sowohl die Pflanzaktionen als auch insbesondere der notwendige Pflegeunterhalt (Wässern, Schnittmaßnahmen) von der Stadtgärtnerei mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu leisten sind.

 

Zu erwartende Kosten (ohne Flächenansatz):

 

-        Obstbaum/Hochstamm                                  ca. 35 – 45 €

-        Pflanzkosten                                                   ca. 95 €

-        Entwicklungspflege (3 Jahre)                         ca. 150 €

(Wässern, Düngung, Schnitt)

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtgärtner sucht ein geeignetes städtisches Grundstück für die Schaffung einer Streuobstwiese aus, außerdem erstellt er eine Auswahl von geeigneten Obstbäumen zusammen.

 

3.    Die Stadt Kitzingen bietet als „Willkommensgeschenk“ den Eltern eines Neugeborenen Kitzinger Bürgers (nur Stadt – nicht Landkreis) an, einen Obstbaum (Sorte zur freien Auswahl) zur Verfügung zu stellen mit einer Namenstafel (Vor-, Zuname und Geburtstag) des Neugeborenen zu versehen.

 

4.    Eltern dürfen Pflanzen selbst pflanzen. Die Stadtgärtnerei bestimmen den Standort des jeweiligen Baumes auf dem unter Punkt 2 festgelegten Standort.