Betreff
Antrag der ödp vom 16.01.2018;
Grundhafter Ausbau der Breslauer Straße einschließlich Sanierung der Versorgungsleitungen und Aufwertung der Außenanlagen
Vorlage
2018/105
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Antrag der ödp vom 16.01.2018 (siehe Anlage 1):

Der Antrag zu 1.) wird im Wesentlichen damit begründet, dass sich der Neubau der

Straße und Kanäle sowie der übrigen Versorgungsleitungen dann negativ auf die

Vermarktung auswirkt, wenn diese Maßnahmen unmittelbar nach Fertigstellung der

anstehenden Neubauten bzw. Sanierungen der Mehrfamilienwohnblöcke in der

Breslauer Straße erfolgen.

 

Der Antrag zu 2.) und 3.) nimmt Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept für das

Soziale Stadt Gebiet, in welchem unter Punkt 7.1 die Entwicklung der Siedlung im

Bereich der Breslauer Straße behandelt wird.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung:


Der Antrag ist nachvollziehbar und die Umsetzung wäre wünschenswert.

 

Der Rahmenterminplan der BauGmbH sieht vor, dass ab April 2019 mit den Neubauarbeiten an der Wohnanlage Breslauer Straße begonnen wird. Diese Arbeiten können nur über die Breslauer Straße abgewickelt werden.

In der Breslauer Straße müssen 2 vorhandene Kanalhauptleitungen (Beton DN 400 und DN 300) durch einen neuen Hauptkanal DN 600 ersetzt werden. Die Entwurfsplanung hierfür liegt weitgehend vor. Die Lage der Hausanschlüsse auf der Südseite ist noch an die Planungen der BauGmbH anzupassen. Die Lage der Schächte ist mit der noch zu erstellenden Straßenplanung abzustimmen.

In der Breslauer Straße müssen weiterhin die Wasser- und Gashauptleitungen mit den Hausanschlüssen sowie die Straßenbeleuchtung erneuert werden.

Die Niederspannungsleitungen sind in Teilbereichen auszutauschen.

 

Für den Straßenbau liegt noch keine Entwurfsplanung vor.

Diese würde selbst bei unmittelbarem Beginn nach Beschlussfassung ca. 3 Monate in Anspruch nehmen. Anschließend folgt das Förderfahren mit zurzeit 3 - 4 Monaten

Bearbeitungsdauer; für Ausschreibung und Vergabe sind weitere 8 – 10 Wochen

einzuplanen. Ein Beginn der Straßenbauarbeiten in 2018 ist somit nicht realistisch.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre jedoch folgende Vorgehensweise denkbar:

-       Abschließende Bearbeitung der Entwurfsplanung Kanal bis Herbst 2018

-       Ausschreibung der Maßnahme November / Dezember 2018

-       Vergabe Anfang 2019

-       Baubeginn witterungsabhängig im Frühjahr 2019

-       Abschluss der Kanalbauarbeiten im Herbst 2019

 

Hinweis: Für Kanalbauarbeiten gibt es keine Fördermöglichkeiten.

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Straßenbau mit den Versorgungsleitungen würde erst nach den Baumaßnahmen der BauGmbH und nach Klärung der Fördermöglichkeiten folgen.

 

Im Antrag wird gefordert, die Breslauer Straße zu einer verkehrsberuhigten

Anliegerstraße aufzuwerten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die

einmündenden Straßen „Memellandstraße“ und „Saarlandstraße“ die Breslauer Straße auch zukünftig die Funktion einer Haupterschließungsstraße einnehmen wird.

 

Die Umgestaltung der Breslauer Straße ist grundsätzlich förderfähig; das

Förderprogramm ist mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen.

Die Fördermöglichkeiten für die „halböffentlichen Grün- und Freiflächen“ können erst nach Vorlage der Entwurfsplanung für die Wohnanlage Breslauer Straße geprüft werden.

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der dem tatsächlichen Bedarf angepassten grundhafte Ausbau der Breslauer Straße einschl. die Sanierung der Versorgungsleitungen wird spätestens im September 2018 begonnen und bis Ende 2019 in einem ersten Bauabschnitt (Texasweg bis

Egerländer Straße) abgeschlossen.

3.    In der Breslauer Straße werden spätestens nach dem Abriss und Neubau der städtischen Geschosswohnungsbauten (Stadt und BauGmbH) die halböffentlichen Grün- und Freiflächen – möglichst mit finanzieller Unterstützung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II „Soziale Stadt“ – neu gestaltet.

4.    Die Breslauer Straße wird – möglichst mit finanzieller Unterstützung aus dem

Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II „Soziale Stadt“ – zu einer verkehrsberuhigten Anliegerstraße aufgewertet.